Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten erlassenen Fachrichtlinien ergänzen und konkretisieren die gesetzlichen Bestimmungen der Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge. Sie werden jeweils zu Einzelthemen erlassen. Aktuell sind gemäss Darstellung von Parick Spuhler drei Fachrichtlinien in Kraft sowie zwei in Ausarbeitung:
- FRP 1: Deckungsgradberechnung gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVVZ) Art. 44 BVV2 (13. 3. 2006);
- FRP 2: Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen (13. 3. 2006);
- FRP 3: Teilliquidation (23. 1. 2007);
- FRP 4: Sicherheit gemäss Art. 53 Abs. 2 a BVG (offen);
- FRP 5: Technischer Zinssatz (offen).


Die Avadis Anlagestiftung hat ihre Kundenbasis auch im vergangenen Geschäftsjahr (per 31.10.2007) weiter ausgebaut. Per Ende Oktober 2007 zählte sie 86 Mitstifter, 5 mehr als vor Jahresfrist. Das von der Stiftung verwaltete Vermögen stieg um CHF 551 Millionen oder 8,9% auf CHF 6,8 Milliarden. Die Anlagestiftung verzeichnete substanzielle Nettogeldzuflüsse der Kunden, profitierte aber auch von der positiven Entwicklung der Finanzmärkte. 

