Ab dem 1. Januar 2008 beträgt der Mindestzinssatz 2,75 Prozent, gegenwärtig liegt er bei 2,5 Prozent. Begründet wird der Entscheid mit der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte. Der langfristige Zinsdurchschnitt bei den siebenjährigen Bundesobligationen liegt zurzeit bei rund 2,6 Prozent. Dieser war für den Entscheid des Bundesrats beim BVG-Mindestzinssatz eine wichtige Richtgrösse.