sgb Laut Gewerkschaftsbund hätte der BVG-Mindestzins auf mindestens 3 Prozent angehoben werden müssen. Die Argumentation des SGB:

  • «Die Zinsen sind gestiegen und die übrigen Erträge sind, trotz der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, ansprechend. Nach den Regeln, die für die Senkungen vor einigen Jahren angewendet wurden, sollte der Zins jetzt erhöht werden.
  • Die Pensionskassen haben 2004 bis 2006 drei gute bis hervorragende Renditejahre erlebt. Der Mindestzins ist aber seit 2005 auf tiefen 2,50 Prozent festgelegt. Die Versicherten, die nur den Mindestzins gutgeschrieben erhalten, haben von den guten Renditen also nicht profitieren können. Es besteht ein eindeutiger Nachholbedarf. 
  • Die letzten Jahre haben es ermöglicht, die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen zu äufnen. Jetzt besteht kein derartiger Bedarf mehr. Nun sollten die Versicherten endlich etwas von den Renditen auf ihren Alterskonti spüren.»
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