Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge auf 2,75% zu erhöhen, enttäuscht. Der SVV setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Die Verhältnisse an den Kapitalmärkten rechtfertigen laut SVV diesen Schritt nicht. Die Obligationenzinsen, die für die Vorsorgeeinrichtungen von besonderer Bedeutung sind, bewegen sich trotz leicht steigender Tendenz nach wie vor auf tiefem Niveau. Die Börsen bleiben volatil. Der höhere Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.

Schweizerischer Versicherungsverband SVV