Der Aufwärtstrend an den Aktienmärkten hielt im Berichtsjahr 2005 weiter an und hinterliess in den Aktienportfolios der Pensionskassen mit einer Wertsteigerung um 16,7 Prozent auf 153,2 Milliarden Franken deutliche Spuren. Unter den Vermögensanlagen gewannen die ausländischen gegenüber den inländischen weiter an Bedeutung. Auf der Passivseite der Bilanz wirkte sich die positive Entwicklung spürbar auf die Wertschwankungsreserven aus: sie wurden um 19,2 Milliarden auf 42 Milliarden Franken erhöht. Gleichzeitig konnte die Unterdeckung um 8,2 Milliarden auf 19,5 Milliarden Franken abgebaut werden. Die Bilanzsumme stieg im Vorjahresvergleich um 59 Milliarden auf 543,1 Milliarden Franken (+12,2%). Dies geht aus den vom Bundesamt für Statistik publizierten provisorischen und mittels Stichprobe ermittelten Ergebnissen der Statistik der beruflichen Vorsorge 2005 hervor.
Mitteilung des BFS
pwirth
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Überblick über Anpassungen und laufende Reformen im Sozialversicherungsrecht
Der Beitrag aus «Soziale Sicherheit» des BSV verschafft einen Überblick über die für das Jahr 2007 zu erwartenden Änderungen in den Sozialversicherungen sowie über weitere Reformvorhaben im Sozialversicherungsbereich. Infostand: Ende der Herbstsession 2006 in Flims.
Artikel
Parlament verabschiedet Publica-Gesetz
Der Nationalrat hat dem Publica-Gesetz mit 123 gegen 68 Stimmen zugestimmt, der Ständerat war mit 26 Ja-Stimmen (6 Enthaltungen) dafür. Hans Stöckli (SP) bezeichente das Gesetz als "ungeniessbar, unverdaulich und ungerecht". Gerhard Pfister (CVP) hielt dagegen, dass eine Sanierung immer schmerzhaft sei. Das Gesetz sorge dafür, dass der tägliche Geldabfluss von 1 Mio. Fr. jetzt endlich gestoppt werde. Künftig könnten keine Versprechen mehr abgegeben werden, ohne dass die Finanzierung geregelt sei. Einer allfälligen Abstimmung sehe er mit Gelassenheit entgegen.
Ratsprotokoll
Bundesrat genehmigt die Jahresrechnung 2005 der Arbeitslosenversicherung
Das Rechnungsjahr 2005 schloss der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung bei einem Gesamtertrag von 5,23 Milliarden (Vorjahr 5,27) Franken und Aufwendungen von insgesamt 7,11 Milliarden (7,54) mit einem Verlust von 1,88 Milliarden Franken ab (2,27). Der Jahresdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen betrug 148’537 bei einer Quote von 3,8% (153`091; 3,9%). Zur Finanzierung der Leistungen wurden bei der Bundestresorerie im Jahr 2005 Darlehen von 1,80 Milliarden Franken aufgenommen, somit beliefen sich die Darlehen per Ende 2005 auf total 3,80 Milliarden Franken.
Mitteilung SECO
Bericht des BSV über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer per Ende 2005
Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen hat sich im Jahre 2005 infolge der positiven Entwicklung der Finanzmärkte deutlich verbessert. Per 31. Dezember 2005 befanden sich nur noch 3.4 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung (Ende 2004: 10.6%). Die finanziellen Verluste der schwachen Börsenjahre konnten inzwischen weitgehend bewältigt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele Vorsorgeeinrichtungen nach wie vor über ungenügende Wertschwankungsreserven verfügen, schreibt das BSV in einer Mitteilung.
Mitteilung BSV
Bundesrat lehnt die Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab
In seiner Botschaft lehnt der Bundesrat die Volksinitiative ,für ein flexibles AHV-Alter" des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ohne direkten Gegenvorschlag ab. Die Initiative fordert, dass Personen mit Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten sollen, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben. Die Annahme der Initiative würde zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen. Davon würden vor allem Personen profitieren, welche finanziell nicht darauf angewiesen sind.
Mitteilung des Bundesrates
Versicherer nehmen Stellung zu aktuellen Fragen
Gleich drei heisse Eisen griff der Versicherungsverband anlässlich einer Medienveranstaltung auf: die neuerliche Anpassung des Umwandlungssatzes, den angeblichen "Rentenklau" durch eine nicht gesetzeskonforme Durchsetzung der "Legal Quote-Vorschriften" und die Neuordnung der Aufsicht. Vor allem die ersten beiden Themen sind anforderungsreich und für pauschale Vorwürfe und knallige Schlagzeilen wenig geeignet. Beim Umwandlungssatz, der 2007 vom Parlament zu behandeln sein wird, geht es primär um die Anpassung an das gesunkene Zinsniveau. Die Tatsache, dass hier äusserst langfristige Prognosen zugrunde gelegt werden müssen, macht das Unterfangen nicht einfacher. Der Versicherungsverband argumentiert zurecht, dass ohne Anpassung es zu einer laufenden Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern kommt, welche sozialpolitisch unhaltbar ist.
Nicht weniger komplex ist die Anwendung der Vorschriften zur Mindestausschüttung, welche durch eine Medienveranstaltung der SP vor kurzem in die Schlagzeilen geraten ist. NR Rudolf Rechsteiner (BS) wirft sowohl den Versicherern wie dem Bundesamt für Privatversicherung vor, die AVO-Vorschriften nicht gesetzeskonform umzusetzen, was sowohl vom Bundesamt wie der Assekuranz vehement abgestritten wird. Dass man bei der SP glaubt, diese Diskussion mit dem Begriff "Rentenklau" mediengerecht aufblasen zu müssen, trägt wenig zur Glaubwürdigkeit ihrer Argumentation bei. Die Unterlagen des SVV (Referate Schneiter und Bättig, weitere Infos) können mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
SVV Medienseminar
Neue BPV-Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Im Rahmen der Konkretisierung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) eine Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem erlassen. Die Richtlinie definiert prinzipienbasierte Anforderungen für die dem BPV unterstellten Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und -konglomerate. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und muss bis spätestens 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.
BPV-Info
Möglichkeit eines Referendums zur Bundespensionskasse Publica
Womöglich wird das Volk das letzte Wort über die Revision der Bundespensionskasse Publica haben. Die Vertreter des Bundespersonals prüfen derzeit den Rückhalt für ein Referendum.
NZZ
Parlament schafft Klarheit beim Pensionskassenwechsel
Die Rentner sollen beim Wechsel der Pensionskasse nicht zwischen Stuhl und Bank fallen. Stillschweigend hat der Ständerat am Dienstag die letzte Differenz bei der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ausgeräumt.
Die Gesetzesänderung schliesst eine Lücke: Ist vorgesehen, dass die Rentner die Vorsorgeeinrichtung bei der Auflösung des Anschlussvertrags verlassen, kann der Arbeitgeber diesen Vertrag auflösen, wenn die neue Einrichtung schriftlich bestätigt hat, dass sie die Rentner zusammen mit den aktiven Versicherten übernimmt.
Neu hält das Gesetz zudem fest, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Vorsorgeeinrichtung ein Kündigungsrecht hat. Damit zogen die Räte die Konsequenzen aus der heftigen Kontroverse, die das so genannte Winterthur-Modell 2003 ausgelöst hatte.
Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren sowie eine Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten, die für die Versicherten eine Reduktion der Altersleistung um mindestens 5 Prozent bewirkt.
Ratsprotokoll
Artikel über PK Pro hat bereits erste Auswirkungen
Der kürzlich angekündigte Pensionskassenwechsel des Kantonsspitals Graubünden sorgt für Unruhe in den Reihen des Personals. Und zwar weil das Zentrumsspital das Alterskapital der Versicherten der Schwyzer Pensionskasse Pro anvertrauen will. Diese war jüngst wegen ihrer angeblich hohen Risikobereitschaft in die Schlagzeilen geraten. Die Spitalverantwortlichen wollen deshalb mit der Unterzeichnung der Verträge noch zuwarten, schreibt die Südostschweiz.
Bilateral beschränkter Kapitalbezug
Wenn Arbeitnehmer die Schweiz verlassen, erhalten sie künftig nicht mehr ihr gesamtes Pensionskassengeld bar ausbezahlt. Martin Wechsler beschreibt in der Bilanz die Einschränkungen zum Bezug der Freizügigkeit beim Wegzug eines Versicherten aus der Schweiz in die EU. Die Vorschriften gelten ab dem 1.6.07.
Bilanz
Informationen des Sicherheitsfonds
Vertragsunterzeichnung zum Anschluss der Liechtensteiner PKs an den Sicherheitsfonds
Der liechtensteinische Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher traf am 19.12.06 mit Bundesrat Pascal Couchepin zusammen, um die Vereinbarung über den Anschluss Liechtensteins zum schweizerischen Sicherheitsfonds zu unterzeichnen. Das «Vaterland» hat dazu ein Interview mit Tschütscher geführt.
Liechtensteiner Vaterland
Mietzins ist nicht vom Hypothekarzinssatz abzukoppeln
In üblichen Mietverträgen darf der Mietzins nicht vom Hypothekarzinssatz abgekoppelt werden. Laut Bundesgericht verstossen entsprechende Vertragsklauseln gegen zwingendes Recht und sind nichtig. Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter eine Bestimmung, die die Waadtländer Pensionskasse seit Jahren in den Mietverträgen für ihre Liegenschaften hat. Sie legt fest, dass «der Hypothekarzinssatz und seine Änderungen bei der Festlegung oder Anpassung des Mietzinses nicht in Betracht fallen.» Solche Klauseln sind laut Bundesgericht nichtig.
baz.ch – Basler Zeitung Online
PK Pro: Wachstum mit Risiken
Die Pensionskasse Pro wächst rasant, geht aber hohe Risiken ein. Die Kassenverwalter haben jetzt das brachliegende Hotel Vitznauerhof gekauft, schreibt die NZZ am Sonntag.
NZZ Online