Die Parteien wollen prüfen lassen, ob Claude Longchamp zur Veröffentlichung von «Rohdaten und Methodik» seiner Abstimmungs-Umfragen gezwungen werden sollte. Das schreibt die «SonntagsZeitung» in ihrer heutigen Ausgabe. Anlass für die Diskussion ist die misslungene Minarett-Umfrage des Meinungsforschers. Auch eine aktuelle Befragung zur Pensionskassen-Abstimmung wirft ein schiefes Licht auf Longchamps Firma GfS Bern. Bei einem Befragungs-Interview erläuterte eine GfS-Mitarbeiterin die Folgen einer Senkung des Umwandlungssatzes: Die Renten würden zwar «kleiner», dafür aber «länger» ausbezahlt. Dies ist ein offensichtlicher Unsinn, denn die Dauer der Pensionskassen-Bezüge hängt nicht vom Umwandlungssatz ab – die Rente wird bis ans Lebensende ausbezahlt. «Mit meinem Hinweis auf den sachlichen Fehler konnte die Frau am Telefon nichts anfangen», erzählt der Befragte.
pwirth
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Sonntags-Zeitung: UWS senken oder Pensionierte ermorden
Die Pensionskasse Vesperis greift zu rigorosen Mitteln, um ihre Finanzlage aufzubessern. Der Stiftungsrat lässt alleinstehende Versicherte umbringen, die kurz vor der Pension stehen. Deren angespartes Altersguthaben bleibt so in der Pensionskasse (PK), was wiederum den Deckungsgrad steigen lässt.
Morden, um Finanzlöcher zu stopfen, ist vorläufig Fiktion, denn das gibt es nur in einem Comic des Thinktanks Avenir Suisse. Der Generationenkampf dagegen ist bereits Realität: Das individuell angesparte PK-Guthaben reicht nicht mehr aus, um die Rente zu finanzieren.
Laut Wirtschaftsprofessor und Vorsorgeberater Martin Janssen sind die neu gesprochenen Renten um 20 bis 30 Prozent zu hoch. Die Lücke finanzieren die Erwerbstätigen: Sie subventionieren gemäss seinen Berechnungen die Neu-Pensionäre jährlich mit drei Milliarden Franken. Die Gewerkschaften bestreiten diese Umverteilung in ihrer «Rentenklau»-Kampagne. Doch auch der Zürcher Soziologieprofessor François Höpflinger weist auf die «sozialpolitisch negative Generationenbilanz» hin, die er neben der zweiten Säule auch im Gesundheitsbereich sieht.
Postulat Bischof: Abschaffung der Stempelsteuer
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht mit Vorschlägen zu unterbreiten, wie die Stempelabgaben abgeschafft werden können. Der Bericht des Bundesrates soll zu jeder der folgenden Stempelabgaben gesondert aufführen, in welchem Zeitrahmen und allenfalls in welchen zeitlichen Stufen diese eliminiert werden können:
– Emissionsabgaben;
– Versicherungsstempel;
– Umsatzabgaben.
Die Abschaffung soll unter Berücksichtigung der Lage des Bundeshaushalts geprüft werden. Insbesondere soll der Bericht aber auch berücksichtigen, welche Stempelabgaben am schädlichsten für den Wettbewerb sind und daher am dringendsten abgeschafft werden sollten.
Begründung: Viele Akteure müssen heute Stempelabgaben (eingeführt zur Zeit der Besatzung durch Napoleon) bezahlen: Z.B. Unternehmensgründer (Emissionsabgabe), Börsenanleger wie Pensionskassen, Anleiheemittenten wie Unternehmen und öffentliche Körperschaften (namentlich die Eidgenossenschaft) und sämtliche Anleger, die Schweizer Titel kaufen. Die Abgabe auf Versicherungsprämien, z.B. auf Einmaleinlagen der Lebensversicherung, zahlen die Versicherungsnehmer. Die schädlichen Auswirkungen für die Wirtschaft übertreffen die Steuereinnahmen. Ökonomisch gilt der Stempel als längst veraltet.
GastroSocial: Wieder über dem Strich
Die GastroSocial Pensionskasse kann per Ende 2009 gute 10% Performance und einen Deckungsgrad von über 101% vorweisen. Das Lohnsummenwachstum bei GastroSocial beträgt mehr als 3%. Der Bestand an angeschlossenen Betrieben bei der Ausgleichskasse beträgt 20’960 Betriebe. Die Pensionskasse hat ihren Bestand um 160 erhöht und zählt per Ende Jahr 19’959 angeschlossene Betriebe. Das Unternehmen ist mit dem neuen Qualitätslabel ISO 9001:2008 und dem Datenschutz-Gütesiegel GoodPriv@cy zertifiziert. Links im Bild Urs-Peter Amrein, Direktor der GastroSocial.
UWS: Versicherer antworten auf Vorwürfe der Gewerkschaften
Der Versicherungsverband SVV hat die nicht eben seltenen Vorwürfe der Gewerkschaften und Linksparteien gegen die Assekuranz und ihre Tätigkeit im Bereich 2. Säule gesammelt und ein Argumentarium mit ihren Gegenargumenten publiziert. Im Einzelnen geht es um die Legal Quote, die Verteilung der Überschüsse, die Verwaltungskosen u.ä.
Spezifischer auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz ist Marc Chuard vom SVV anlässlich des Mediengesprächs des Vorsorgeforums eingegangen. Chuard antwortete konkrete auf Thesen wie: “Mit der Senkung des UWS wollen die Versicherer nur mehr verdienen”, oder “Die Senkung des UWS ist nicht gerechtfertigt, weil die Versicherer mit falschen Grundlagen operieren” etc.
Die Gewerkschaften haben es bisher tunlichst vermieden, auf die Argumente der Versicherer konkret einzugehen. Offenbar in der Hoffnung, stete Wiederholung genüge als Abstimmungsstrategie.
SVV Argumentarium / Papier Chuard
Gastrosuisse unterstützt Senkung des UWS
GastroSuisse soutient la baisse du taux de conversion LPP, soumise au vote le 7 mars. Cette mesure "garantit un système de prévoyance stable", écrit jeudi la Fédération de l’hôtellerie et de la restauration. Une adaptation du taux de conversion est "indispensable", au vu du déficit annuel de 600 millions de francs du 2e pilier, de l’augmentation de l’espérance de vie et de l’évolution moins favorable des rendements, argue GastroSuisse.
Einbussen im Kollektivgeschäft der Versicherer
Anlässlich seiner Jahres-Medienkonferenz orientierte der Schweizerische Versicherungsverband über alle die Branche betreffenden Themen. Zum Gang des Kollektivgeschäfts im Jahr 2009 machte Verbandspräsident Erich Walser folgende Aussagen: “Der Rückgang um 3,5% in der Kollektivlebenversicherung mag auf den ersten Blick viel erscheinen, ist auf den zweiten Blick aber kein Grund zur Sorge. 2009 herrschte im Kollektivgeschäft ein Treten an Ort, was die Konkurrenz zwischen (teil)autonomen Pensionskassen und den vollständig rückgedeckten Sammelstiftungen der Lebensversicherer betrifft. Wir erinnern uns: Ende März wiesen sechs von zehn Pensionskassen eine Unterdeckung auf. Betriebe, die einer solchen Kasse angeschlossen waren, hätten beim Wechsel zu einer Sammelstiftung der Lebensversicherer ihr Vorsorgewerk ausfinanzieren müssen oder aber die Unterdeckung den überobligatorischen Altersguthaben der Versicherten belasten müssen – angesichts der schwierigen Wirtschaftslage für viele ein Ding der Unmöglichkeit.
Dabei wären sicher viele Arbeitgeber gerne in eine Vollversicherungslösung mit ihren umfangreichen Garantien gewechselt. Ein Beleg dafür sind die wenigen Abgänge von Betrieben zu (teil-)autonomen Pensionskassen. Es ist vielmehr dem Wettbewerb der Versicherer untereinander und den Zugeständnissen bei den Prämien zuzuschreiben, dass die wiederkehrenden Prämien 2009 um 0,9% sanken. Die Einmalprämien im Kollektivleben-Geschäft gingen um 5,9% zurück. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass infolge der Wirtschaftskrise Diensteintritte und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse abgenommen haben.”
Ein Ja zur UWS-Senkung ist ein Nein zur Abschaffung der 2. Säule
Monika Bütler, Dozentin an der Uni St. Gallen, nimmt in einem Beitrag auf batz.ch (Blog zur Schweizer Wirtschaftspolitik) Stellung zu einem Artikel im Vorwärts der PdA. Dort heisst es u.a. über die Abstimmung vom 7. März: “Ausschlaggebend ist für uns, was die Abschaffung der Pensionskassen beschleunigt. Dies ist eindeutig ein NEIN; wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, kommen die Pensionskassen schneller in unlösbare Probleme und ihre Abschaffung wird möglich.”
Bütler fast nüchtern zusammen: “Diese Analyse von Vorwärts ist richtig: Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einer wachsenden Deckungslücke. Eine Deckungslücke von beispielsweise 20% (das heisst ein Deckungsgrad von 80%) heisst aber nichts anderes, als dass rund 20% der Renten aus den laufenden Beiträgen der aktiv Beschäftigten gedeckt werden müssen. Und nun haben die Aktiven ein Problem: Ihre künftigen Renten wären selbst bei einem versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz nur zu 80% gedeckt. Bei einem zu hohen Umwandlungssatz fällt die Deckung der Renten der Aktiven sogar deutlich unter 80%. Die Pensionskasse muss in Zukunft einen stets wachsendenTeil ihrer Verpflichtungen mit den laufenden Beiträgen ihrer aktiv Versicherten finanzieren.
Fazit: Jede Senkung des Deckungsgrades auf unter 100% kommt einer (stillschweigenden) Einführung eines Umlageverfahrens im Ausmass der Deckungslücke gleich. Eine schleichende Einführung der Volkspension ist gleichzeitig eine klare Missachtung des Volkswillens. Vorschläge zu einer Volkspension wurden in der Vergangenheit mit rund 80% Nein Stimmen abgelehnt, die Einführung einer (kapitalgedeckten) Beruflichen Vorsorge hingegen mit über 70% gut geheissen.”
Fairness gegenüber den Jungen
NR Christa Markwalder, FDP, erklärt in einem Interview auf Cash, weshalb faire technische Parameter für die Festlegung des Umwandlungssatzes auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Jungen sind.
SGK-S: 80 Prozent Deckung für Kassen mit Staatsgarantie
Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen sich nicht zu 100 Prozent ausfinanzieren müssen. Geht es nach der Sozialkommission des Ständerats (SGK) müssen öffentlich-rechtliche Pensionskassen in 40 Jahren nur einen Deckungsgrad von 80 und nicht von 100 Prozent erreichen, schreibt die Handels-Zeitung (AWP).
Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) an einer Medieninformation erklärte, fiel der Kommissionsentscheid zugunsten eines tieferen Mindestdeckungsgrades mit 9 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dieser Variante können Kantone und Gemeinden mit nicht ausfinanzierten Pensionskassen in den nächsten 40 Jahren viel Geld für andere Zwecke einsetzen. Der Vorschlag der Ständeratskommission kostet 9,9 Mrd. Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene volle Ausfinanzierung würde 30 Mrd. Fr. kosten. Nur eine Minderheit der SGK unterstützte diesen Vorschlag. Eine zweite Minderheit wollte gar keine konkreten Zieldeckungsgrade vorschreiben.
Laut Kuprecht entschied die SGK im weiteren, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von heute über 100 Prozent, nicht mehr unter die Grenze von 100 Prozent fallen dürfen. Der Ausgangsdeckungsgrad dürfe nicht unterschritten werden. Öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die auf dem Weg zum 80-Prozent-Ziel bis Anfang 2020 noch einen Deckungsgrad von weniger als 60 Prozent ausweisen, sollen diese Unterdeckung verzinsen müssen. Gleiches gilt für Pensionskassen, deren Unterdeckung Anfang 2030 noch unter 75 Prozent liegt. Zudem schlägt die SGK dem Ständerat vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Darin müssen sie aufzeigen, wie das finanzielle Gleichgewicht langfristig gesichert werden kann.
In der Gesamtabstimmung hiess die SGK die Vorlage mit 6 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Sie gelangt nun in der Frühjahrs-Session in den Ständerat.
Online Präsentation: “Wer bezahlt für den überhöhten Umwandlungssatz”
Die technischen Parameter für den Umwandlungssatz zeigen unmissverständlich auf: Der Umwandlungssatz muss gesenkt werden. Daran führt kein Weg vorbei. Wird die Anpassung unterlassen, muss irgendwer die entstehenden Pensionierungsverluste bezahlen. Ein Punkt, der von Linksparteien und Gewerkschaften den Versicherten schamhaft verschwiegen wird.
Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, hat am Mediengespräch des Vorsorgeforums in seinem Referat klar darauf hingewiesen. Seine Präsentation kann jetzt auch online auf unserer Website verfolgt werden. Dazu hier der Link.
Das Streaming der Powerpoint-Präsentation (mit gesprochenem Kommentar) erfolgt im Flash-Format. Allenfalls können Firewalls bei Banken etc. ein Hindernis darstellen.
Stephan Gerber: «Es geht nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau»
In einem Interview mit der NZZ erläutert Stephan Gerber, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, weshalb es zu einem “Lohnklau” kommt, falls der Umwandlungssatz nicht angepasst wird. Gerber: “Angenommen, der mathematisch richtige Umwandlungssatz liegt bei 6,4 Prozent, der reale politisch bestimmte aber bei 6,8 Prozent. Für 100 000 Franken Altersguthaben erhält der Rentner 6800 Franken Jahresrente, also 400 Franken zu viel. Diesen sogenannten Pensionierungsverlust bezahlen der Arbeitgeber und die Versicherten. In kleinen Betrieben mit einer Pensionskasse, die gerade das gesetzlich vorgeschriebene Minimum abdeckt, wird das unmittelbar spürbar. Wenige Mitarbeiter müssen dann hohe Pensionierungsverluste finanzieren, was meistens in solchen Pensionskassen nur über entsprechende Lohnabzüge erfolgen kann. Deshalb sage ich: Es geht hier nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau”.
UWS: Aktualisierte Dokumentation des BSV, Leistungsziel nicht gefährdet
Im Hinblick auf Volksabstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf seiner Website die umfangreiche Dokumentation aktualisiert. Das Faktenblatt zum Leistungsziel in der beruflichen Vorsorge wurde um verschiedene Modellrechnungen ergänzt.
Dieses Faktenblatt enthält folgende Aussage: Auch wenn der Umwandlungssatz auf 6,4% fixiert wird, ergibt sich für mittlere Einkommen bis rund 54’000 Franken keine Verschlechterung, für tiefere Einkommen sogar immer noch eine Verbesserung gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision mit einem Umwandlungssatz von 7,2%. Nur die höheren Einkommen stehen gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision tatsächlich schlechter da. Dies zeigt die folgenden Modellrechnung (weitere Beispiele auf dem Faktenblatt:
Umwandlungssatz: Und jetzt die freie Pensionskassen-Wahl
Charlotte Jacquemart verweist in ihrem Artikel in der NZZaS vom 17.1.10 auf die Tatsache, dass die grossen Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen dank der Möglichkeit zur Kompensation ihren Umwandlungssatz längst den technischen Gegebenheiten angepasst haben und dies auch weiterhin tun werden. Die Tatsache ist bekannt und wurde am Pressegespräch des Vorsorgeforums detailliert dargestellt. Um auch Neues zu bieten, entwickelt Jacquemart nun kühne, eigene Vorstellungen: “Folgerichtig und vernünftiger, als alle paar Jahre über einen neuen Satz zu streiten, wäre deshalb, diesen gar nicht mehr gesetzlich festzulegen: Pensionskassen garantieren nur noch den verzinsten Spartopf, so wie es auch bei einem Stellenwechsel der Fall ist. Geht jemand in Pension und bezieht lieber eine monatliche Rente, als sich das Kapital auszahlen zu lassen, lässt er sich von seiner Kasse eine Renten-Offerte machen. Ist er damit unzufrieden, holt er bei anderen Pensionskassen weitere Offerten ein.”
Kassen und Firmen ohne einen Hauch sozialpolitischer Verantwortung würden ein solches Vorgehen mit Begeisterung begrüssen. Der Umwandlungssatz in solchen Fällen dürfte in der Gegend von 5,5 Prozent liegen, bestenfalls. Als Richtschnur könnten die Bedingungen für Leibrenten bei Lebensversicherungen dienen. Weshalb eine Kasse unter den Voraussetzungen überhaupt noch eine Rente ausrichten sollte, bleibt Jacquemarts Geheimnis. Das Risiko liesse sich dank Auszahlung voll auf die Versicherten überwälzen, die anspruchsvolle Verwaltung von Rentnerguthaben wäre überflüssig. Gänzlich unerfindlich bleibt, weshalb eine Pensionskasse eine Offerte für eine Rente erstellen sollte.
Aber Jacquemart hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: “Eine Vereinfachung des Pensionskassensystems wirkte befreiend, käme finanziell günstiger und wäre ein erster Schritt in Richtung freie Pensionskassenwahl. Diese ist in unserer globalisierten, dynamischen Arbeitswelt, in der die meisten Arbeitnehmer mehrmals im Leben den Arbeitgeber wechseln, längst überfällig.” Endlich haben wir ihn – den Link zwischen Umwandlungssatz und freier Pensionskassen-Wahl. Die grosse Freiheit in der 2. Säule, das Nirvana der Vorsorge. Es hat seinen Reiz offensichtlich noch längst nicht eingebüsst.
Fachverbände orientieren über die notwendige Anpassung des Umwandlungssatzes – Konsequenzen für Bezüger tiefer Löhne
An einem Pressegespräch des Vorsorgeforums orientierten Vertreter der Fachverbände über die Notwendigkeit einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP machte deutlich: Der Verband setzt sich klar für die vom Parlament grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent ein.
Personen, die heute schon eine Rente beziehen, sind von der Anpassung nicht betroffen. Konrad hielt auch fest: Es geht um einen Mindestsatz. Vorsorgeeinrichtungen, welche finanziell in der Lage sind, höhere Leistungen zu gewähren, sind frei, dies auch zu tun. Dies liegt in der Kompetenz der paritätisch, aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzten Stiftungsräte.
Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen vollziehen die geplante Anpassung schon heute, indem sie den obligatorischen Teil gemäss den gesetzlichen Vorschriften behandeln, für den überobligatorischen jedoch deutlich tiefere Sätze anwenden, um die überhöhten Anforderungen des Gesetzes zu kompensieren.
Konrads Fazit: Ein fairer Umwandlungssatz stärkt die Solidargemeinschaft, verhindert Umverteilungen, schützt vor riskanten Spekulationen auf dem Kapitalmarkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Beruflichen Vorsorge.
Marc Chuard vom Schweizerischen Versicherungsverband ging im Detail auf die endlos wiederholten Vorwürfe von Gewerkschaften und Linksparteien ein, die Versicherer wollten mit der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ihre Gewinne auf Kosten der Versicherten steigern. Chuard wies nach, dass die Versicherer durch eine solche Senkung keinen Rappen mehr verdienen würden. Auch die übrigen – und zahlreichen – Vorwürfe halten einer näheren Betrachtung nicht stand. Die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen bewegen sich bei den Versicherern im Rahmen der Kosten bei autonomen Kassen. Gänzlich absurd sei der Vorwurf, die Assekuranz hätte mit spekulativen Anlagen viel Geld verloren. Aehnliches gilt für die unterstellten Eigenkapitalrenditen und die Gewinne.
Chuard verwies auf die enorme Bedeutung des Vollversicherungsmodells für die KMU in der Schweiz. Rund 150’000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitern haben eine entsprechende Vorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft, das entspricht einem Drittel der Versicherten. Sie haben dieses Modell gewählt, weil es für sie die beste Lösung darstellt. Die Vorstellung, dass damit grosse Gewinne zu machen seien, entbehrt jedoch jeder Grundlage. Seit 1985, dem Jahr der Inkraftsetzung des BVG, ist keine einzige Gesellschaft in das Geschäft neu eingestiegen, hingegen haben es mehrere aufgegeben. Gegenwärtig wird es lediglich noch von 9 von über 20 Versicherern betrieben.
Welches sind die Konsequenzen eines überhöhten Umwandlungssatzes? Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, zeigte sie drastisch auf. Sie sind nicht bei den Mitgliedern grosser und gut ausgebauter Pensionskassen zu suchen. Für sie sind die Folgen nicht direkt spürbar, weil einfach ihre Vorsorgeleistungen im überobligatorischen Teil kompensiert werden. Ganz anders sieht es hingegen bei den vielen Versicherten bei den BVG-Minimalkassen aus, welche bei der Altersvorsorge nur die Minimalleistungen erbringen. Dort müssen die unvermeidlichen Pensionierungsverluste von den Aktiven übernommen werden. “Kein Rentenklau, sondern Lohnkürzung bei den Tieflöhnen”, fasste Gerber die Sachlage hart und klar zusammen.