Die “Schweizer Pensions- und Investmentnachrichten” spn haben die neuste Ausgabe ihres “führenden Newsletter über institutionelles Asset Management und die Betriebliche Vorsorge” publiziert.
2009
Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 2008
Im Jahr 2008 trat das total revidierte Gesetz über die Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Die EL-Ausgaben stiegen stark um 13.6 Prozent, vor allem weil die EL-Begrenzung bei einem Heimaufenthalt aufgehoben wurde. Aufgrund der neuen Finanzierungsart erhöhte sich der Beitrag des Bundes von 21.9 auf 31.6 Prozent der EL-Ausgaben. 263’700 Personen, das sind rund 16 Prozent aller Rentner und Rentnerinnen, erhielten eine Ergänzungsleistung. Der durchschnittliche Betrag für eine Person, die nicht im Heim wohnt, betrug rund 900 Franken im Monat, für eine Person im Heim 2’800 Franken.
Deckungsgrad VE Nordwestschweiz: Korrektur
Wir sind von der BVG-Aufsicht des Kt. Baselland darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich in der Tabelle der Deckungsgrade für die registrierten VE ein Fehler eingeschlichen hat. Der Anteil registrierter Kassen mit einer Deckung von unter 90 Prozent beträgt in BL 4,1 und nicht 2,4 Prozent.
FT: Pensionsfonds meiden Aktien
Unter den weltgrößten Pensionsfonds schwindet der Glaube an Aktien als langfristiges Anlageinstrument: Fünf der zehn größten Fonds weltweit haben ihre Aktienquote aus Angst vor weiteren Verlusten weiter gesenkt, schreibt die Financial Times Deutschland. Die beiden größten amerikanischen Pensionsfonds haben ihre geplante Zielgewichtung von Aktien in diesem Jahr ebenso gesenkt wie Vermögensverwalter, die für Pensionskassen aus den Niederlanden und Südkorea arbeiten.
So haben britische Pensionsfonds den Aktienanteil in ihren Portefeuilles auf den niedrigsten Stand seit 1974 herabgesetzt. Vermögensverwalter, die Altersvorsorge-Gelder von Oxford- und Cambridge-Professoren betreuen, verkauften Aktien, obwohl die Weltbörsen seit Anfang März wieder 55 Prozent zugelegt haben. "Angesichts des Sturms, den wir an den Finanzmärkten erlebt haben, dreht sich jetzt alles um Risikomanagement", sagt Dirk Popielas von der Pension Advisory Group bei JP Morgan Chase & Co. in Frankfurt. Die Mehrheit der Pensionsfonds habe nicht damit aufgehört, das Risiko zu senken. Manche hätten noch nicht einmal damit begonnen. "Die Pensionsfonds wollen die Volatilität, die es zuletzt gegeben hat, vermeiden", sagt Louise Kay, Leiterin Verkauf im Bereich Institutionelle Investoren bei Standard Life Investments in Edinburgh.
Zu den mehrheitlich noch in Aktien investierten Pensionsfonds gehören der Staatsfonds in Norwegen (60% Aktien), der Pensionsfonds des Staates New York (51%) und die Pensionskasse des Staates Florida (56%). Zu den Pensionsfonds, die Kürzungen bekannt gaben, zählen ABP Netherlands, California Public Employees U.S., National Pension Korea und California State Teachers U.S.
Treuhänder: Grenzen der Wertschwankungsreserven bei VE
Das Value-at-Risk-Verfahren mit der Annahme der Normalverteilung der Anlagerenditen (Standard VaR) liefert systematisch unterschätzte Zielwerte der Wertschwankungsreserve bei Vorsorgeeinrichtungen. Mit zunehmendem Anteil an Aktien und alternativen Anlagen sollte der mit dem Standard VaR definierte Zielwert deshalb durch andere Verfahren ausgetestet und entsprechend verstärkt werden. Zusätzlich sollte das Sicherheitsniveau erhöht werden, schreiben Ljudmilla Bertschi, Nathalie Munaretto und Julien Roueche (Bilder von links nach rechts) von Watson Wyatt in Ausgabe 8/2009 des Treuhänder.
Das Fazit ihres Beitrags: Ziel der VaR-Methode ist die Bestimmung des maximal möglichen Verlusts, der mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit am Ende einer Zeitperiode nicht überschritten werden sollte. Der Standard VaR sollte jedoch bei zunehmendem Anteil an Aktien und alternativen Anlagen durch andere Verfahren ergänzt werden. Dem aufgeführten Beispiel für BVG 2005 Pictet Portfolios können wir entnehmen, dass der Zielwert der WSR, berechnet mit der Standard-VaRMethode, je nach Anteil der risikobehafteten Anlagen etwa um 20% bis 25% verstärkt werden sollte. Die Ergänzung der Standard-VaR-Methode durch den Cornish-Fisher Ansatz stellt sicher, dass der Zielwert der Wertschwankungsreserve nicht systematisch unterschätzt wird. Weitere mögliche Methoden sind Stresstests, Sensitivitätsanalysen und Berechnungen mit dem Risikomass Expected Shortfall (CVaR).
Kgast-Performancedaten für 1. Semester 2009
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen Kgast hat ihre Performancedaten für das erste Semester 2009 publiziert. Sie belegen die Erholung der Märkte im zweiten Quartal, die sich bekanntlich noch weiter fortgesetzt hat. Aktien Schweiz (aktiv) erzielten eine durchschnittliche Performance von 1,2 Prozent, mit einem Spitzenwert von 2,2 Prozent der UBS. Angesichts der durchschnittlichen Performance von –21 Prozent über ein Jahr allerdings auch nur ein bescheidener Fortschritt. Über zehn Jahre (mit Wiederanlage) beträgt die Performance im Schnitt –0,1 Prozent – ein verlorenes Jahrzehnt für Aktien. Die Passivanlagen bei Aktien Schweiz liegen in der gleichen Grössenordnung. Bei Aktien Ausland (aktiv) ist zwar das Semesterergebnis mit 12,9 Prozent deutlich besser, über 10 Jahre mit –6,4 Prozent dafür noch ungenügender. Die festverzinslichen Werte konnten dieses Manko auch nicht ausbügeln. Obligationen CHF Inland erzielten im ersten Semester 1,0 Prozent, über ein Jahr durchschnittlich 8,8 Prozent, aber über zehn Jahre auch bloss gut 3 Prozent.
Interessant sind zu Vergleichszwecken mit direkten Anlagen die Mischgruppen. Für die Mischvermögen mit 10-19 Prozent Aktien ergibt sich im 1. Semester eine durchschnittliche Performance von 2,5 und über zehn Jahre von 2,2 Prozent. Die Gruppen mit 20-29 Prozent Aktien haben für das erste Halbjahr durchschnittlich 2,6 Prozent abgeworfen, über zehn Jahre 1,9 Prozent – mit einer Spannbreite zwischen 1,3 und 2,4 Prozent. Über 5 Prozent kamen über die lange Frist vor allem die Schweizer Immobilien-Gruppen.
Im Bereich Wertschriften sind der Kgast 16 Anlagestiftungen angeschlossen. Sie weisen ein Gesamtvermögen von 63 Mrd. Franken auf. Marktführer sind CS mit 16,4 Mrd. und Swisscanto mit 14,9 Mrd. Franken. Sie vereinen zusammen rund 50 Prozent des gesamten bei Anlagestiftungen investierten Wertschriftenvermögens. Im ersten Halbjahr betrug die Vermögenszunahme 2,7 Prozent. Für den Bereich Immobilien sind es sieben Anlagestiftungen mit 6,2 Mrd. Bei Anlagestiftungen sind damit total 69,6 Mrd. Franken angelegt.
Neue Mitglieder der Kgast sind Avadis und Renaissance. Mit Avadis ist die grösste, bisher dem Verband noch nicht zugehörige Anlagestiftung zur Kgast gestossen. Gleichzeitig wurde auch die auf Private Equity Produkte spezialisierte Renaissance-Anlagestiftung in die Vereinigung aufgenommen. Mit dem Neuzugang vertritt die Kgast mit wenigen Ausnahmen die Interessen aller Anlagestiftungen in der Schweiz.
Performancezahlen von Watson Wyatt / Mitteilung der Kgast zum Beitritt von Avadis und Renaissance
BVG aktuell – Informationsveranstaltung der Nordwestschweizer Aufsicht
Zum vierten Mal haben die drei Nordwestschweizer Kantone BS, BL und SO in Liestal ihre jährliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Ein zweiter Termin am 27. August wird noch folgen. Mit jeweils rund 150 Teilnehmern sind dabei alle Plätze ausgebucht, ein Zeichen sowohl für das Informationsbedürfnis wie auch die Richtigkeit des Konzepts. Themen und Referenten sind die neuen Anlagebestimmungen BVV2 mit ersten Erkenntnissen (Dominique Ammann, PPCmetrics), Knackpunkte aus den neuen Anlage- und Teilliquidationsbestimmungen (Christine Ruggli, Aufsicht BS), Unterdeckungen (Andreas Fahrländer, Aufsicht BL) und über die Aktualität hinaus: Umverteilung bei Pensionskassen – Trend zum Abbau von Solidaritäten (Reto Moser, Swisscanto Vorsorge).
Bezüglich Revision der BVV2 darf heute festgestellt werden, dass die Diskussion um die neuen Anlagebestimmungen zwar deutlich nachgelassen, aber noch keineswegs aufgehört hat. Dominique Ammann, der als Leiter der zuständigen Arbeitsgruppe in der BVG-Kommission im Zentrum der heftigen Auseinandersetzung gestanden ist, hat bis zum heutigen Tag noch Missverständnisse auszuräumen. Am meisten zu reden gaben die restriktiveren Vorschriften für die Immobilien, welche aber zweifellos zur Anlagesicherheit beigetragen haben, sich aber offenbar besonders für polemische Angriffe eignen. Ammann bestätigte, dass bei den Vorschriften für Freizügigkeitsstiftungen Anpassungen in Arbeit sind. Die Einschränkungen wurden hier als zu weitgehend erachtet.
Christina Ruggli hat sich wie die Vorsteher anderer Aufsichtsämter auch mit den laufenden Reglementsanpassungen herumzuschlagen, welche den Ämtern viel zusätzlichen Aufwand bescheren. Die neuste Anpassung, ausgelöst durch die geänderten Teilliquidationsvorschriften, erfolgt in einem Zeitpunkt, da vielfach die letzte noch nicht genehmigt wurde. Andreas Fahrländer präsentierte die offiziellen Deckungsgradzahlen per Ende 2008, die wohl noch einiges zu reden geben werden, nachdem sie erste Schätzungen der Aufsicht bestätigten und deutlich besser ausgefallen sind, als frühere Hochrechnungen aufgrund von Umfragen erwarten liessen. Die Differenzen sind noch genauer zu analysieren, zumal sich wohl niemand dem Vorwurf der Panikmachen aussetzen will.
Das Thema Solidarität und Umverteilung in Vorsorgeeinrichtungen hat in letzter Zeit deutlich an Brisanz gewonnen und wird auch mit zunehmender Breite in den Medien behandelt. Beide Entwicklungen sind derzeit zu beobachten: Abbau von Solidaritäten (als Folge des Wechsels zum Beitragsprimat, Streichen von vorzeitigen Pensionierungen auf Kosten der Kassen etc.) wie auch die zunehmende Bewusstwerdung von Umverteilungen, insbesondere zwischen Aktiven und Rentnern. Es ist zweifellos zu begrüssen, wenn diese Fragen im Detail geprüft und im konkreten Fall auch quantifiziert werden. Der oft gehörte Vorwurf, in Pensionskassen würden die Jungen die überhöhten Renten der Pensionierten finanzieren, dürfte kaum zur Popularität der 2. Säule beitragen.
Reglementsanpassung wegen neuer Teilliquidationsbestimmungen
Die Vorsorgeeinrichtungen haben derzeit gleich zwei Reglementsanpassungen durchzuführen. Einmal wegen der Revision der BVV2 auf 1.1.09 und neu aufgrund der neuen Teilliquidationsbestimmungen per 1.6.09. Christina Ruggli, Leiterin der Aufsichtsbehörde BVG in Basel-Stadt, machte an der Info-Veranstaltung der Nordwestschweizer Aufsicht kein Hehl aus ihrer Meinung, dass die Neuerungen, verbunden mit genehmigungspflichtigen Reglementsänderungen, bei ihrem Amt – und wohl auch den anderen – keine Begeisterungsstürme auslösen. Das Geschäft geniesst auch nicht unbedingt erste Priorität, gehört aber zum Pflichtprogramm, das abgewickelt werden muss. Die Reglementsänderungen weisen diverse “Knackpunkte” auf. Dazu gehört bei der Teilliquidation die zwingende Anpassung an wesentliche Veränderungen zwischen Bilanzstichtag und Auszahlung der Leistungen, was eine Definition der “Wesentlichkeit” nach sich zieht und eine des Beurteilungszeitpunktes. Auch wenn es mit der Anpassung der Reglemente nicht eilt, so ist doch festzustellen, dass die Verordnung ohne Uebergangsfrist eingesetzt wurde und deshalb das neue Recht ab sofort einzuhalten ist, auch wenn das Reglement noch nicht geändert wurde. Um den VE das Leben etwas zu erleichtern, haben die Aufsichtsbehörden das Muster für ein angepasstes Teilliquidationsreglement auf ihren Websites aufgeschaltet.
Teilliquidationsreglement BVG-/FZG Einrichtungen (Stand 1.6.2009)
Unterdeckung in der Nordwestschweiz Ende 08: Die Zahlen der Aufsicht
Anlässlich der Informationsveranstaltung “BVG aktuell” der Nordwestschweizer Aufsichtsämter (BS, BL, SO) in Liestal wurden die neusten offiziellen Zahlen zur Finanzierungssituation der betreffenden Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2008 vorgestellt. Sie beruhen auf den bisher eingegangenen Berichten der registrierten und der überobligatorischen Einrichtungen und zeigen ein deutlich freundlicheres Bild, als andere Erhebungen und Berechnungen (ASIP, Swisscanto, BSV, AWP/Complementa) bisher boten.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Aufsicht sämtliche Kassen erfasst und nicht Umfrage-Samples und deshalb auch viele kleine Einrichtungen, welche tendenziell weniger an Umfragen und Erhebungen teilnehmen. Bei der Interpretation der Zahlen ist auch zu bedenken, dass die ermittelten Daten ungewichtet sind und keinen Hinweis auf den Anteil der Versicherten geben, welche von einer Unterdeckung in ihren Kassen betroffen sind. Man darf davon ausgehen, dass sich so gewichtet die Situation weniger gut präsentiert und eher den bisher veröffentlichen Zahlen entspricht.
Insgesamt kann aus den Daten der drei Aufsichtsämter geschlossen werden, dass rund ein Viertel der Vorsorgeeinrichtungen in den drei Kantonen Ende 2008 von einer Unterdeckung betroffen waren, knapp 10 Prozent von einer erheblichen (unter 90% Deckung). Die Daten der drei Kantone unterscheiden sich nur geringfügig. Baselland sticht mit einem sehr geringen Anteil von VE mit einer erheblichen Unterdeckung hervor (Korrektur vom 18.8.09: 4,1 statt 2,4 Prozent).
Die Zahlen in der Tabelle addieren sich nicht zu 100 Prozent, weil noch nicht alle VE ihre Berichte abgeliefert haben. Lücken bestehen insbesondere bei den nicht registrierten Kassen mit überobligatorischen Leistungen.Gemäss Aussagen der Aufsichtsämter ist davon auszugehen, dass nach Eingang sämtlicher Berichte der Durchschnitt sich eher noch etwas verbessern dürfte, weil es nach ihrer Einschätzung mehrheitlich Kassen mit voller Deckung sind, welche sich nicht an den Termin zur Berichterstattung gehalten haben.
Basler Regierung legt Sanierungskonzept für die Pensionskasse vor
Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise wies die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) per 31.12.2008 für den Bereich Staat einen Deckungsgrad von 85.4% aus. Das Gesetz schreibt in diesem Fall zwingend eine Sanierung vor. Der Regierungsrat hat nun sein Sanierungskonzept zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Der Kanton folgt dabei dem Vorschlag des Verwaltungsrates der PKBS, eine indirekte Sanierung vorzunehmen. Dazu schliesst der Kanton per 1. Januar 2010 die Deckungslücke der Pensionskasse. Die Finanzierung dieses Betrags wird paritätisch vom Arbeitgeber und den Versicherten getragen. Für den Arbeitgeberanteil verwendet der Kanton seine Rückstellung, die er in der Rechnung 2008 gebildet hat. Die Aktiven leisten ihren Beitrag, indem sich ihr Pensionskassen-Abzug temporär von 8.5% auf 10.1% des versicherten Lohnes erhöht. Die Rentnerinnen und Rentner finanzieren ihren Anteil, indem ihre Renten in den nächsten 19 Jahren nicht der Teuerung angepasst werden.
BE: Die Stiftungsaufsicht ist überlastet
Die BVG-Revisionen bringen das kantonale Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVs) in die Bredouille. Firmen müssen bis zu zwei Jahre auf Antwort warten, wenn sie eine Reglementsänderung vornehmen wollen, schreibt die Berner Zeitung. Als Grund für die langen Wartezeiten wird vom ASVS die erste BVG-Revision angeführt, die auf Anfang 2005 eingeführt wurde. Im Rahmen der Revision mussten alle Pensionskassen ihre Reglemente anpassen.
Da das ASVS rund fünfhundert Kassen mit reglementarischen Verpflichtungen beaufsichtigt und jeweils in der Regel vier Reglemente angepasst werden mussten, «trafen innert kurzer Zeit um die zweitausend Reglemente ein», erklärt Marcel Kutter, der stellvertretende Amtsvorsteher des ASVS. So sei man die letzten Jahre über in Rückstand geraten, was die Reglementsgenehmigungen angeht. «Wir erwarten jedoch, dass wir in den kommenden Jahren wieder die normalen Fristen einhalten können», sagt Kutter. Per 1.Juni 2009 traten im Bereich «Teilliquidation» wieder neue Änderungen in Kraft. «Pensionskassen, welche diese neuen gesetzlichen Vorschriften nicht bereits ansatzweise bei der vorherigen Revision miteinbezogen haben, müssen die Teilliquidationsreglemente jetzt noch einmal überarbeiten und amtlich verabschieden lassen.
Lebensbescheinigung für die Pensionskasse
Der “Sonntag” berichtet über die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, welche von ihren Versicherten periodisch eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung verlangt. Im Beitrag heisst es: “Wie Felix Bruseghini, Sachbearbeiter bei der RhB-Pensionskasse, betont, sollen mit dem Vorgehen Missbräuche vermieden werden. In den letzten Jahren sei allerdings kein solcher Fall zu verzeichnen gewesen. Die Kasse sei aber von der Revisionsstelle aufgefordert worden, die Lebensbescheinigungen einzuholen.”
Wie eine Umfrage des “Sonntag” bei Pensionskassen zeigt, werden die Kassen in der Regel von ihrer Kontrollstelle aufgefordert, die Lebensbescheinigungen einzuholen, so wie bei der RhB. Bei der Erfüllung dieser Pflicht gibt es aber verschiedene Vorgehensweisen. Die 22’000 bis 24’000 Versicherten im Pensionsalter der SBB-Pensionskasse zum Beispiel bekommen dank eines diskreten Vorgehens von der Uberprüfung gar nichts mit. Die Pensionskasse gelangt direkt an die Wohngemeinden ihrer Rentenbezüger. Die Kasse schicke den Einwohnerkontrollen eine Liste mit den Namen undAdressen der Rentner zu, verbunden mit der Bitte, diese zu kontrollieren, beschreibt SBB-Pressesprecher Reto Kormann das Vorgehen.
Ein anderes, ebenfalls diskretes Vorgehen kommt bei der Pensionskasse des Kantons Graubünden zur Anwendung: Die Kasse nehme periodisch bei der AHV-Kontrollstelle Kontakt auf und frage nach, ob die AHV-Nummern der Rentenbezüger noch aktiviert seien, sagt Werner Buchmann, Direktor-Stellvertreter der kantonalen Pensionskasse. Dieses Vorgehen sei einfacher und kostengünstiger als das Einholen von Lebensbescheinigungen bei den jeweiligen Wohngemeinden. Gleich wie die RhB geht dagegen die Pensionskasse der Migros vor. Auch sie fordert ihre Rentenbezüger alle vier Jahre auf, bei einer amtlichen Stelle eine Lebensbescheinigung einzuholen, wie Geschäftsleiter Thomas Hohl sagt.
Mehr oder weniger einheitlich ist das Vorgehen der Pensionskassen bei Rentenbezügern mit Wohnsitz im Ausland. Von ihnen verlangen alle Kassen amtlich bestätigte Lebensbescheinigungen, Unterschiede gibts lediglich bei den Intervallen.
Nassim Taleb : "nous devons passer au capitalisme 2.0"
Le professeur Nassim Taleb (Black Swan), qui dénonce une économie trop spécialisée, préconise un système avec moins de dettes où les entrepreneurs prennent des risques mais pas les banquiers.
Junge FDP für Senkung des Umwandlungssatzes
Im kommenden Frühjahr entscheidet das Volk über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.4% bis 2015. Das Referendum ergriffen hatten u.a. die Gewerkschaften, die SP-Schweiz und der K-Tipp. Für die Jungfreisinnigen wird diese Abstimmung eine der wichtigsten Abstimmungen im kommenden Jahr, denn ein Ja würde die Renten künftiger Generationen massiv gefährden, schreibt Lena Schneller, Präsidentin Junge FDP Schweiz.
Only small German minority to gain decent pension – research
Just under 19% of Germans are building benefits in an occupational pension scheme and nearly 30% have a “Riester-Rente”. But only half will find this will be sufficient to uphold their current living standards, suggests research.
A study on German pension provision, commissioned by Union Investment and conducted by the “Research Institute on the Intergenerational Contract” at the Albert-Ludwig university in the German city of Freiburg, found around 57% of Germans with (future) incomes from the first and second pillar – the latter including both occupational pension schemes as well as the state-subsidised “Riester-Rente” – will find these payments will be enough suffice for their retirement.
