bern Die BVG-Revisionen bringen das kantonale Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVs) in die Bredouille. Firmen müssen bis zu zwei Jahre auf Antwort warten, wenn sie eine Reglementsänderung vornehmen wollen, schreibt die Berner Zeitung. Als Grund für die langen Wartezeiten wird vom ASVS die erste BVG-Revision angeführt, die auf Anfang 2005 eingeführt wurde. Im Rahmen der Revision mussten alle Pensionskassen ihre Reglemente anpassen.

Da das ASVS rund fünfhundert Kassen mit reglementarischen Verpflichtungen beaufsichtigt und jeweils in der Regel vier Reglemente angepasst werden mussten, «trafen innert kurzer Zeit um die zweitausend Reglemente ein», erklärt Marcel Kutter, der stellvertretende Amtsvorsteher des ASVS. So sei man die letzten Jahre über in Rückstand geraten, was die Reglementsgenehmigungen angeht. «Wir erwarten jedoch, dass wir in den kommenden Jahren wieder die normalen Fristen einhalten können», sagt Kutter. Per 1.Juni 2009 traten im Bereich «Teilliquidation» wieder neue Änderungen in Kraft. «Pensionskassen, welche diese neuen gesetzlichen Vorschriften nicht bereits ansatzweise bei der vorherigen Revision miteinbezogen haben, müssen die Teilliquidationsreglemente jetzt noch einmal überarbeiten und amtlich verabschieden lassen.

Berner Zeitung