admin Im Jahr 2008 trat das total revidierte Gesetz über die Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Die EL-Ausgaben stiegen stark um 13.6 Prozent, vor allem weil die EL-Begrenzung bei einem Heimaufenthalt aufgehoben wurde. Aufgrund der neuen Finanzierungsart erhöhte sich der Beitrag des Bundes von 21.9 auf 31.6 Prozent der EL-Ausgaben. 263’700 Personen, das sind rund 16 Prozent aller Rentner und Rentnerinnen, erhielten eine Ergänzungsleistung. Der durchschnittliche Betrag für eine Person, die nicht im Heim wohnt, betrug rund 900 Franken im Monat, für eine Person im Heim 2’800 Franken.

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