Beginn der Ausführungen zur BVG-Reform ab 5.30.
Bundesrat
Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 die Botschaft für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlerinnen und vermittler. Es schützt insbesondere die Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz.
Ueli Maurer und die Milliarden
Bundesrat Maurer hat der NZZ ein bemerkenswertes Interview gegeben. Er steht dem einschneidenden Regime gegen das Virus skeptisch gegenüber. Er plädiert für eine rasche, unkomplizierte Öffnung der Restaurants. Und er skizziert, wie schwierig es wird, die Corona-Schulden wieder loszuwerden. Auszüge:
Herr Maurer, Sie sind als Finanzminister in der Corona-Krise so etwas wie der Retter der Nation – gefällt Ihnen diese Rolle?
Nein, ganz und gar nicht. Mein Auftrag wäre ja eigentlich, auf das Geld aufzupassen. Aber das ist zurzeit ziemlich schwierig. Wir werden dieses Jahr voraussichtlich ein Defizit von 30 bis 50 Milliarden Franken machen, je nachdem, wie sich die Arbeitslosigkeit und die Kurzarbeit entwickeln. Schon das allein ist dramatisch. Hinzu kommen die verbürgten Überbrückungskredite für Firmen von maximal 40 Milliarden Franken. Angesichts dieser Summen ist es mir als Finanzminister nicht mehr wohl in meiner Haut.
Gehen Sie davon aus, dass der Bund für die Bürgschaften noch mehr Geld bereitstellen muss?
Dies ist in jeder Hinsicht die entscheidende Frage: Wie lange wird diese Phase noch dauern, in der wir die Wirtschaft so stark zurückbinden? Jede Rückkehr zur Normalität – natürlich immer unter Einhaltung der gesundheitlichen Vorgaben – ist extrem wichtig. Jeder Tag, den wir warten, kostet uns Millionen. Wir müssen uns im Bundesrat sehr genau überlegen, wie wir hier die Prioritäten in den nächsten Wochen setzen.
Sprich: Sie persönlich würden den Restaurants und Bars sofort erlauben, wieder den Betrieb aufzunehmen.
Vielleicht nicht gerade sofort, aber ich wäre froh, wenn wir rasch vorwärtsmachen könnten. Aus meiner Sicht braucht es hier keine grossen staatlichen Vorgaben, sondern wir können auf die Eigenverantwortung der Wirte zählen. Es ist in ihrem Interesse, dass bei ihnen die Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden. Sonst haben sie keine Gäste.
Ihre Skepsis ist nicht zu überhören. Ist der Bundesrat aus Ihrer Sicht mit den einschneidenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu weit gegangen?
Ich trage alle Entscheide mit, die der Bundesrat gefällt hat. Aber es stimmt, dass ich frühzeitig darauf hingewiesen habe, welch enorme wirtschaftlichen Schäden wir damit anrichten. Das ist auch meine Aufgabe als Finanzminister. Man darf nicht einfach die Augen vor den Kosten verschliessen. Aber angesichts der gesundheitlichen Risiken haben wir uns für dasselbe Vorgehen entschlossen wie viele andere Länder. Ich frage mich, ob das wirklich notwendig war. Gerade am Montag habe ich mit meiner schwedischen Amtskollegin telefoniert. Dort lebt man mehr oder weniger normal weiter. Das Bruttoinlandprodukt ist viel weniger stark eingebrochen. Ich bin gespannt, wie Schweden mit seiner liberalen Strategie aus dieser Krise herauskommen wird.
AHV-Reform 21: Bundesrat definiert Massnahmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die Reform AHV 21 vorzulegen. Die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die folgenden Massnahmen enthalten:
– Das Referenzalter der Frauen in der AHV wird ab dem Folgejahr nach Inkrafttreten der Vorlage schrittweise um 3 Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht;
– Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird für eine Dauer von 9 Jahren von Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken begleitet: Beim vorzeitigen Rentenbezug werden tiefere Kürzungssätze angewendet, und für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die ihre Rente ab 65 beziehen, wird die AHV-Rente erhöht.
– Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.
– Die AHV-Rente kann teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden;
– Die Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren und das Recht auf Vorbezug und Aufschub sowie auf Teilbezug der Altersrente gilt auch in der beruflichen Vorsorge;
– Die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus wird mit Anreizen gefördert:
- Der Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner (aktuell: 1400 Franken pro Monat) wird beibehalten;
- Die AHV-Beiträge, die nach dem Referenzalter bezahlt wurden, können zu einer höheren AHV-Rente führen;
- Die gesamte Altersleistung der beruflichen Vorsorge kann bis 70 aufgeschoben werden, auch nach einer Lohnreduktion;
– Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um maximal 0,7 Prozentpunkte angehoben.
Die AHV hat zum Ziel, dass die ganze Bevölkerung vor existenzieller Not im Alter geschützt ist. Darum müssen die heutigen und künftigen Renten gesichert werden. Mit der Reform AHV 21 kann die Rechnung der AHV um rund 2,8 Milliarden Franken (im Jahr 2030) entlastet werden. Damit werden die Finanzen der AHV bis im Jahr 2030 stabilisiert.
Arbeitgeber: Kritik an AHV-Reform des BR
Der Arbeitgeberverband hat umgehend die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen für die AHV-Reform 21 kritisiert. Er schreibt in einer Stellungnahme:
Anstatt mit einer einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen ersten verdaubaren Revision die AHV-Renten bis Mitte der 2020er-Jahre zu sichern, will der Bundesrat einmal mehr auf eine überwiegend einnahmeseitige Lösung setzen. Bereits mit der Abstimmung zur Steuer-AHV-Vorlage vom 19. Mai 2019 wurden 0,3 zusätzliche Lohnprozente zugunsten der AHV beschlossen. Mit der AHV21 will der Bund wieder in erster Linie den Hebel der Zusatzfinanzierung betätigen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte werden die Bürger erneut massiv zur Kasse gebeten. Dabei hat die Belastung der Bürger und Wirtschaft durch Zwangsabgaben in der Schweiz praktisch europäische Spitzenwerte erreicht.
Damit die Renten für die nächsten Jahre gesichert sind, braucht es allerdings bereits in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre eine nächste Reform. Denn auch mit der vorgeschlagenen AHV21 schreibt die erste Säule dann erneut rote Zahlen. Angesichts der alternden Bevölkerung, die länger Renten bezieht, kommen wir dann nicht mehr um eine allgemeine, schrittweise Rentenaltererhöhung herum.
In Anbetracht des steigenden Fachkräftebedarfs muss der Bundesrat die Vorlage zudem um eine gezielte Anreizmassnahme für den freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Freibetrags für erwerbstätige AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000 Franken pro Monat.
Die Praxis zeigt, dass der Freibetrag in der persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter, ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen, eine entscheidende Rolle spielt. Der Bund setzt in seinem Vorschlag nicht nur keine wirksamen neuen Anreize für die Förderung der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters, sondern will sogar den Vorbezug der AHV attraktiver machen (siehe Tabelle).
Vorgaben des Bundesrats für die Rentenreform, Reaktionen
(
sda) Bis zu 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV, Rentenalter 65 für Frauen und flexibler Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren.
Diese Eckwerte für eine neue Reform der Altersvorsorge hat der Bundesrat am 2.3.18 beschlossen. Zum Ausgleich für das höhere Frauenrentenalter muss Sozialminister Alain Berset drei Varianten ausarbeiten. Geprüft werden soll, ob dafür Erträge aus der Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge oder beides verwendet werden sollen.
Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 1,7 Prozent würde der AHV rund 6 Milliarden Franken einbringen. Die Mehrwertsteuer soll in einem Schritt erhöht werden. Damit will der Bundesrat die AHV bis 2033 finanziell stabilisieren. Eine Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Reform soll noch vor den Sommerferien vorliegen.
Die Reform der zweiten Säule will der Bundesrat in einer separaten Vorlage weiterverfolgen. Er setzt dabei auf die Sozialpartner. Der Bundesrat erwarte aber, dass es auch bei der beruflichen Vorsorge «vorwärts gehe», sagte Alain Berset an der Pressekonferenz.
Kritik an den Plänen kommt vorab von Seite der SP. In einer Mitteilung heisst es:
«Wenn der Bundesrat plant, die Sozialwerke auf dem Buckel der Frauen zu sanieren, hat er die Rechnung ohne die Frauen gemacht. Die Reform wird teuer und eine ordentliche, spürbare Kompensation muss gegeben sein. Ohne diese wird er nicht durchkommen und die SP wird dafür nicht Hand bieten», sagt SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi.
Nach der gescheiterten Altersreform 2020 zeigt sich nun, dass die Rechnung immer teurer wird, je länger noch zugewartet wird. Es ist deshalb wichtig, dass die nächste Reform vor der Bevölkerung eine Mehrheit findet. SP-Nationalrätin Silvia Schenker stellt klar: «Mit einer unsozialen Reform wäre die Ablehnung der Bevölkerung vorprogrammiert.»
Die CVP trauert der abgelehnten AV2020 nach:
Heute hat der Bundesrat Eckwerte einer neuen Reform der Altersvorsorge vorgestellt. Zur Sanierung der AHV und hauptsächlich zum Ausgleich der durch die Demografie bedingten Mehrkosten soll die Mehrwertsteuer um 1,7 Prozent steigen. Nachdem FDP und SVP die Rentenreform bekämpft haben, kommt nun die Quittung: Es wird viel teurer und die Versprechen nach einer besseren Lösung können nicht eingehalten werden. Die aus dem Reformstau resultierende Erhöhung der Mehrwertsteuer geht der CVP zu weit:
Plan B
Sozialminister Alain Berset hat am Dienstag dargelegt, mit welchen Argumenten er die Abstimmung über die Rentenreform gewinnen will. In allen Lagern sei der Reformbedarf angesichts der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten, der Demografie, der gesellschaftlichen Entwicklung und der gescheiterten Anläufe in den letzten 20 Jahren unbestritten. Die Vorlage bezeichnete er als «echten Kompromiss». Auch der Bundesrat habe Zugeständnisse machen müssen. So sei etwa die vorgeschlagene teilweise Entflechtung der AHV-Finanzen vom Bundeshaushalt im Parlament durchgefallen.
Berset sieht in der Abstimmung eine Herausforderung für die Gesellschaft und einen Test für die Demokratie, Kompromisse zu ermöglichen. Der Bundesrat habe seine Verantwortung wahrgenommen. Nun sei die Stimmbevölkerung an der Reihe. Es gebe kein Land, in dem das Volk über solche Fragen entscheide. Bei einem Nein müsse die nächste Vorlage bereits grössere Defizite beseitigen, weil sich die finanzielle Situation der Sozialversicherungen weiter verschlechtern dürfte. Ohne Reform gebe es in der AHV bis 2025 bereits kumulierte Defizite von 40 Milliarden Franken. «Die nächste Reform ist deshalb klar teurer», sagte Berset. Er geht davon aus, dass eine neue Vorlage mehr Zeit erfordert als zwei bis drei Jahre. Die Arbeiten für das vorliegende Paket seien vor sieben Jahren gestartet worden. Eine Rentenreform erfordere Zeit – und dies sei auch gut so.
Berset wirbt für AV2020
Bundesrat Berset hat vor den Medien die Vorlage zur Altersvorsorge 2020 vertreten und ihre Notwendigkeit als “unbestreitbar” bezeichnet. Die Umverteilung in der 2. Säule aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes beziffert er auf aktuell etwa 1,3 Mrd. Franken, was deutlich unter den Schätzungen von CS oder Swisscanto liegt.

