Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 die Botschaft für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlerinnen und vermittler. Es schützt insbesondere die Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz.

  Mitteilung BR