SGB: Mindestzins zu tief
Laut Gewerkschaftsbund hätte der BVG-Mindestzins auf mindestens 3 Prozent angehoben werden müssen. Die Argumentation des SGB:
- «Die Zinsen sind gestiegen und die übrigen Erträge sind, trotz der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, ansprechend. Nach den Regeln, die für die Senkungen vor einigen Jahren angewendet wurden, sollte der Zins jetzt erhöht werden.
- Die Pensionskassen haben 2004 bis 2006 drei gute bis hervorragende Renditejahre erlebt. Der Mindestzins ist aber seit 2005 auf tiefen 2,50 Prozent festgelegt. Die Versicherten, die nur den Mindestzins gutgeschrieben erhalten, haben von den guten Renditen also nicht profitieren können. Es besteht ein eindeutiger Nachholbedarf.
- Die letzten Jahre haben es ermöglicht, die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen zu äufnen. Jetzt besteht kein derartiger Bedarf mehr. Nun sollten die Versicherten endlich etwas von den Renditen auf ihren Alterskonti spüren.»
070905_PC_CN_Mindestzins.pdf (application/pdf-Objekt)
SVV: Höherer Mindestzinssatz ist nicht gerechtfertigt
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge auf 2,75% zu erhöhen, enttäuscht. Der SVV setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Die Verhältnisse an den Kapitalmärkten rechtfertigen laut SVV diesen Schritt nicht. Die Obligationenzinsen, die für die Vorsorgeeinrichtungen von besonderer Bedeutung sind, bewegen sich trotz leicht steigender Tendenz nach wie vor auf tiefem Niveau. Die Börsen bleiben volatil. Der höhere Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Eidgenössisches Departement des Innern: Der BVG-Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben. Die Anpassung erfolgt per 1. Januar 2008. Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.6%. Ausserdem berücksichtigte er die Ertragsmöglichkeiten von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Aktienmärkte entwickelten sich insgesamt in den letzten Jahren sehr positiv, auch wenn in diesem Jahr wieder grössere Schwankungen zu verzeichnen sind. Auch bei den Immobilien in der Schweiz konnte laut EDI «eine gute Rendite» erzielt werden. Bei den Anleihen mussten jedoch Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt war demnach die Entwicklung der Finanzmärkte positiv. Ein Mindestzinssatz leicht über dem langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen sei deshalb aktuell gerechtfertigt, meint das EDI.
Vor dem Entscheid hatte der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) und die Sozialpartner konsultiert. Die BVG-Kommission hatte mehrheitlich eine Anhebung des Satzes auf 2.75% empfohlen. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 2.75% ausgesprochen, während die Gewerkschaften einen Satz von mindestens 3% für angemessen erachteten.
Eidgenössisches Departement des Innern
Erhöhung des BVG-Mindestzinses auf 2,75 Prozent
Ab dem 1. Januar 2008 beträgt der Mindestzinssatz 2,75 Prozent, gegenwärtig liegt er bei 2,5 Prozent. Begründet wird der Entscheid mit der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte. Der langfristige Zinsdurchschnitt bei den siebenjährigen Bundesobligationen liegt zurzeit bei rund 2,6 Prozent. Dieser war für den Entscheid des Bundesrats beim BVG-Mindestzinssatz eine wichtige Richtgrösse.
Mindestzinssatz wird angehoben (Schweiz, Aktuell, NZZ Online)
AHV-Statistik 2007
Die Ausgaben der AHV beliefen sich im Jahr 2006 auf 31,7 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 30,9 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere erwähnenswerte Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (431 Mio. Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (285 Mio.). Auf der Seite der Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 24,1 Milliarden Franken oder 70 Prozent der gesamten Einnahmen eingebracht (34,4 Mrd. Franken). Die öffentliche Hand als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 6,3 Milliarden Franken (18 %) überwiesen. Das Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat 2006 einen Betrag von 2,1 Milliarden Franken (6 %) erbracht. Die AHV hat ihre Jahresrechnung 2006 mit einem Gewinn von 2,7 Milliarden Franken abgeschlossen. Ende des Jahres belief sich der AHV-Ausgleichsfonds auf 32,1 Milliarden Franken oder 101 Prozent der jährlichen Ausgaben. Dies einige der Angaben aus der AHV-Statistik 2007.
BSV – Statistiken AHV
Primatwechsel bei der Berner PK
Der Bernische Grosse Rat will die Frage eines Primatwechsels der kantonalen Pensionskassen zügig weiterverfolgen. Nach dem Grundsatzentscheid im Januar 2008 soll eine allfällige Gesetzesänderung Mitte 2009 vors Parlament kommen. Zur Zeit befindet sich der Bericht «Futura» zur Zukunft der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) in einer Konsultation. In dem Bericht hat die Regierung Vor- und Nachteile eines Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat erarbeiten lassen.
espace.ch – Primatwechsel
dpn: Pension Fund Governance aus deutscher Sicht
In dieser (nicht mehr ganz neuen) Artikelsammlung der DPN werden Aspekte und Beispiele der Pension Fund Goverance aus deutscher Sicht abgehandelt. Die vielen Hinweise auf die Schweiz belegen die Bedeutung der hiesigen Diskussion.
dpn
BVG-Pensionierten-Kinderrente: Eine Überprüfung ist sinnvoll
Zum Entscheid des Bundesgerichts über die BVG-Kinderrente: Auszahlung auch bei vorzeitiger Pensionierung
Im konkreten Fall hat die versicherte Person relativ spät geheiratet und seine Ehefrau ist wesentlich jünger als er. Im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung mit knapp 61 Jahren sind die Kinder noch im schulpflichtigen Alter. Die Ehefrau ist erwerbstätig und bezieht daher die gesetzlichen Kinderzulagen. Diese Kumulation wird auch durch das Familienzulagengesetz, welches am 1.1.2009 in Kraft treten wird, bestehen bleiben mangels einer entsprechenden Koordinationsbestimmung. Sollte dann die Ehefrau die Erwerbstätigkeit aufgeben (sie würde dann bei ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Austrittsleistung erhalten), würde der dann 64-jährige Ehemann als Nichterwerbstätiger den Anspruch auf die Kinderzulagen erhalten (Art. 19 FamZG, ausser wenn sein steuerbares Einkommen 150% der maximalen AHV-Altersrente übersteigen sollte).
Bei der AHV besteht bei Vorbezug der AHV-Altersrente generell kein Anspruch auf Kinderrente. Die AHV-Kinderrente wird erst ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 / 64 ausgerichtet und sie richtet sich nach der Höhe der effektiven Altersrente (also unter Berücksichtigung der Kürzung infolge Vorbezug).
Je früher eine versicherte Person vorzeitig pensioniert wird, desto mehr wird die BVG-Vorsorgeeinrichtung zusätzlich zur Altersrente eine BVG-Kinderrente ausrichten müssen. Hier stellt sich die Frage, ob damit nicht die vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit in unerwünschter Weise beeinflusst wird. Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen machen neuerdings die Feststellung, dass Personen, die vorzeitig in Pension gehen, oftmals eine relative junge Ehefrau und relativ junge Kinder haben. Diese geänderten Verhältnisse sollten für den Gesetzgeber Anlass sein, den Anspruch auf die BVG-Pensionierten-Kinderrente im Rahmen einer Gesamtschau zu überprüfen.
Thomas Fink
Meldung zum Entscheid des BG
Matter geht gegen Blick und Sonntagszeitungen vor
Laut einer Meldung der SonntagsZeitung hat der ehemalige Chef der Swissfirst, Thomas Matter, gegen Blick, SonntagsBlick und «NZZ am Sonntag» rechtliche Schritte eingeleitet. Grund ist die Berichterstattung der Zeitungen über die Fusion von Swissfirst und Bellevue-Gruppe. Der Streitwert der Klage wird mit 15 Mio. Franken angegeben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Sühnebegehren, das primär die Verjährung verhindern soll. Die SonntagsZeitung hat eine Verjährungsverzichts-Erklärung unterzeichnet. Ob eine Klage erfolgt, hängt laut Matter von den Verhandlungen vor dem Friedensrichter ab. Betroffen sind neben den Medienhäusern auch die jeweiligen Journalisten.
Le partage du deuxième pilier entre conjoints divorcés reste ardu si l’avoir a servi à acheter la résidence principale du ménage
La loi exige le partage de la rente en cas de divorce. Elle exige aussi le remboursement à la caisse de retraite en cas de réalisation de la maison familiale si celle-ci a été acquise avec une contribution LPP. Si la vente se conclut par une perte, son partage est ardu.
Le Temps – Finance
Les hedge funds peuvent se marier aux structurés
Seuls 15% des institutions ont investi en hedge funds, et à peine 3% des fonds de pension britanniques. Les hedge funds souffrent non seulement des accidents de certains d’entre eux, comme Amaranth (ce que les spécialistes appellent le risque idiosyncratique). Ils ont aussi une réputation de produits chers, en raison de l’addition des frais de gestion (2%) et de performance (20%). Leur liquidité est également problématique, ainsi que leur transparence.
Le Temps – Finance
Percy Barnevik poliert sein Image auf
Percy Barnevik machte sich mit einem 148 Millionen Franken schweren Pensionsrucksack davon und wurde damit zum Symbol eines schamlosen Abzockers, dem nur der persönliche Gewinn am Herzen liegt. In der Schweiz löste der Skandal zahlreiche politische Vorstösse aus und führte schliesslich im Jahre 2005 zur Verabschiedung einer Lex Barnevik im Parlament. Die Vorlage revidierte das Obligationenrecht insofern, als dass seither die Superreichen ihre Bezüge in börsenkotierten Unternehmen offenlegen müssen und Jahreseinkommen über 774 000 Franken nicht mehr steuerfrei in Pensionskassen versichert werden können. Seit sechs Jahren arbeitet der frühere ABB-Chef an einem Comeback. Das könnte ihm als Entwicklungshelfer der Ärmsten gelingen.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft | Percy Barnevik poliert sein Image auf
Sovereign Wealth Funds: The New Wealth Of Nations
The recent press interest in sovereign wealth funds (SWF) seems to stem from their high profile equity investments involving Blackstone and Barclays Bank. Who are these cash rich faceless entities and what are their motives? To name names, the biggest SWFs by assets include the Abu Dhabi Investment Authority ($875bn), Temasek (the Singapore government pension fund- $100bn), the China Investment Co ($1,200bn) and the Qatar Investment Authority ($40bn). These mainly Middle and Far Eastern groups are basically trust funds that can be called on to meet pension or state liabilities in the future.
Sovereign Wealth Funds: The New Wealth Of Nations – 0453
Les placements des églises protestantes
Un sondage de la Fédération des Eglises protestantes de Suisse (FEPS) révèle que seul un quart des fonds de pension protestants sont placés en favorisant des critères écologiques et sociaux. Globalement, les fonds de prévoyance des Eglises protestantes de Suisse représentent un volume de 1,2 à 1,5 milliard de francs, confirme cette enquête réalisée auprès des Eglises réformées membres de la Fédération, des œuvres d’entraide et des organisations missionnaires.
Le Temps – Finance
avenir suisse: «Magische Altersgrenze» muss fallen
In der Schweiz fehlen bald Arbeitskräfte: Damit die Leistungsfähigen über das Pensionsalter hinaus arbeiten, müssen die Anreize verändert werden. Zwei Drittel der 55- bis 64-Jährigen stehen in der Schweiz noch im Arbeitsleben: ein im internationalen Vergleich schwer zu
steigernder Rekord. Angesichts des absehbaren Mangels an Arbeitskräften aufgrund der demografischen Entwicklung wird die
Schweiz deshalb als eines der ersten Länder die «magische Altersgrenze » von 65 Jahren aufheben müssen, schreibt avenir suisse in ihren Mitteilungen.


