Acht Tage dauerte die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen im Stadthaus Olten. Der Staatsanwalt verlangt bedingte Freiheitsstrafen zwischen 10 Monaten und 2 Jahren für die sieben Angeklagten. Alle Verteidiger beantragten Freisprüche – aus formellen Gründen und wegen der Verjährung, aber auch, weil ihre Mandanten keine der vorgeworfenen Straftaten begangen hätten. Es sei absurd, ihnen eine Absicht zur Schädigung der Vera- und Pevos-Stiftungen zu unterstellen, schreibt das Oltner Tagblatt.

Die Verteidiger verlangen für ihre Klienten Genugtuungen für die durch das neunjährige Strafverfahren erlittenen Nachteile in der Höhe von total 130 000 Franken. Ihre Anwaltskosten werden zusammen über 1 Million Franken betragen. Noch weit höher werden die Verfahrenskosten ausfallen. Mehrere Anwälte beantragten, das Gericht solle diese Kosten den seit 1996 in Liquidation stehenden Vera/Pevos-Stiftungen auferlegen, die mit ihren Strafanzeigen das ganze Verfahren ausgelöst hatten. Geballte Kritik richteten die Verteidiger auch gestern wieder gegen die nach ihrer Ansicht untaugliche und völlig missglückte Anklageschrift des Staatsanwalts.