In seiner Initiative hält NR Hans Kaufmann fest: Gestützt auf den Bericht des Bundesrates vom 21. März 2003 (überwiesen am 15. März 2005), der nur geringe Steuerausfälle aufzeigt, sollten das BVG und das StHG so geändert werden, dass Pensionskassen und damit verbundene Hilfsgesellschaften von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bewertungsabzüge von geschätzten 1,5 Milliarden Franken für latente Steuern in den Bilanzen der Pensionskassen überflüssig werden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen. Ein Grossteil der Steuerrückstellungen dürfte in der Praxis nie benötigt werden, weil die Liegenschaften nicht verkauft, sondern als langfristige Anlagen gehalten werden. Dennoch fallen die Renten im Falle von Beitragsprimatkassen geringer aus, weil das für die Renten massgebliche Kapital durch die Steuerrückstellungen gekürzt wird. Eine Steuerbefreiung der Pensionskassen im Bereich der Immobilienbesteuerung würde zudem Umstrukturierungen und den Wechsel von direkten zu indirekten Immobilienanlagen ohne Einbussen für die Versicherten erleichtern.