Pensionskassen sind nach deutschem Verständnis Versicherungsunternehmen, die nur die betriebliche Altersversorgung anbieten. Viele Kassen sind von der Rechtsform her Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die meisten Vereine sind nicht für alle Arbeitnehmer zugänglich, sondern oft nur für Mitarbeiter bestimmter Branchen oder Betriebe. Es gibt aber auch Pensionskassen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften. Sie sind in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Diese Pensionskassen sind offen für alle Interessenten.
Finanztest hat die Angebote von 30 Pensionskassen und einem Konsortium mehrerer Anbieter untersucht, die allen Branchen oder wenigstens sehr vielen Unternehmen offen stehen.
Die Rechtsform einer Pensionskasse beeinflusst die Kalkulation der Unternehmen. Das bekommen Kunden meist durch die Höhe der zugesagten Renten zu spüren. So lagen die zugesagten Renten aller Versicherungsvereine im Test über denen von Aktiengesellschaften. Allerdings bieten die Aktiengesellschaften Rabatte, wenn mindestens zehn Mitarbeiter einer Firma einen Tarif abschließen. Das erhöht die garantierten Renten geringfügig.

Gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner haben bei der Auszahlung des Pensionskassen-Guthabens an den überlebenden Teil das gleiche Privileg wie unverheiratete Hetero-Paare. Das Bundesgericht hat der lesbischen Freundin einer Verstorbenen Recht gegeben. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde der Mutter und der Geschwister der verstorbenen und kinderlosen Frau abgewiesen. Die Verwandten hatten verlangt, dass ihnen das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse der Verblichenen in der Höhe von fast 200’000 Franken ausbezahlt wird.
Die Herbstsession 2008 dauert vom 15. September bis 3. Oktober. Folgende Geschäfte zur 2. Säule sind traktandiert:
In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform,