Wer die Frühpensionierung wählt, erhält von der Pensionskasse normalerweise eine Rente – unabhängig davon, ob die Pensionierung freiwillig oder unfreiwillig erfolgt. Dabei hat der Frührentner das Recht, sich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden und ein Arbeitslosentaggeld zu beziehen, sofern er sich redlich bemüht, eine neue Stelle zu finden.

Tages-Anzeiger