FT: "Norwegian fund has lofty ambitions"
The ethical policies of the Norwegian Government Pension Fund – Global may be cited as the ‘gold standard’ abroad, but the fund has no intention of resting on its laurels. As the government begins its review of the NKr2,053.1bn (€255bn, $400bn,) fund’s already robust ethical guidelines, it is seeking advice from all over the world.
One suggestion is to expand beyond the current negative exclusion policy to screen positively for the “best” companies to invest in. Another is to make a specific allocation to investments that help fight climate change, and a third to build closer ties between the body making exclusion decisions and the investment division seeking to work actively with companies on corporate governance issues.
FT
Le Temps: "Epargne du 3e pilier: les produits à taux fixe gagnent en attractivité"
A mi-parcours 2008, les épargnants qui ont placé leurs avoirs du 3e pilier sur un compte à taux d’intérêt fixe peuvent se féliciter de leur choix. En effet, tous les fonds de placement destinés à la prévoyance liée 3a (voir ci-dessous) dotés d’une part importante en actions terminent, eux, le premier semestre largement dans le rouge. A fin mai, les fonds dont la part en actions dépasse les 30% affichaient en général un recul compris entre 3 et 5%. Et le mois de juin n’a fait que creuser encore davantage ces pertes. Sur l’ensemble du semestre, le recul va même jusqu’à 6 ou 8% chez certains fonds de ce type.
LeTemps
SVV: Bruno Pfister in den Vorstand des Versicherungsverbandes gewählt
Der Schweizerische Versicherungsverband hat Bruno Pfister (Group CEO Swiss Life) in den Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes gewählt. Rolf Dörig (Delegierter des Verwaltungsrats Swiss Life) tritt aus dem Vorstand zurück. Bruno Pfister war bereits zwischen 2004 und 2007 als Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft & Finanzen im SVV tätig.
SVV: Marc Chuard wird neuer Leiter Wirtschaft und Recht
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat Marc Chuard per 1. Januar 2009 zum neuen Leiter des Ressorts Wirtschaft und Recht und Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Er tritt die Nachfolge von Bruno Zeltner an, der auf Ende Jahr in den Ruhestand tritt.
Dr. Marc Chuard (50) ist ein ausgewiesener Kenner der Versicherungsmaterie. Er war zuletzt bei der AXA Winterthur als Chefaktuar und Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Nach seinem Doktorat in Versicherungsmathematik an der Universität Lausanne arbeitete Marc Chuard seit 1981 für die Zürich. 1994 übernahm er als Geschäftsleitungsmitglied der Zürich Leben Schweiz die Aufgabe des Chefaktuars. Seit 2003 ist Marc Chuard Präsident der Schweizerischen Aktuarvereinigung.
Motion Rossini: Berufliche Vorsorge und Säule 3a. Statistik der Anspruchsberechtigten und der Renten
In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. In der Begründung heisst es u.a.: Damit die Regelungen in den drei Bereichen AHV, berufliche Vorsorge nach BVG und private Vorsorge in der Säule 3a auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können, braucht es zuverlässige Statistiken. Leider wurden aber diesbezüglich noch keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, dies obwohl die Lücken seit Jahren bekannt sind und obwohl verschiedene parlamentarische Vorstösse deren Schliessung verlangt haben.
Motion Rossini
Parlamentarische Initiative Kaufmann: Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen
In seiner Initiative hält NR Hans Kaufmann fest: Gestützt auf den Bericht des Bundesrates vom 21. März 2003 (überwiesen am 15. März 2005), der nur geringe Steuerausfälle aufzeigt, sollten das BVG und das StHG so geändert werden, dass Pensionskassen und damit verbundene Hilfsgesellschaften von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bewertungsabzüge von geschätzten 1,5 Milliarden Franken für latente Steuern in den Bilanzen der Pensionskassen überflüssig werden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen. Ein Grossteil der Steuerrückstellungen dürfte in der Praxis nie benötigt werden, weil die Liegenschaften nicht verkauft, sondern als langfristige Anlagen gehalten werden. Dennoch fallen die Renten im Falle von Beitragsprimatkassen geringer aus, weil das für die Renten massgebliche Kapital durch die Steuerrückstellungen gekürzt wird. Eine Steuerbefreiung der Pensionskassen im Bereich der Immobilienbesteuerung würde zudem Umstrukturierungen und den Wechsel von direkten zu indirekten Immobilienanlagen ohne Einbussen für die Versicherten erleichtern.
Initiative Kaufmann
Erich Peter, Lukas Roos: Technische Rückstellungen aus rechtlicher Sicht
Im Beitrag des Treuhänders (Ausgabe 7/8 2008) von Erich Peter und Lukas Roos (Zürcher BVG-Aufsicht) werden die Zulässigkeit technischer Rückstellungen beleuchtet; Grundlagen und Fundstellen werden genannt, und es wird auf Bundesgerichtsentscheide verwiesen. Zudem geben die Autoren Erläuterungen zum Rückstellungsreglement und befassen sich mit der Überprüfung konkreter Rückstellungen im Rahmen einer Teilliquidation.
Unter anderem wird festgehalten: Grundsätzlich dürfen technische Rückstellungen nur für künftige Leistungspflichten vorgesehen werden. Für freiwillige Leistungen sind sie nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Leistungen mit einer gewissen Regelmässigkeit erbracht werden. Andere technische Rückstellungen sind nicht zulässig. Im Fall einer Teilliquidation sind bestehende technische Rückstellungen nach Art und Umfang auf ihren Bedarf zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Allenfalls sind zusätzliche Rückstellungen zu bilden, wenn dies aufgrund der veränderten Risikostruktur der Vorsorgeeinrichtung notwendig ist. Solche Rückstellungen bedürfen keiner Grundlage im Rückstellungsreglement.
Beitrag im Treuhänder 7/8 2008
Sicherheitsfonds Jahresbericht 2007: Verringerte Insolvenzleistungen
Die finanzielle Situation des Sicherheitsfonds hat sich im Berichtsjahr dank erneut unterdurchschnittlicher Insolvenzleistungen nochmals deutlich verbessert. Mit dem Überschuss von 94 Mio. Franken konnte das gute Resultat aus dem Vorjahr noch übertroffen werden. Per 31. Dezember 2007 beträgt die Fondsreserve des Sicherheitsfonds rund 367 Mio. Franken. Die im Berichtsjahr abgerechneten Beiträge liegen mit 242 Mio. Franken über dem Vorjahreswert von 228 Mio. Franken. Für Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur mussten 11 Mio. mehr als im Vorjahr und rund 7 Mio. Franken mehr als budgetiert ausgerichtet werden. Die Zunahmen bei den Beiträgen und den Zuschussleistungen beruhen zur Hauptsache auf dem besseren Abrechnungsstand per Ende 2007. Die Insolvenzleistungen verursachten netto im Vergleich zum Vorjahr einen Minderaufwand von 40 Mio. Franken und liegen gar 72 Mio. unter dem Budget.
Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers ist um gut 6% angestiegen (2549 gegenüber 2399 Verfügungen). Die Nettoleistungen sind von 76 auf 36 Mio. Franken zurückgegangen. Der Hauptunterschied resultiert aus der im Jahr 2006 an den First Swiss Pension Fund geleisteten Anzahlung von 33 Mio. sowie aus Minderaufwendungen von 7 Mio. bei den Rentenleistungen. Trotz der grösseren Zahl erledigter Dossiers ging aber auch der Betrag der sichergestellten
Leistungen an Versichertenkollektive (inklusive der Auffangeinrichtung) von 43,9 auf 41,9 Mio. Franken zurück. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2007 mit 16’500 Franken pro Eingabe deutlich weniger Leistungen als in den Vorjahren ausbezahlt.
Jahresbericht Sicherheitsfond 2007
Fritz Steiger: Die Voraussetzungen zur Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Vermutung ins neue Recht übernahm. Im weiteren stellte unter altem Recht die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Teilliquidation fest; unter dem neuen Recht muss das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung selber tätig werden. Die Revisionsstelle muss bestätigen, dass die Geschäftsführung dem Gesetz, den Statuten und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung entspricht.
Fritz Steiger hält in seinem Beitrag im Treuhänder fest: Die gesetzlichen Vermutungen stehen über der reglementarischen Regelung. Konkretisiert das Reglement die gesetzlichen Vermutungen – wie dies von den Aufsichtsbehörden verlangt wird – so kommt dieser Aufzählung nur exemplarische Bedeutung zu: In den vom Reglement
genannten Fällen hat die Vorsorgeeinrichtung eine Teilliquidation durchzuführen. Bei jeder Veränderung beim Arbeitgeber – sei es bei einer Reduktion der Belegschaft oder bei einer strukturellen Veränderung des Unternehmens – oder bei Auflösung des Anschlussvertrags für einen Teil der Destinatäre hat sich das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung zu fragen, ob die gesetzliche Vermutungsbasis gegeben ist und von Gesetzes wegen die Rechtsfolge der Teilliquidation eintritt. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf ihr Reglement berufen. Dies wäre eine Umkehr der vom Gesetz festgelegten Beweisführung und
stünde im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung und damit
zum Bundesrecht.
Beitrag im Treuhänder 6/7-2008
Avadis und Renaissance als neue Mitglieder der KGAST
Zuwachs für die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST): Mit Avadis stösst die grösste, bisher dem Verband noch nicht zugehörige Anlagestiftung zur KGAST. Gleichzeitig wurde auch die auf Private Equity Produkte spezialisierte Renaissance-Anlagestiftung in die Vereinigung aufgenommen. Avadis verwaltet in 22 Anlagegruppen ein Gesamtvermögen von insgesamt 7,0 Mrd. Franken. Renaissance hat sich auf Schweizer Private Equity Anlagen spezialisiert. Ihr Anlagevermögen verteilt sich per 30. 6. auf drei Anlagegruppen und umfasst 174 Mio. Franken. Avadis war als einzige grosse Anlagestiftung aufgrund ihrer kantonalen Aufsichtsbehörde bis anhin noch nicht Mitglied dieses Interessenverbunds. Da die Frage der Aufsichtsbehörde vermutlich nächstes Jahr gesetzlich neu und einheitlich geregelt werden wird, entfällt laut Ansicht der KGAST die Relevanz der unterschiedlichen Aufsichten.
Nach den zwei Neuaufnahmen umfasst die KGAST nunmehr 26 Anlagestiftungen, die zusammen ein Anlagevermögen von rund 75 Mrd. Franken verwalten. Mit dem Neuzugang vertritt die KGAST mit wenigen Ausnahmen die Interessen aller Anlagestiftungen in der Schweiz und kann so künftig praktisch geschlossen zu wichtigen anstehenden Fragen wie Anlagevorschriften oder Aufsicht Stellung beziehen.
Mitteilung KGAST
Neugestaltung des Jahresberichts zu den Sozialversicherungen
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) liegt in neuer Form vor. Der Jahresbericht ,Sozialversicherungen 2007" beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt auch Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Grosses Gewicht wurde auf die grafische Überarbeitung und Leserfreundlichkeit gelegt.
Ascoop fordert Gleichbehandlung mit SBB-PK
In einer Medienmitteilung hält die Ascoop-Pensionskasse fest: «Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 den Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri (05.3363) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse ASCOOP verabschiedet. Beide Postulate fordern den Bundesrat auf zu prüfen, wie der Bund in Anlehnung an die SBB die Pensionskasse der ASCOOP unterstützen könnte. Gleichzeitig wurde die Vorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB in die Vernehmlassung geschickt. In der am 2. Juli veröffentlichten Medienmitteilung „Pensionskasse ASCOOP: Bericht zur Erfüllung von Postulaten“ des Eidg. Finanzdepartements und des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird gefolgert: „Aus der Sicht der Aufsichtstätigkeit des Bundesamts für Verkehr bis Ende 1995 ergibt sich für den Bund gegenüber der ASCOOP weder direkt noch indirekt eine Handlungspflicht oder ein Handlungsinteresse.“ Für die Pensionskasse der ASCOOP ist diese vom Bundesrat veröffentlichte Ablehnung der früheren Aufsichtsverantwortung erstaunlich und nicht nachvollziehbar.»
Die Ascoop argumentiert vor allem mit dem hohen, ihr in früheren Jahren auferlegen technischen Zinssatz (vor 1985), der sie zu einer aggressiven Kapitalanlage gezwungen habe. Die jetzt notwendig gewordenen Sanierungsmassnahmen würden die Vorsorgeleistungen der Angestellten der Privatbahnen gegenüber jenen der SBB massiv schmälern.
Mitteilung Ascoop
CS-Pensionskassen-Index im zweiten Quartal mit leicht positiver Performance
Der von der Credit Suisse erstellte Pensionskassen-Index hat sich nach einem sehr schwachen ersten Quartal 2008 wieder etwas aufgefangen. Nach ersten Berechnungen ergebe sich für das zweite Quartal eine leicht positive Performance von rund 0,20%. Seit Jahresbeginn veränderte sich der Index insgesamt um rund minus 5,4%, nachdem der Rückgang im ersten Quartal 5,59% betragen hatte.
Im Monat Juni habe sich der Index allerdings mit minus 2,9% markant rückläufig entwickelt. Im Monat Mai legte das Barometer dagegen um 0,5%, im April gar um 2,6% zu. Vergleicht man im zweiten Quartal die Performance der Pensionskassen mit der BVG Mindestrendite von wiederum 0,68%, ergibt sich eine Differenz von rund 0,5%.
Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das zweite Quartal 2008 erscheint in rund zwei Wochen.
Soziale Sicherheit CHSS 3/2008: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand
Die Zeitschrift Soziale Sicherheit 3 / 2008 beschäftigt sich mit dem Schwerpunktthema «Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand». Weitere Themen bilden die Invalidenversicherung und das Gesundheitswesen.
BSV – Soziale Sicherheit CHSS 3/2008
Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz: Vernehmlassungsergebnisse
Der Bundesrat hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Kenntnis genommen. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wieder herzustellen. Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die Botschaft soll im Herbst 2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von 2003 ist ein Finanzierungskonzept eingeführt worden, das einen konjunkturunabhängigen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung anstrebt. Es basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 100’000 Personen pro Jahr. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen, denn die durchschnittliche Arbeitslosenzahl lag von 1994 bis 2004 bei 123’000 Personen. Trotz guter Konjunkturlage hat die Arbeitslosenversicherung 2007 nur in geringem Masse mit der Rückzahlung der Fehlbeträge beginnen können. Die Darlehensschuld beträgt weiterhin 4,8 Milliarden Franken.
Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Revision ausgesprochen und unterstützen die Hauptziele. Auf der Einnahmeseite befürworten sie mehrheitlich die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen ist. Auf der Leistungsseite begrüssen die Bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorganisationen die Leistungskürzungen, während die Sozialdemokraten, Grünen und Arbeitnehmerorganisationen den Einsparungen teilweise kritisch gegenüber stehen.