parlament Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 3.3.10 gegen die vom Bundesrat geforderte volle Deckung für Pensionskassen des öffentlichen Rechts ausgesprochen. Während der Bundesrat innerhalb von 40 Jahren die volle Ausfinanzierung verlangte, will sich der Ständerat mit einer Mindestdeckung von 80 Prozent begnügen, sofern eine Staatsgarantie vorliegt. Der vom Ständerat verabschiedete Deckungsgrad von 80% entspricht einem Kompromiss mit den Kantonen. Der Ständerat hiess den entsprechenden Artikel mit 31 zu 11 Stimmen gut, das Gesetz passierte in der Gesamtabstimmung den Erstrat mit 30 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Die volle Ausfinanzierung würde laut Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) inklusive Reserven 100 Mrd CHF kosten, ohne Reserven 31 Mrd. Für die Teilkapitalisierung von 80% als Zieldeckung bis in 40 Jahren, mit der die Kantone mehr oder weniger einverstanden sind, müssen 10 Mrd ohne und 43 Mrd CHF mit Reserven eingeschossen werden. Um die Erhöhung der Mindestdeckung zu beschleunigen, müssen die Kantone die Deckungslücken nach dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz verzinsen. Zinsen werden fällig, wenn bis 2020 der Deckungsgrad unter 60% liegt und ab 2030 unter 75%.

Bis zum Erreichen des Mindestdeckungsgrads müssen die Pensionskassen der Aufsichtsbehörde einen Finanzplan vorlegen. Der Ausgangsdeckungsgrad darf nicht mehr unterschritten werden. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sollen verselbständigt werden, die Staatsgarantie bleibt weiterhin bestehen.

Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, die Vorlage wecke wenig Euphorie. Das Ziel der Regierung sei gewesen, Ungleichheiten zu den privaten Pensionskassen auszumerzen. Darum befürworte er nach wie vor die volle Ausfinanzierung. Der Ständerat sei mit dem Ziel von 80% eigentlich nicht kohärent. Mangels eines besseren gebe der Bundesrat sich damit zufrieden.

Ratsprotokoll SR / Botschaft BR