BSV: Informationen zur Abstimmung über den Mindestumwandlungssatz
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine Seite mit umfassenden Informationen zur Abstimmung vom 7. März 2010 über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes eröffnet. Angeboten werden ein Argumentarium und Faktenblätter zum Umwandlungssatz, der Lebenserwartung, den Kapitalerträgen und dem Leistungsziel der Beruflichen Vorsorge.
SGB: “Argumente des Bundesrates überzeugen nicht”
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat seine Argumente gegen die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes publiziert. Er wird zudem am 11. Januar in Bern eine Pressekonferenz zum Thema durchführen. Das Vorsorgeforum seinerseits wird die Medien gemeinsam mit ASIP, SVV und der Kammer der Pensionskassen-Experten am 15. Januar ebenfalls in Bern informieren (10 Uhr, Hotel Bern).
BSV-Mitteilungen über die BV 115
Die Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge Nr. 115 enthalten u.a. folgende Beiträge: Hinweise: Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) auf den 1. Januar 2010 infolge der parlamentarischen Initiative “Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes“; Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010; Keine Anpassung der Grenzbeträge für 2010. Stellungnahmen: Fragen zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes; Beitragszahlungen an die Säule 3a über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus. Rechtsprechung: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung und Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung: Was geschieht, wenn die Austrittsleistung die Ausgleichsforderung gemäss Artikel 122 ZGB nicht zu decken vermag?; Beizug der Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung; Auslegung von Art. 65d BVG. Anhang: Neue Tabelle ab 1. Januar 2010 zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV3) nach Jahrgang; Wichtige Masszahlen 2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Wichtige Masszahlen 1985-2010 im Bereich der beruflichen Vorsorge; Anpassungssatz für die BVG-Risikorenten, in Prozent.
Pro-Komitee zur BVG-Abstimmung
Die bürgerlichen Parteien haben im Blick auf die Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ein gemeinsames Pro-Komitee gebildet. Ein Ja zu einer massvollen Anpassung des Mindestumwandlungssatzes sei am 7. März notwendig, da die Lebenserwartung steige, teilte das aus FDP-Liberalen, SVP, CVP, BDP sowie Grünliberalen bestehende Komitee mit. Bundesrat und Parlament wollen den Umwandlungssatz für die Renten der beruflichen Vorsorge (BVG) bis 2015 von 6,8 auf 6,4 Prozent senken.
Interpellation Hêche: Sanierung der Pensionskasse SBB
Eingereichter Text: Angesichts der dringlichen Sanierung der Pensionskasse SBB musste der Verwaltungsrat dem Sanierungskonzept des Eidgenössischen Finanzdepartementes zustimmen, wonach deren Deckungsgrad innert zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden soll. Dieses Konzept sieht Beiträge des Bundes und der SBB vor, verlangt aber vor allem von den Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern des Unternehmens beträchtliche Anstrengungen.
Fragen: 1. Welche Mittel stellt er bereit, um so gut wie möglich auf diese Problematik reagieren zu können? Was sieht er konkret vor, um die negativen Auswirkungen auf die aktiven und passiven Versicherten der Pensionskasse SBB abzuschwächen?
2. Wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone eingeschätzt?
3. Inwieweit werden die Kantone über diese Problematik informiert?
Antwort des Bundesrates: (…) Der Beitrag der Rentner besteht darin, dass sie während der Sanierungsperiode auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Auch dies erachtet der Bundesrat als vertretbar, zumal zahlreiche andere Rentner und Rentnerinnen, u. a. diejenigen des Bundes und seiner ehemaligen Regiebetriebe, in den vergangenen Jahren ebenfalls keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten erhalten haben. Ein solcher wird auch in den kommenden Jahren kaum möglich sein.
Angesichts der guten Leistungen der Pensionskasse SBB rechnet der Bundesrat nicht damit, dass eine grössere Anzahl Rentner deswegen Ergänzungsleistungen oder gar Sozialhilfe beziehen muss. Er sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, gegenüber den Kantonen spezielle Informationsmassnahmen zu ergreifen.
Motion Darbelley: Erleichterung der Investition in Finanzierungsgefässe
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um institutionellen und anderen qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern die Investition in allgemeine Finanzierungsgefässe, die Start-up-Unternehmen finanzieren, zu erleichtern.
Antwort des Bundesrates: Die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen hat ausschliesslich zum Ziel, die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen sicherzustellen. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Förderung von Jungunternehmen ist zwar im Sinne einer zweckmässigen Wirtschaftsförderung zu begrüssen, kann und darf jedoch kein Teilziel der Vermögensanlage in der beruflichen Vorsorge sein.
Urs Schaffner übernimmt Leitung der UBS-Pensionskasse
Urs Schaffner übernimmt auf 1. Januar 2010 die Geschäftsleitung der UBS Pensionskassen. Er wird Nachfolger von Christoph Schenk, der diese Position seit 1.1.2007 inne hatte. Schenk nimmt eine neue Aufgabe innerhalb der UBS wahr. Schaffner ist im September 2007 von Mercer kommend bei Hewitt eingestiegen, im Mai 2008 wurde er zum neuen Geschäftsführer von Hewitt Schweiz ernannt, im Juli dieses Jahres hat er die Führung an Daniel Thomann abgegeben. Schaffner ist u.a. Autor des Buches “Good Governance von Pensionskassen”.
Erich Peter: Überlegungen zum Thema Unterdeckung und Nullverzinsung
Der Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kt. Zürich hat im Sommer 2009 in der Zeitschrift Aktuelle Juristische Praxis (AJP 7/2009) einen Beitrag veröffentlicht, der sich umfassend mit den juristischen Aspekten der Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen befasste. Seine darin geäusserte Meinung, dass eine Null- oder Minderverzinsung das Vorliegen einer Unterdeckung voraussetzt, stiess auf Seiten der Kammer der Pensionskassen-Experten auf heftige Kritik, welche in einer Mitteilung der Kammer formuliert wurde. Kammer und Aufsichtsbehörden hatten zu diesem Zeitpunkt bereits intensive Diskussionen zu den unterschiedlichen Standpunkten in dieser Frage hinter sich. Ein Entscheid des Bundesgerichts hat mittlerweile indirekt die Auffassung der Aufsicht bestätigt.
In einem neuen Artikel hat Erich Peter das Thema vertieft, wobei er auch auf die Argumente der Experten eingeht. Peter schreibt: “Um die zahlreichen Missverständnisse und Unsicherheiten in dieser Frage zu beseitigen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen, stellt der vorliegende Aufsatz sowohl die Rechtslage als auch die Praxis der kantonalen Aufsichtsbehörden eingehend dar. Zudem geht der Aufsatz auf die Sanierungsbeiträge von Rentnerinnen und Rentnern ein, welche durch einen neuen Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2009 vertieft beleuchtet wurden.”
Peter hält fest, die vorgebrachten Einwände (Weisungen vom 21.5.03, Haltung des Bundesgerichts, Konzept der Aufteilung in Obligatorium / Ueberobligatorium, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen) hielten einer näheren Betrachtung nicht stand. Er geht zudem auf einige spezielle Fragen bezüglich der praktischen Anwendung der Vorschriften durch die Zürcher Aufsicht ein. Diese betreffen den Zeitpunkt der Feststellung der Unterdeckung, das Verhindern einer Unterdeckung durch eine Minderverzinsung und den Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf seine Beitragsreserven. In diesem Zusammenhang bestehen laut Peter Möglichkeiten zur Abweichung vom formulierten Grundsatz einer Unterdeckung als Voraussetzung einer Nullverzinsung. Weitere Ausnahmen will Peter nicht akzeptieren.
Im Fazit schreibt er: “Aufgrund des klaren Wortlautes der Weisungen des Bundesrats und der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden an diese Weisungen gebunden sind, haben diese gar keine andere Möglichkeit, als die Meinung zu vertreten und durchzusetzen, dass eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (…) ohne das Vorliegen einer Unterdeckung unzulässig ist. Für den Fall, dass der Bundesrat die Weisungen in dem Sinne revidieren sollte, dass das Vorliegen einer Unterdeckung ausdrücklich neu nicht mehr Voraussetzung für eine solche Massnahme ist, müssten sich die Weisungen auch unmissverständlich zur Frage äussern, bis zu welchem Deckungsgrad (beispielsweise 105 Prozent) und unter welchen Bedingungen (beispielsweise das Vor-liegen einer Negativperformance im betreffenden Jahr und die nachvollziehbare Weitergabe einer Positivperformance in den vorangegangenen fünf Jahren) eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip zulässig sein soll. Eine klare Aussage zu den Bedingungen der Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip würde nicht nur einer einheitlichen Aufsichtspraxis dienen, sie würde insbesondere auch für die Vorsorgeeinrichtungen und Versicherten Rechtssicherheit schaffen.”
Beitrag Erich Peter / Artikel AJP 7/09 / Entscheid BGer / Mitteilung Kammer
Christoph Ryter neuer Geschäftsführer der Migros-PK
Der Stiftungsrat der Migros Pensionskasse hat Christoph Ryter als künftigen Geschäftsleiter gewählt. Er wird am 1. Januar 2010 die Nachfolge von Dr. Thomas Hohl antreten. Christoph Ryter ist eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte sowie eidg. dipl. Pensionskassenleiter und langjähriger Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung der Alcan Schweiz. Seit 2007 präsidiert er den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP. Christoph Ryter ist verheiratet und Vater dreier Kinder.
Thomas Hohl ist seit 20 Jahren für die MPK tätig. Als promovierter Jurist und eidg. dipl. Pensionskassenleiter stand er während vielen Jahren der Direktion Versicherung vor. Seit dem 1. Januar 2000, also seit beinahe 10 Jahren, führt er die MPK als Geschäftsleiter.
Helga Koppenburg Emery Präsidentin der Pensionskasse Wallis
Die Pensionskasse Wallis (PKWAL) ist die neue Vorsorgeeinrichtung, welche aus der am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Fusion der VPSW und der RVKL hervorgeht. Ab diesem Datum wird die PKWAL die berufliche Vorsorge für das gesamte Personal der öffentlichen Dienste des Kantons Wallis durchführen.
Der Vorstand der PKWAL hat sich an seiner Sitzung vom Montag 30. November 2009 selbst konstituiert und Helga Koppenburg Emery, wohnhaft in Venthône, Expertin für berufliche Vorsorge, zur Präsidentin gewählt. Helga Koppenburg Emery übt zurzeit die Präsidentschaft der RVKL aus.
Das Amt des Vize-Präsidenten des Vorstands der PKWAL wurde Denis Varrin, Mittelschullehrer, wohnhaft in Miège, anvertraut. Er ist derzeit Vertreter der Versicherten im Vorstand der VPSW. An derselben Sitzung haben die Mitglieder des Vorstands der PKWAL Patrice Vernier, jetziger Direktor der RVKL, zum Direktor der PKWAL ernannt. Daniel Lambiel, jetziger Direktor der VPSW, wird am 31. Dezember 2009 demissionieren.
Publica: “Gegen übermässige Bevorteilung des Kaderpersonals beim Bund”
An der Delegiertenversammlung vom 01.12.2009 der Pensionskasse des Bundes Publica fand ein Antrag grosse Unterstützung , welcher die am 14.10.2009 vom paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund beschlossene Regelung der Weitergabe der Senkung des Risikobeitrages missbilligt, weil sie die oberen Lohnklassen überproportional entlastet.
IPE: Credit Suisse pension fund cuts equities
Credit Suisse reduced the equity exposure in its Pensionskasse by 10 percentage points in September and October, but officials have indicated they may hike the fund’s equity holding again soon. The equity quota of the CHF11bn (€7.3bn) Swiss banking group pension fund had been reduced in the crisis to 10.9% by the end of 2008, but had rebounded to 27% by the beginning of September 2009.
PK-Rating: Wer ist die schönste im ganzen Land?
Zum vierten Mal hat der Tages-Anzeiger diesen Herbst das von Erich Solenthaler initiierte Pensionskassen-Rating durchgeführt. Wie bereits im Vorjahr erhielt er dabei technische Unterstützung der PK-Experten von Mercer. 33 Kassen haben teilgenommen, darunter einige der wichtigsten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Das ist bemerkenswert und erfreulich, weil in Fachkreisen dem Vorhaben stets mit der allergrössten Skepsis begegnet und eine sinnvolle Wertung angesichts der grossen Unterschiede zwischen den Kassen häufig als praktisch unmöglich bezeichnet wurde. Ein Handicap war auch, dass im vergangenen Jahr der Lorbeer ausgerechnet an eine wenig bekannte Sammelstiftung ging, welche vor allem dank eines aussergewöhnlich hohen Aktien-Engagements 2007 und entsprechender Rendite obenaus schwang, im Zeitpunkt des Publikation der Resultate aber bereits in eine schwere Unterdeckung gefallen war.
Für die Ausgabe 2009 des Ratings wurden sowohl der Fragenkatalog wie auch der Auswertungsmodus nochmals einer intensiven Prüfung unterzogen und in vielen Teilen überarbeitet. Die sehr differenzierte Behandlung jeder einzelnen Frage setzte die Erstellung einer sehr aufwendigen Software voraus, was intern beim Tages-Anzeiger geleistet wurde und auch von dieser Seite einiges an Engagement für das Projekt voraussetzte. Beibehalten wurde die Teilwertungen für die drei Bereiche Leistungen, Finanzierung sowie Performance und Verzinsung. Damit kann dem Vorwurf gegen die ersten beiden Ausgaben des Ratings entgegnet werden, dass ganz unzusammenhängende Elemente in einen Topf geworfen werden. Zur Feststellung des insgesamt “besten” Teilnehmers werden abschliessend die Teilergebnisse zusammen gerechnet.
Das Resultat des diesjährigen Ratings ist plausibel – mit einigen Überraschungen – und bestätigt damit die Richtigkeit des gewählten Konzepts, was man sowohl beim Tages-Anzeiger wie bei Mercer mit Aufatmen zur Kenntnis genommen haben dürfte. Zu wünschen wäre natürlich, dass das PK-Rating, nachdem es jetzt seine Tauglichkeit und seine Aussagekraft unter Beweis gestellt hat, künftig noch mehr Teilnehmer findet. Das setzt allerdings die Bereitschaft voraus, sich öffentlich einem eingehenden Beauty Contest zu unterziehen und der Wille zu einer Transparenz, die mehr ist als ein blosses Lippenbekenntnis.
Von unserer Website können die detaillierten Daten und begleitenden Kommentare und Interviews herunter geladen werden. Zu Wort kommen u.a. Hans-Ulrich Stauffer (Stiftung Abendrot), Markus Meier (Mercer), Jacques Tinguely (Association St-Camille).
TA Leitartikel / Kommentare Rendite, Interview Tinguely / Interview Meier, Teilresultate / Interview Stauffer / Kommentar Decurtins / Gesamt-Wertung
Altersguthaben geplündert
Sie haben jahrelang geschuftet und in die Pensionskasse einbezahlt – jetzt stehen Dutzende Arbeiter ohne Geld da. Ein mutmasslicher Betrüger hat ihre Vorsorgemillionen eingesackt. Die Liste der Betroffenen ist in den letzten Wochen länger und länger geworden. Allein dem Beobachter liegen 40 Fälle vor. Sie gleichen sich bis ins Detail. Betroffen sind durchwegs italienische Arbeiter, die sich an das Patronat Inca (Istituto Nazionale Confederale di Assistenza) gewendet hatten. Diese Beratungsstelle der italienischen Gewerkschaft CGIL unterstützt Italiener in der Schweiz in sozialen, administrativen und rechtlichen Fragen. Büroleiter der Zürcher Niederlassung war A. G. (alle Namen der Redaktion bekannt), der 22 Jahre für Inca gearbeitet hat. Er galt als kompetent, umsichtig und charmant.
Die von A. G. eingereichten Auszahlungsanträge ziert jeweils ein Stempel des italienischen Konsulats in Zürich. Er sollte als Beglaubigung der Unterschriften dienen. Doch gemäss Konsulat entspricht dieser Stempel nicht der Norm; er sei «ungültig und somit nichtig». Doch trotz den verschiedenen Ungereimtheiten überwiesen die Versicherungen und Banken die gesparten Gelder prompt – auf ein Konto von A. G. Involviert sind unter anderem Swiss Life, Axa Winterthur, Zürich sowie Freizügigkeitsstiftungen der Neuen Aargauer Bank, von UBS, CS und ZKB.
Rita Schiavi, Präsidentin von Inca und Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia, nennt ihren einstigen Büroleiter «einen schweren Wirtschaftskriminellen, der das Vertrauen schamlos missbraucht und uns als Deckmantel für seine Machenschaften benutzt hat». Und kritisiert: «Wegen des unbegreiflichen Verhaltens der Justiz hatte A. G. nach unserer Strafanzeige rund sechs Monate Zeit, Spuren zu verwischen.»
Nicht viel mehr als tröstende Worte gibt es auch von der Beratungsstelle Inca, der einstigen Arbeitgeberin von A. G. Es sei unglaublich, diese Leute hätten jahrelang «gekrampft und gespart, und jetzt ist alles weg», klagt Inca-Präsidentin Rita Schiavi. Gleichzeitig sagt sie: «Wir haben nie Unregelmässigkeiten festgestellt.»
Erst im Nachhinein habe die Inca bemerkt, dass A. G. intern die Post abgefangen und sämtliche Unterlagen bei sich zu Hause aufbewahrt habe. «Wir können keine Verantwortung übernehmen. Unser Verein hat kein Vermögen, Löhne und Mieten werden vom italienischen Staat bezahlt», erklärt die Präsidentin.
Avadis: Bereits über 30 Millionen für Private Equity Welt VIII
Die Avadis Anlagestiftung erweitert ihr Private-Equity-Programm. Bereits sind über 30 Mio. Franken für den neuen Fund Welt VIII zugesagt. Die langfristige Erfahrung zeigt, dass Investitionen in Private Equity besonders nach Finanzkrisen gute Renditen versprechen, heisst es in einer Pressemitteilung. Die erste Zeichnungsfrist läuft bis 1. Februar 2010. Die Anlagegruppe umfasst Investitionen in 100 bis 400 Unternehmen.