20 Jahre PPCmetrics: Unter und über den Tisch
Ein rauschendes Fest gaben die PPC-Gründer Dominique Ammann und Werner Strebel zum Anlass des 20 jährigen Jubiläums ihres Unternehmens. In der Labor-Bar von Kurt Aeschbacher trafen sich Mitarbeiter, Kunden und zugewandte Orte. Von Opern-Arien bis zu einem riskanten Apfelschuss, von Tiefeninterviews bis Seiltanzakrobatik war das Programm weit gespannt und die Firmengründer selber steuerten allerhand Reminiszenzen aus den Anfangstagen ihrer Firma bei. Per YouTube können die Gäste nochmals kurz die Ereignisse nachverfolgen, alle Übrigen feststellen, was sie verpasst haben.
Bund: “Bernische PK befürchtet Austrittswelle”
Vor einem Jahr hat das Inselspital die Bernische Pensionskasse (BPK) mit ihrer Austrittsdrohung aufgeschreckt. Im Gegensatz zur Kantonsverwaltung kann das Spital die Vorsorgeeinrichtung für sein Personal frei wählen. Würde die Insel mit ihren 6400 Versicherten aus der öffentlich-rechtlichen Kasse austreten, ginge dieser rund ein Fünftel ihres Kapitals verloren. Mühe bereitet dem Inselspital vor allem das «starre und teure» Vorsorgesystem der BPK, die nach dem Leistungsprimat geführt wird. Die Renten werden hier im Verhältnis zum versicherten Lohn berechnet.
Unterdessen haben weitere der 150 angeschlossenen Betriebe mit Austritt gedroht. Grund genug für die BPK, ihre gestrige Delegiertenversammlung ganz diesem Problem zu widmen. «Die Kasse hat alles Interesse, die angeschlossenen Betriebe zu halten», sagte Pensionskassenexperte Martin Schnider. Neben dem Kantonspersonal sind 13’000 Mitarbeiter verwaltungsnaher Betriebe wie der Insel bei der BPK versichert, was 40 Prozent des Bestands entspricht. Je mehr austreten, desto stärker würde die Risikofähigkeit der Kasse leiden.
Strukturreform: Auch Anlagestiftungen erleichtert
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in einer Stellungnahme zu den definitiven Verordnungen zur Strukturreform: “Die KGAST hat mit Erleichterung festgestellt, dass viele von den Anlagestiftungen eingereichte Verbesserungsvorschläge in der ASV berücksichtigt wurden. Etliche viel zu weit gehenden Regulierungen sind weggefallen, praxisferne Regelungen wurden angepasst. Die ASV bewirkt, dass die neu zu bildende Oberaufsichtskommission die bisherige Praxis des BSV in grossen Teilen fortführen wird.
Wir begrüssen insbesondere die verbesserte, jedoch noch nicht optimale Regelung zur Diversifikation in den Anlagegruppen. Anderseits lehnen wir das Verbot, Beteiligungen oder Tochtergesellschaften im Anlagevermögen zu halten ab, was bisher eine bewährte Praxis bei Immobilien-Anlagestiftungen war. Diese Bestimmung greift in die organisatorische Freiheit der Anlagestiftungen ein, bewirkt nicht die vom BSV gewünschte Risikominimierung und entbehrt zudem einer Rechtsgrundlage.
Mit der ASV liegt nun ein Regelwerk vor, das zwar statuarische und organisatorische Änderungen von den Anlagestiftungen verlangt, jedoch für die meisten Mitglieder der KGAST keine unakzeptablen Vorschriften mehr enthält. Berücksichtigt man die neuen BVG-Regelungen für Anlagestiftungen auf Gesetzesstufe, die ebenfalls per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden, so sind die Ergebnisse der Strukturreform und die Auswirkungen auf die Anlagestiftungen für die KGAST zufriedenstellend.”
Parl. Initiative Kaufmann: Steuerrückstellungen
NR Hans Kaufmann führte zu seiner Parl. Initiative “Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen: in der Sommersession 2011 aus: “Ich habe eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Pensionskassen nicht nur von den normalen Steuern, sondern auch von den Grundstücksgewinn- und Handänderungssteuern befreien will. Warum kam ich auf diese Idee? Wenn man die Geschäftsberichte der Anlagestiftungen, die ausschliesslich in Immobilien anlegen, aber auch die Bewertungen der Immobilien der Pensionskassen anschaut, sieht man rasch, dass Rückstellungen für allfällige Steuerzahlungen gemacht werden. Ich habe das aufgrund einzelner Geschäftsberichte hochgerechnet und festgestellt, dass wir etwa 1,5 Milliarden Franken an solchen Steuerrückstellungen, die wahrscheinlich nie benötigt werden, im Pensionskassengeschäft haben. Wenn Sie nun von der Freizügigkeit Gebrauch machen oder Kapital beziehen wollen, dann erhalten Sie deshalb offensichtlich weniger; der Betrag beläuft sich für alle Pensionskassen zusammen auf theoretisch 1,5 Milliarden Franken. Wenn nun eine Pensionskasse keine Steuern, keine Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern bezahlen müsste, könnte man diese Reserven auflösen.” Die Initiative wurde mit 118 gegen 58 Stimmen abgelehnt.
Session: Frage Parmelin: Inkraftsetzung Strukturreform
In der Sommersession 2011 wollte Guy Parmelin vom Bundesrat wissen:
Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.
Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?
Der Bundesrat antwortet:
Le Parlement a voté en décembre dernier de nouvelles dispositions légales relatives aux institutions de prévoyance de corporations de droit public. Ceci a notamment pour conséquence que ces institutions devront être détachées de la structure de l’administration sur les plans juridique, organisationnel et financier.
Dans l’une de ses prochaines séances, le Conseil fédéral va décider de l’entrée en vigueur de ces nouvelles dispositions légales. Il est correct que la date prévue est en principe le 1er janvier 2012. Toutefois, le Conseil fédéral est conscient que les adaptations de nature juridique et organisationnelle prendront du temps. Pour cette raison, il est prévu que les articles spécifiques y relatifs entrent en vigueur au 1er janvier 2014 seulement. Ainsi donc, les institutions concernées auront jusqu’à fin 2013 – soit environ deux ans et demi à compter d’aujourd’hui – pour se mettre en conformité avec le nouveau droit.
Session: Frage Schwander: Strukturreform
Pirmin Schwander erkundigte sich in der Sommersession 2011 nach den Konsequenzen der Vernehmlassung auf die Strukturreform. Er wollte wissen:
– Wird der Bundesrat diese Kritik ernst nehmen und die Regelungsdichte verringern?
– Wird er dabei insbesondere auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Oberaufsichtskommission wie die Auswertung der Aufgaben und Verantwortung der Revisionsstelle kritisch hinterfragen?
Der Bundesrat liess u.a. verlauten:
Le Conseil fédéral prendra en compte avec sérieux les critiques et objections émises lors de la procédure de consultation lorsqu’il prendra sa décision sur les modifications d’ordonnances à l’occasion d’une de ses prochaines séances. Toutefois, lorsque le Conseil fédéral édicte des dispositions d’exécution, il doit s’en tenir strictement à la loi qui fixe un cadre restreint. Or, il est à constater que plusieurs critiques émises portent sur des dispositions qui figurent dans la loi.
Suite à la procédure de consultation, le Département fédéral de l’intérieur a retravaillé le projet de manière substantielle. Il a ensuite soumis une nouvelle fois le projet retravaillé à la Commission LPP qui a soutenu les modifications envisagées et a fait quelques propositions, lesquelles ont été entre-temps introduites dans le projet d’ordonnances. S’agissant de l’organe de révision en particulier, certaines tâches de vérification devraient être abandonnées.
TA: “Plötzlich wollten alle das Kapital beziehen”
In einem Beitrag zur Dissertation von Maria Grazia Zito “Choices at Retirement” Zürich 2011”, welche sich mit der Kapitaloption bei Sammelstiftungen beschäftigt, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger: “«Dass sich 6 von 10 Menschen für das Kapital und gegen eine Rente entscheiden – das ist überraschend viel», sagt Zito. Denn theoretisch müssten viel mehr Personen die Rente beziehen. Sie ist häufig vorteilhafter, weil der in den Renten eingebaute Zins hoch ist und sie erst noch eine Absicherung gegen das Langlebe-Risiko bieten. «Vermutlich ist es gerade für Leute mit einem kleinen Altersguthaben aus psychologischen Gründen attraktiver, einmal einen grossen Betrag zu erhalten statt viele kleine monatliche Renten», glaubt Zito.
Bei der hohen Zahl von Kapitalbezügern ist zu berücksichtigen, dass in den Sammelstiftungen Altersguthaben bei der Pensionierung im Durchschnitt nur 220’000 Franken und eine übliche Rente etwa 1400 Franken pro Monat beträgt. Beide Werte sind deutlich tiefer als in autonomen Kassen. Möglicherweise beziehen viele bei Sammelstiftungen Versicherte das Kapital, verbrauchen es und empfangen nachher AHV-Ergänzungsleistungen – oder lassen es mindestens drauf ankommen.Die Zahl von Kapitalbezügern ist deutlich kleiner, wenn den angehenden Pensionierten eine Bedenkfrist auferlegt wird. Ein weiterer erstaunlicher Befund: Fast alle Versicherten lassen sich entweder das ganze Alterskapital oder nichts auszahlen.
NZZaS: Werner Hertzog über Aufsicht, Kosten und Reformen
In der NZZ am Sonntag vom 19.6.11 äussert sich Werner Hertzog, abtretender Publica-Direktor, über allerlei aktuelle Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Wäre die Finanzmarktaufsicht Finma nicht die bessere Aufsicht für die 600 Mrd. Fr. Vorsorgevermögen?
Die neue Oberaufsicht ist eine föderalistische Lösung, von der Politik so gewollt. Roma oder besser Berna locuta, causa finita. Ich persönlich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass zumindest die grossen Pensionskassen des Landes einer Aufsicht à la Finma unterstellt sein müssten. Denn das Pensionskassenvermögen ist der größte Spartopf der Bevölkerung.Wie sicher sind die Renten heute noch?
Fragen Sie die junge Generation! Der Rentenklau findet heute nicht bei meiner Generation, sondern bei den Jungen statt. Ob Renten sicher sind, entscheidet sich an der Frage, ob auch unsere Kinder noch eine Rente erha1ten. Wenn es nicht gelingt, den Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe bestimmt, zu senken, darf man keine Renten mehr garantieren. So könnten auch Rentner jederzeit für eine Kassen-Sanierung herangezogen werden.Ist das nicht sowieso überfällig?
Ja. Nur ist es politisch ein heisses Eisen, und vielleicht versetzt man der beruflichen Vorsorge damit gar einen Dolchstoss. Und weil wir auf eine Gerontokratie zutreiben, wird es immer schwieriger, Interessen, die Rentnern gegen den Strich gehen, politisch durchzusetzen. Garantien in der zweiten Säule funktionieren nur, wenn man keine übersetzten Renten zahlt, also realistische Umwandlungssätze hat. Sonst gefährden diese Garantien die Kasse und den sozialen Frieden.
PKs als Gläubiger Griechenlands
Eine neue, detaillierte Studie zu den Gläubigern der Griechenland-Anleihen hat die Barclays Bank vorgelegt (http://www.ftd.de/ ). Ergänzend zu dieser Aufstellung (http://foonds.com/ ) sind folgende Erkenntnisse interessant: Wie aus der Studie hervorgeht, ist auch das griechische Pensionssystem stark betroffen, denn 30 Mrd. Euro werden von öffentlichen griechischen Institutionen gehalten, davon großteils Pensionskassen.
Auch außereuropäische Staatsfonds, vermutlich vor allem aus Asien, sind mit 25 Mrd. Euro betroffen. Nicht nur EZB, sondern auch die griechische und französische Zentralbank sollen Staatsanleihen halten, zusammen rund 13 Mrd. Nicht erwähnt in dieser Studie sind die Risiken aus den Kreditausfallversicherungen (CDS), die vor allem auf US-Institutionen lasten.
UBS PK-Barometer
Im Mai betrug die Rendite der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen gemäss USB PK-Barometer -0.45%. Hauptgrund für diese negative Entwicklung war die starke Abwertung des EUR und in geringerem Ausmass des USD gegenüber dem Schweizer Franken mit entsprechenden Auswirkungen auf die Anlageklassen Aktien Ausland, Obligationen Fremdwährungen und Hedge Funds. Die kumulierte Rendite 2011 beträgt per Mai +0.84%.
Profond knapp an der 100er-Schwelle
Die Vorsorgeeinrichtung Profond hat gemäss einem Bericht der NZZ 2010 eine Performance von 4,4 (i. V. 18,4)% erzielt und den Deckungsgrad auf 99,6 (96,5)% verbessert. Die Sollrendite von 4,5% wurde somit gemäss Geschäftsbericht nur knapp verfehlt; wiederum wurden Altersguthaben mit 2% und Renten-Deckungskapital mit dem im Branchenvergleich hoch liegenden Satz von 4% verzinst. Laut Betriebsrechnung flossen über Beiträge, Einlagen und Eintrittsleistungen brutto 564 (679) Mio. Fr. zu. Profond hatte Ende Jahr 49,3 (48,2)% ihres Vermögens von mehr als 3 Mrd. Fr. in Aktien investiert.
BSV Ausschreibung: Forschungsprojekt Altersrücktritt
Das BSV schreibt im Zusammenhang mit der Ausschreibung einer Forschungsarbeit zum Thema Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung: “Die Sicherung der langfristigen Finanzierung der Altersrenten und der zu erwartende Mangel an Arbeitskräften verlangen nach geeigneten institutionellen Rahmenbedingungen, um die Erwerbstätigkeit der Arbeitskräfte solange wie möglich oder solange wie nötig zu unterstützen. Untersuchungsgegenstand des Projektes sind die Zusammenhänge zwischen dem effektiv beobachteten Rücktrittsalter von Erwerbstätigen und den Einflussfaktoren, welche den Rücktritt aus dem Erwerbsleben bestimmen. Dabei sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und soweit begründbar weitere Spitzenverbände der Sozialpartner in die Untersuchung einbezogen werden. Gestützt auf die Erkenntnisse zu den Fragestellungen sollen Empfehlungen zur Ausgestaltung des Rentensystems (insbesondere der AHV) 2020+ abgeleitet werden.” Endtermin für die Einreichung ist der 13.7.11, Projektdauer ist vom 1.9.11 bis 30.4.12.
Strukturreform umsetzbar
Die Schweizerische Treuhand-Kammer, welche erhebliche Kritik an den Vorlagen zu den Verordnungen zur Strukturreform geäussert hat, zeigt sich in einer ersten Stellungnahme sehr zufrieden mit den vorgenommenen Änderungen. In einer Mitteilung, gezeichnet von Roland Sauter und Bruno Christen, heisst es: “Die Treuhand-Kammer hatte in Ihrer umfassenden und begründeten Vernehmlassungs-Eingabe auf elf Bestimmungen fokussiert, welche die Arbeit der Revisionsstellen konkret betreffen. Zu den entsprechenden Bestimmungen gab es auch andere gleich oder ähnlich lautende Kritik, beispielsweise zur flächendeckenden Einführung eines Internen Kontrollsystems, zur Übertragung von Führungsaufgaben an die Revisionsstellen oder zum Verbot von „Dauerverträgen“ mit Nahestehenden. Ferner wurde vor einer überstürzten Inkraftsetzung abgeraten. Der Bundesrat hat in allen diesen elf Punkten der Kritik Rechnung getragen. Die resultierenden nunmehr definitiven Regelungen weiten den Prüfungsumfang eindeutig aus, sie respektieren aber die gesetzliche Funktionentrennung und sind in der vorgesehenen Weise der Inkraftsetzung aus Sicht der Revisionsstellen für alle Beteiligten umsetzbar.”
Triponez Präsident der Oberaufsichtskommission
Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eingesetzt und Pierre Triponez per 1. August 2011 als ersten Präsidenten dieser Kommission gewählt. Die Kommission nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2012 auf. Der neue Präsident, dessen Pensum 60% beträgt, wird bei den Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten mitwirken. Die Mitglieder der Kommission werden im Herbst 2011 gewählt.
Der vom Bundesrat gewählte Präsident der Kommission, Dr.iur. Pierre Triponez (1943) lebt in Muri b. Bern. Von 1990-2008 war er Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seit 1999 vertritt er die FPD des Kantons Bern im Nationalrat und er ist Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Ende der laufenden Legislatur wird Pierre Triponez den Nationalrat verlassen. Er unterstützt das BSV ab August bei den erforderlichen Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten im Hinblick auf die Aufnahme der operativen Tätigkeit der neuen Kommission auf den 1. Januar 2012.
Die Wahl der Mitglieder der neuen Oberaufsichtskommission und die Einsetzung des Kommissionssekretariates erfolgen im Herbst dieses Jahres. Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wird auf maximal 25.5 Stellen beschränkt. Das sind etwas weniger als in der Botschaft zur Strukturreform und in der Vernehmlasssungsvorlage vorgesehen war. Dadurch können die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Strukturreform: ASIP begrüsst Korrekturen
In einer ersten Stellungnahme hat der Pensionskassenverband Befriedigung zu den vorgenommenen Änderungen in den Verordnungen zur Strukturreform geäussert. In der Mitteilung heisst es: “Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat – wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren – Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind.”
Weiter hält der ASIP fest: “Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar.
Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.”

