kanton

Mit dem Umweg über das BSV ist die Öffentlichkeit nun doch noch in Kenntnis der Stellungnahme der kant. BVG-Aufsichtsämter zur Strukturreform gekommen. Auch in diesem Fall ist erhebliche Kritik festzustellen. Die mit der Direktaufsicht betrauten kantonalen resp. regionalen Ämter stossen sich insbesondere an den hohen Kosten der Oberaufsicht. Es heisst hier u.a.: “Die vorgeschlagene Oberaufsichtskommission umfasst insgesamt 29,4 Vollzeitstellen und kostet CHF 7,2 Mio. Im Vergleich dazu verfügen die regionalen/kantonalen Direktaufsichtsbehörden über rund 100 Vollzeitstellen (inklusive die Personen, die Aufsicht über klassische Stiftungen führen); die Direktaufsichtsbehörden führen die Aufsicht über mehrere tausend Vorsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen durch; die Kosten für den Gesamtbereich Aufsicht (die Aufsicht über die klassischen Stiftungen eingerechnet) betragen rund CHF 13 Mio. Die neue Abgabe an die Oberaufsicht umfasst also mehr als die Hälfte der heutigen Direktaufsichtskosten. (…)

Die Höhe der vorgeschlagenen Oberaufsichtsabgabe führt in der Praxis dazu, dass verschiedene Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft bis zum Dreissigfachen der bisherigen Direktaufsichtsgebühr an die Oberaufsicht abführen. Wir erachten diese Abgabenhöhe als unverhältnismässig, namentlich weil die Oberaufsichtsbehörde die Direktaufsichtsbehörden und nicht die Vorsorgeeinrichtungen per se beaufsichtigt. Sie desavouiert die Direktaufsichtstbehörden, welche sich bemühen, kostengünstig gute Aufsichtsarbeit zu leisten und sie heizt die ohnehin schon existierende Diskussion um die Kosten in der zweiten Säule ohne Not weiter an.”

 Stellungnahme Aufsicht