IV-Rentenbezugsquote liegt im internationalen Durchschnitt
Trotz der markanten und überdurchschnittlichen Zunahme neuer IV-Renten in den 90er Jahren bis im Jahr 2003 liegt der Anteil von IV-Rentnern/Rentnerinnen an der erwerbsfähigen Schweizer Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Dies zeigt eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen. Untypisch hoch ist in der Schweiz der Anteil an neuen Renten aufgrund psychischer Erkrankungen, wobei sich andere Länder dem schweizerischen Wert allmählich annähern.
Kontinuierlicher Anstieg der Lebenserwartung
ASGA eröffnet Berner Büro
Mit dem neuen Büro in Bern will die ASGA ihre Präsenz in der Hauptstadt erhöhen. Von den 9’122 der ASGA angeschlossenen Firmen, haben rund 360 ihren Sitz im Kanton Bern. Diese erhalten mit Unternehmensberater Thomas Kirchhofer einen Anprechpartner direkt vor Ort. Marcel Berlinger, Geschäftsführer der ASGA, stellte in seiner Ansprache anlässlich der Eröffnung kurz die Kasse vor, die per 30. September 2009 einen Deckungsgrad von 104.6% aufweist.
Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis
Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick – es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
Beobachter: Wohin mit dem Vorsorgegeld?
Wer die Arbeitsstelle verliert, wird auch aus der Pensionskasse entlassen. Dann muss das Vorsorgekapital neu angelegt wreden: auf einem Konto, in einem Fonds oder einer Police.
Le syndic de Fribourg passera en jugement avec deux employés
Le syndic de Fribourg, Pierre-Alain Clément, est renvoyé devant le juge de police pour faux dans les titres dans le cadre de l’affaire de la caisse de pension de la ville.
Änderungen der Bundespersonalverordnung
Der Bundesrat hat Änderungen der Bundespersonalverordnung zugestimmt. Im Vordergrund stehen formelle Anpassungen in der Personalvorsorge, die mit der Einführung des Beitragsprimats bei der Pensionskasse des Bundes notwendig geworden sind. Abgangsentschädigungen an Personen in bestimmten Funktionen können künftig auch ausgerichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wurde. Damit hat der Bundesrat eine formale Lücke in der Regelung der Abgangsentschädigungen geschlossen. Die Anpassungen der Bundespersonalverordnung treten per 1. Januar 2010 in Kraft.
UK: More pension schemes will close in the coming years
Many more pension schemes will close in the next five years, to both new and existing members, a report has said. Just 23% of final-salary pension schemes in the private sector are still open to new joiners, the National Association of Pension Funds also said. A year ago the figure stood at 28% but since then more schemes have closed, both to new members and existing ones. The NAPF said the drop in the number of schemes that were still open was greater than in the previous two years.
IPE: UK pension funds demand more long-dated bond issuance
Four-fifths of UK pension funds want to see the government issue more long-dated and index-linked gilts as a way of guaranteeing returns. This follows a year where the number of defined benefit (DB) schemes remaining open to new members fell to an all-time low.
Herbert Brändli: “Im Oktober 100 Prozent Deckungsgrad. War da was?”
Herbert Brändli fragt in Stocks: “Wie schon im Oktober 2008 wiesen die Pensionskassen auch im Oktober 2009 im Mittel einen Deckungsgrad von über 100 Prozent aus. Sie befinden sich demnach auf ihrem langfristig vorgesehenen Entwicklungspfad. Zwischenzeitlich ist der Deckungsgrad kollektiv abgestürzt und hat einige Unruhe verursacht. Was ist tatsächlich geschehen?”
AFIAA lanciert mit EuropCore zweite Anlagegruppe
AFIAA, eine Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen und für Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationale Immobilien, hat mit EuropeCore eine zweite Anlagegruppe lanciert. Diese investiert in stabile Prime Assets und richtet den Fokus auf "ausgewählte Immobilien im europäischen Ausland".
Beobachter: “Pensionskassen zahlen zu viel”
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80’000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32’000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40’000 und 60’000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Beobachter: Finanzkrise und 2. Säule
Der Beobachter beantwortet eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Finanzkrise und ihren Folgen für die Pensionskassen.
Ascoop kündigt Hypotheken
Die Pensionskasse Ascoop zieht sich aus dem Hypothekengeschäft zurück. Sie hat alle bestehenden Hypotheken gekündet, laut einem Bericht im “Bund” mit Brief von Ende Oktober. Offenbar pressiert es: «Das gesamte Hypothekarportfolio der Pensionskasse der Ascoop soll schnellstmöglich aufgelöst werden», steht im Brief. Am liebsten wäre es der Pensionskasse, wenn die Besitzer von Eigenheimen oder Wohnungen sich bereits auf Ende Jahr eine neue Bank suchen, welche die Hypotheken übernimmt. «Wir bitten Sie, beide Kredite bis spätestens Ende 2009 zurückzuführen bzw. von einem anderen Unternehmen ablösen zu lassen», steht in einem der Briefe, der dem «Bund» vorliegt. Dass dies als Bitte formuliert ist, hat einen Grund: Die Kündigungsfrist für die variable Hypothek beträgt sechs Monate.
BGer: Urteil zur Nullverzinsung, Polemik der Unia
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat sich kürzlich in einer Medienmitteilung zur Frage der Nullverzinsung geäussert. Im Gegensatz zu Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, ist sie der Meinung, dass eine Nullverzinsung auch bei einer Deckung von mehr als Null möglich sein müsse. Peter hatte seine Ansicht in einem Artikel der Zeitschrift “Aktuelle juristische Praxis” dargelegt, der generell die Sanierungsmassnahmen behandelte.
Nun hatte sich das Bundesgericht in einem Fall mit diesem Thema zu befassen. Es war konkret die Frage zu beantworten, zu welchem Satz die bei einer Ehescheidung zu transferierende Austrittsleistung im Zeitraum zwischen Rechtskraft des Scheidungsurteils und Übertragung zu verzinsen ist. Das Gericht kam zum Schluss: Die Verzinsung des BVG-Guthabens entspricht grundsätzlich der BVG-Mindestverzinsung (es sei denn, der reglementarische Zinssatz sei höher), kann aber in Anwendung von Art. 65d Abs. 4 BVG auch tiefer liegen. Und weiter: Das überobligatorische Altersguthaben kann zum reglementarischen Zinssatz verzinst werden. Dieser kann null sein, darf aber ausserhalb einer Unterdeckung nicht negativ (Anrechnungsprinzip) sein. Im Falle einer Unterdeckung ist es dagegen möglich, in Anwendung des Anrechnungsprinzips die gesamte Austrittsleistung mit 0% zu verzinsen. Im Urteil wird aber auch festgehalten: es darf im Endeffekt bei Überdeckung keine Verzinsung unter dem BVG-Mindestzinssatz (also derzeit zwischen 0% und 2%) des überobligatorischen Teils erfolgen, da bei einer Verzinsung von beispielsweise 1.5% in der Betrachtungsweise des Bundesgerichts der überobligatorische Teil "geschmälert" werden könnte. Die Konsequenzen dieses Urteils sind möglicherweise weitreichend und derzeit noch schwer abzuschätzen. Zweifellos stellen sie eine Beschneidung der Kassensouveränität bei der Festlegung der Verzinsung dar.
Die Unia hat jetzt das Urteil aufgegriffen und sogleich polemisch gegen die Kammer geschossen. Der zurzeit gängige populistische Tenor der Gewerkschaft: die Kammer handelt gegen die Interessen der Versicherten, und das nicht nur in der Frage der Verzinsung sondern auch beim Umwandlungssatz. Allerdings muss die Unia dazu einen künstlichen Interessengegensatz zwischen den Interessen der Pensionskassen und jener der Versicherten unterstellen. Sie blendet völlig aus, dass die Verzinsung vom paritätischen Stiftungsrat festzulegen ist, und sie vermag offensichtlich nicht zu begreifen, dass die Interessen von Pensionskasse und Versicherten grundsätzlich identisch sind. Und dazu gehört die finanzielle Stabilität der Kasse.
Urteil Bger/ Artikel Peter / Stellungnahme Kammer / Mitteilung Unia /