imageIm “Treuhänder”, Ausgabe Nr. 5/2012, vergleicht Daniel Suter (PwC) einerseits die einstufige Erfolgsrechnung nach Swiss GAAP FER mit der Darstellung des Gewinns bzw. Verlusts und des sonstigen Gesamtergebnisses nach IFRS. Anderseits die unterschiedliche Rücksichtnahme des Rechnungslegungsstandards auf die Schweizer Verhältnisse im Vorsorgerecht. Für den Vergleich werden die Verhältnisse bei einer VE in Unterdeckung zugrunde gelegt.

Die (sehr knappe) Zusammenfassung der ausführlichen Analyse mit zahlreichen Tabellen lautet: “Im Vergleich zur Lösung nach IFRS wird nach Swiss GAAP FER der Betrag in der Bilanz ausgewiesen, der vom Arbeitgeber wahrscheinlich zu bezahlen sein wird. Belastend ist die sofortige und vollständige Erfassung dieses Betrags in der Erfolgsrechnung. Der Zeitpunkt der Erfassung in der Jahresrechnung ist abhängig von den Entscheidungen der Geschäftsleitung und des leitenden Organs der Vorsorgeeinrichtung. Nach IFRS können zwar die Annahmen beeinflusst werden, nicht aber der Zeitpunkt der Erfassung, da die Berechnung des Nettoaufwands des Arbeitgebers vorgegeben ist. Die EU-Kommission hat den geänderten IAS 19 im März 2012 zur Anwendung innerhalb der EU anerkannt.”

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