Motion Pezzatti, Eigenverantwortung in der Vorsorge, Antwort BR
In seiner Motion forderte Bruno Pezzatti, dass das Bundesrecht so angepasst wird, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden in die Säule 3a auf 12’000 Schweizer Franken respektive 40’000 Schweizer Franken erhöht werden.
In seiner Antwort hält der Bundesrat u.a. fest: Gemäss Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nimmt weniger als ein Drittel der Steuerpflichtigen (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2005) überhaupt einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen sind überdies in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Über die Hälfte aller Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge an die Säule 3a fällt bei Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75’000 Franken an.
Die in der Motion geforderte Erhöhung des Säule-3a-Abzugs hätte zur Folge, dass hauptsächlich Steuerpflichtige mit hohem Einkommen noch höhere Abzüge geltend machen könnten. Konkret könnten durch eine Verdoppelung des Säule-3a-Abzugs die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 130’000 bis 140’000 Franken prozentual am meisten entlastet werden. Diese Personen verfügen in der Regel bereits über eine gute Vorsorge. Die vorgeschlagene Massnahme käme daher keineswegs mehrheitlich den in der Motionsbegründung genannten jungen Familien zugute.
Berechnungen der ESTV haben ergeben, dass eine Erhöhung des Säule-3a-Abzugs auf 12’000 Franken für Arbeitnehmende resp. 40’000 Franken für Selbstständigerwerbende jährliche Mindereinnahmen von rund 240 Millionen Franken (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2008) bei der direkten Bundessteuer zur Folge hätte. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Massnahme weder als geeignet noch effektiv, die Vorsorge der anvisierten Zielgruppe zu stärken. Sie würde indessen für die öffentlichen Haushalte zu beachtlichen Mindereinnahmen führen.
BE: Kantonsangestellte sind gegen Primatwechsel
An ihrer ausserordentlichen Versammlung im Berner Rathaus verankerten die BKP-Delegierten in der Stellungnahme an die Kantonsregierung zwar ihr grundsätzliches Nein zum Systemwechsel. Sie formulierten aber gleichzeitig mehrere Bedingungen, die für sie zu erfüllen seien, wenn der bernische Grosse Rat auf dem Systemwechsel beharren sollte.
So will die BPK etwa eine Besitzstandgarantie auf der Basis des technischen Zinssatzes von 2,5 Prozent. Die Delegierten sprachen sich auch für die Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie aus, falls ihre Kasse nicht auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 2,5 Prozent plus Wertschwankungsreserven voll ausfinanziert wird.
«Überall wo der Primatwechsel vorgenommen wurde, hat dies zu Verschlechterungen für die Versicherten geführt», sagte Claude Rötlisberger, der Vizepräsident der BPK-Delegiertenversammlung.
Mehr zu reden als die Frage ob Teil- oder Vollkapitalisierung gab im Berner Rathaus der technische Zinssatz. Die BPK- Verwaltungskommission hat kürzlich beschlossen, ihn per Anfang 2013 von heute 3,5 auf 2,5 Prozent zu senken. Die Kantonsregierung hält hingegen höchstens eine Senkung auf drei Prozent für vertretbar.
Die BPK-Delegierten stellten sich aber mit grossem Mehr gegen acht Gegenstimmen hinter den Beschluss ihres Führungsorgans. Ein Primatwechsel auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent wäre für die Versicherten unzumutbar, lautete der Tenor.
SBB und Bund streiten sich wegen Pensionskassengeldern
Der Bund und die SBB haben offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Verwendung von Mitteln des regionalen Personenverkehrs für die Sanierung der SBB-Pensionskasse. Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben die SBB das Bundesverwaltungsgericht angerufen.
Die SBB und das Bundesamt für Verkehr (BAV) bestätigten einen entsprechenden Bericht des «St. Galler Tagblatts». Hintergrund der SBB-Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ist ein Entscheid des BAV, die Zahlungen für den regionalen Personenverkehr an die SBB für das Jahr 2012 um 4,5 Millionen Franken zu kürzen.
Insgesamt machten die SBB in ihrem Budget für den regionalen Personenverkehr für 2012 Kosten von 13 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der Pensionskasse geltend. Bei 4,5 Millionen davon handelt es sich um rein wirtschaftliche Sanierungsbeiträge, die gemäss BAV nicht zulässig sind. Nach der Kürzung durch das BAV würden die SBB nur 8,5 Millionen Franken erhalten.
Die SBB beurteilen die Situation anders, wie SBB-Sprecher Daniel Bach sagte. Die SBB möchten, dass alle Bahnen gleich behandelt werden. Denn für die Pensionskassen der Privatbahnen sind wirtschaftliche Sanierungsbeiträge über das Budget des regionalen Personenverkehrs unter gewissen Umständen zulässig.
Tagung des PK-Netz’ zum Umwandlungssatz
Aus aktuellem Anlass lädt das PK-Netz am 30. Oktober 2012 in Bern zu einer Tagung zum Mindestumwandlungssatz. Für die Referate und für die Podiumsdiskussion konnten wichtige Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Pensionskassen gewonnen werden.
Das PK-Netz schreibt dazu: “Das Eidgenössische Departement des Innern hat Anfangs Jahr den Bericht über die Lage der 2. Säule in die Anhörung gegeben. Anhand des Berichts und der Anhörungsergebnisse will die Regierung Reformen vorschlagen. Diese Anhörungsergebnisse liegen nun vor, die Diskussion um den Mindestumwandlungssatz MUS ist in vollem Gange. Die technischen Grundlagen zeigen, dass sich die Lebenserwartung in den letzten 5 Jahren noch einmal deutlich erhöht hat. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren das Zinsgefüge deutlich nach unten entwickelt, was sich auch in immer tieferen Mindestzins-Vorschriften niedergeschlagen hat. Diese beiden Parameter – Lebenserwartung und Zinsniveau – verleiten Bundesrat, Pensionskassenverband und Pensionskassenexperten dazu, erneut eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu fordern. Allerdings haben diese Kreise noch nicht vergessen, wie deutlich sie mit ihren Plänen in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 gescheitert sind."
Stockton: mit der PK in den Untergang
In Kalifornien sind immer mehr Städte bankrott. Schuld sind überrissene Arbeitsverträge, Missmanagement und die Immobilienkrise, wie das Beispiel von Stockton zeigt, schreibt die Basler Zeitung. Das grössere Problem sind die Verpflichtungen der Stadt für die Pensionskassen und die Krankenversicherung der Angestellten und Pensionierten. In den Boomjahren erfüllten die Stadtbehörden die Forderungen der Gewerkschaften ohne jede Widerrede und ohne jede Vorsichtsmassnahme. So verpflichteten sie sich, den pensionierten Angestellten und ihren Familien die Krankenversicherung bis ans Lebensende zu bezahlen. Und zwar zu hundert Prozent. Die Ex-Angestellten zahlen keinen Cent und tragen nicht den geringsten Selbstbehalt. Mit absurden Folgen: Für 1120 Pensionierte steht die Stadt heute mit rund 400 Millionen Dollar in der Schuld, wie Bürgermeisterin Johnston bestätigt. «Ich weiss nicht, was wir uns damals dachten.»
Vorwurf an die SBB
Die Thurgauer Zeitung schreibt: “Zwischen den SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) ist es zum Eclat gekommen. Das BAV wirft den SBB vor, gegen den Beschluss zur Sanierung der SBB-Pensionskasse zu verstossen. Das zeigen Recherchen unserer Zeitung. Das Parlament hatte 2011 grünes Licht gegeben, um rund 1,2 Milliarden Franken in die chronisch unterdeckte Pensionskasse zu pumpen. Bedingung: Damit sollten die SBB auf weitere Ansprüche verzichten. «Die SBB verzichteten explizit darauf, gegenüber dem Bund Nachforderungen zur Sanierung zu stellen», sagt BAV-Sprecher Andreas Windlinger auf Anfrage. Über Subventionszahlungen für den Regionalverkehr versuchen die SBB nun offenbar, dieses Versprechen zu brechen.
Konkret machte die Bahn laut Windlinger für 2012 Kosten von 13 Millionen Franken für die Sanierung ihrer Pensionskasse geltend. Darunter seien unzulässige Sanierungsbeiträge in der Höhe von 4,5 Millionen.”
Abendrot kauft Kleider Frey-Areal
Die Pensionskasse Stiftung Abendrot mit Sitz in Basel hat das Fabrikareal der ehemaligen Arthur Frey AG in Wangen bei Olten, bekannt als Kleider Frey, gekauft. Die insgesamt 5000 Quadratmeter umfassenden Hallen sollen nach Angaben der Stiftungsverantwortlichen so umgenutzt werden, dass «ein interessanter Mix zwischen Wohnen und Arbeit, Freizeit und Kultur entsteht».
Die Pensionskasse Stiftung Abendrot, der 9000 Versicherte aus 1150 Betrieben angeschlossen sind, hat sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, Industriebrachen zu erwerben und mit neuem Leben zu füllen. Das hat sie bisher zum Beispiel mit dem Areal der ehemaligen Maschinenfabrik Burckhardt in Basel getan, das heute unter dem Namen Gundeldinger Feld bekannt ist, und mit dem Lagerplatzareal von Sulzer in Winterthur. Nun ist das Fabrikareal von Kleider Frey an der Dorfstrasse 21 in Wangen dazu gekommen.
Nach Angaben des Stiftungsrats war die letzte grosse Mieterin die Firma Nussbaum, bis sie – etwa im Jahr 2000 – nach Trimbach zog. Ein weiterer Mieter, der jedoch etwas weniger Raum nutzte, war die Firma Portmann Küchen. Nun soll das leer stehende Fabrikgebäude, dessen westlicher Flügel 1909 entstand und 1920 mit einem Gebäudeanbau mit Innenhof erweitert wurde, aus dem Bestand heraus mit neuem Leben gefüllt werden. Dafür sind die Verantwortlichen auf der Suche nach künftigen Mieterinnen und Mietern, «die sich mit ihrer Tätigkeit und ihren Projekten ideal ergänzen».
H.U. Stauffer: Berufliche Vorsorge in 2. Auflage
Der Verlag Schulthess meldet: Die 2005 erstmals erschienene zusammenhängende Darstellung des Rechts der beruflichen Vorsorge der Schweiz von Hans-Ulrich Stuaffer ist auf grosses Interesse gestossen. Die Publikation gilt mittlerweile als Standardwerk zum komplexen Recht der beruflichen Vorsorge. Das Konzept, Fragen der Anwendung der verschiedenen Normen, aber auch die Koordination der beruflichen Vorsorge mit anderen Sozialversicherungsgesetzen sind Gegenstand dieser Publikation. Dabei wird ein Schwergewicht auf die leistungsrechtlichen Aspekte und die organisatorische Durchführung gelegt. Zudem wird umfassend auf die relevante Literatur und Rechtsprechung verwiesen und damit die Möglichkeit gegeben, rasch zu Detaildarstellungen vorzustossen. Immer fliessen auch Erfahrungen aus der Praxis ein, denn das Recht der beruflichen Vorsorge wird sehr stark durch die Ausgestaltung auf der Ebene der einzelnen Vorsorgeeinrichtung geprägt. Neu aufgenommen ist eine Darstellung des Rechts der beruflichen Vorsorge im Fürstentum Liechtenstein. Das vorliegende Buch beruht auf der aktuellen Gesetzgebung, wie sie ab 1.1.2012 in Kraft ist. Die Rechtsprechung – darunter auch zahlreiche nicht publizierte Bundesgerichtsentscheide – wie auch die Literatur sind bis Ende 2011 berücksichtigt.
Hans-Ulrich Stauffer, Berufliche Vorsorge, Schulhtess, CHF 298, 976 Seiten. Verlag
Schweizer Banken planen Asset-Management-Offensive
Das bisher eher vernachlässigte Geschäft mit Fonds und institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versicherungen ist zwar weniger profitabel als andere Sparten des Bankgeschäftes, aber auch risikoärmer. Das haben auch Branchenverbände und Politiker erkannt und planen nun eine Offensive, schreibt Cash.
Mit der Durchlöcherung des Bankgeheimnisses ist die Anziehungskraft der Schweiz für vermögende Ausländer stark zurückgegangen. Die Unternehmensberater von Boston Consulting rechnen damit, dass die in der Schweiz deponierten Vermögen von Westeuropäern bis 2014 um über ein Viertel schrumpfen könnten.
Alternativen gibt es für die Schweizer Bankbranche nicht viele. Das Investmentbanking ist unbedeutend und das Kleinkundengeschäft ist ausgereizt. "Als Teilersatz bietet sich das Asset Management an", erklärt Markus Fuchs vom Schweizer Fondsverband. Von den 4200 Milliarden Franken, die auf Schweizer Bankdepots liegen, entfallen gegenwärtig rund 1350 Milliarden Franken auf professionelle Anleger.
"Im institutionellen Geschäft in der Schweiz ist ein jährliches Wachstum der verwalteten Vermögen von fünf Prozent möglich", sagt er. Voraussetzung für Wachstum sei aber, dass das Schweizer Asset Management ausländische Gelder anziehe. "Das heißt, wir müssen ausländische Versicherungen und Pensionskassen überzeugen, dass sie Mandate in die Schweiz vergeben."
Der Schweizer Fondsverband und die Bankiervereinigung hätten wichtigen Politikern ihre Vorwärts-Strategie vorgestellt und Unterstützung gefunden, sagt Verbandsvertreter Fuchs, ohne Details zu nennen. Es greife aber zu kurz, nur von der Politik oder dem Regulator bessere Rahmenbedingungen zu fordern.
Cash-strapped US pension funds ditch stocks for alternatives
Faced with growing obligations and shrinking returns, many of the largest U.S. public pensions have raised their exposure to alternative investments to record levels this year, despite ongoing criticism of the risks and costs.
Public plans with more than $1 billion had a median of 15 percent in alternatives as of June 2012, the highest ever and up from 9.2 percent in June 2011, according to the Wilshire Trust Universe Comparison Service.
The increase carries risks of unstable performance and high fees amid a funding shortfall of $1.38 trillion as of 2010, according to Pew Center on the States data. Already, the vast majority of states have cut pension benefits or increased contributions from workers, or are trying to.
One reason alternatives are appealing is that they are not linked to the performance of the stock and bond markets. Public pension plans earned an average 12 percent return from private equity investments last year, compared with a 7.2 percent loss from stock investments, according to alternatives research and consultancy firm Preqin.
Die Wohlfahrtsfonds 2010
Für die Publikation “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2010” lieferten 2631 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,8 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung des Bundesamts für Statistik findet alle fünf Jahre statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen erstmals den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt. In den Zwischenjahren beschränkt sich die Befragung auf die Aktualisierung der Adressen und der Bilanzsummen per Stichtag 31.12.
Wie da BfS feststellt, nimmt die Zahl dieser Fonds stetig ab, was mit der rückläufigen Zahl von PKs mit reglementarischen Leistungen zusammen hängt. Es scheint, schreibt das Amt, als diene das vorhandene Kapital als Puffer. So wurde in den Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen in den guten Jahren angespart, um daraus in den schlechten Jahren Leistungen beziehungsweise Finanzierungsbeiträge an die Pensionskassen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten zu erbringen.
Als neueste Entwicklung ist auf den Entscheid des Bundesgerichts von vergangenem Jahr zu verweisen, der neu eine generelle AHV-Pflicht der Leistungen durch die Wohlfahrtsfonds feststellt und damit die bisherige Rechtsprechung über den Haufen wirft. Der Verein PatronFonds hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wohlfahrtsfonds zu fördern und ihre Existenz zu sichern.
Studie BfS / Entscheid BG / Patronfonds / Artikel Müller im Treuhänder
BLPK-Sanierung: Alternativen verlangt
Die Deckungslücke der Baselbieter Pensionskasse BLPK liegt derzeit bei über zwei Milliarden Franken. Die Sanierungsvariante des Regierungsrats sieht einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie eine Vollkapitalisierung vor. Letzteres wird von allen den vier Mitteparteien CVP, EVP, BDP und GLP kritisiert. «Die Mitteparteien stellen fest, dass der Regierungsrat das von ihm favorisierte Konzept der Vollkapitalisierung im Detail ausgearbeitet hat», schreiben sie. CVP-Landrätin Beatrice Herwig bemängelt fehlende Alternativen. «Wir fordern, dass die Variante der Teilkapitalisierung durchgerechnet wird.» Es sei nicht auszuschliessen, dass sich die Vollkapitalisierung als bessere Lösung erweise: «Aber bei derart grossen Summen müssen alle Möglichkeiten durchgerechnet werden. » Die Mitteparteien fordern die Regierung nun auf, die Vorlage zu «rasch» zu ergänzen.
TA: BVK und Brokerprovisionen
Vor kurzem hat sich das See-Spital im Bezirk Horgen für einen Wechsel entschieden. Spitaldirektor Markus Gautschi bestätigt: «Ja, wir haben den Vertrag mit der BVK gekündigt», schreibt der Tages-Anzeiger. Das Spital mit den zwei Krankenhäusern in Kilchberg und Horgen übergibt die Vorsorge seiner gut 1000 Angestellten dem Versicherungskonzern Axa Winterthur. In den Deal involviert ist das Beratungsbüro Provisa. Und das kassiert von Axa Provisionen. Es wird über happige Zahlungen gemunkelt.
Die Rede ist gemäss TA von 500’000 Franken Abschlussprovision und in jedem weiteren Jahr, in dem das Spital bei Axa bleibt, von weiteren 300’000 Franken – Geld, das indirekt die Versicherten über ihre Prämien zahlen. See-Spital- Direktor Markus Gautschi bestätigt hingegen, dass Provisionen bezahlt würden. Die Gerüchte über deren Höhe sind für ihn aber «jenseits von Gut und Böse». Allerdings kennt auch Gautschi die genauen Zahlen nicht, aber Provisa werde sie Ende Jahr offenlegen. Sofern die Provision den Aufwand für die Beratung übersteige, werde der Rest dem Spital gutgeschrieben, sagt der Direktor.
Stephan Wyss, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen- Experten (KPE), findet laut TA Provisionen im Vorsorgegeschäft moralisch fragwürdig. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass Vermittlungsgebühren auch in vielen anderen Branchen üblich seien. Für fragwürdig hält er Provisionen im Vorsorgegeschäft, weil die Broker in Versuchung kommen, ihren Kunden nicht die beste Kasse zu empfehlen, sondern jene mit den höchsten Vermittlungsgebühren: «Dieser Interessenkonflikt kann ein grosses Problem sein.» KPE-Mitglieder, die Provisionen kassieren und sie den Kunden nicht offenlegen, werden laut Wyss aus der Kammer ausgeschlossen.
Wyss fügt aber an, es sei weder ungesetzlich, Provisionen zu zahlen, noch, solche zu kassieren. Neu ist es allerdings Pflicht – nicht nur für KPE-Experten, sondern auch für Broker -, die Provisionen offenzulegen. Wyss will die Gerüchte über die Provisionshöhe im Fall See-Spital nicht kommentieren. Die grosse Mehrheit der Broker erhalte Provisionen. Die einen Versicherer zahlen laut Wyss jährliche Provisionen in Prozenten der Risikoprämien oder in Promillen der Anlagevermögen. Wenn die 1000 See-Spital-Angestellten je 150’000 Franken Altersguthaben zur Axa bringen, ergäbe das ein Anlagevermögen von 150 Millionen. Ein Promille davon wären150’000 Franken, zwei Promille 300’000 Franken.
BFS: Arbeitsmarktindikatoren 2012
Die Publikation «Arbeitsmarktindikatoren» vermittelt eine Gesamtsicht des schweizerischen Arbeitsmarktes und der entsprechenden Statistiken. Folgende Themen werden dabei vertieft behandelt: Erwerbstätigkeit, Arbeitsstunden, Arbeitslosigkeit, aber auch dynamische Aspekte des Arbeitsmarktes sowie die Struktur und die Entwicklung der Löhne. Darüber hinaus liefert diese Publikation Definitionen zu den wichtigsten Arbeitsmarktindikatoren und erläutert die methodischen Aspekte der verschiedenen statistischen Quellen. Sie präsentiert zudem rund 60 Tabellen mit den wichtigsten Ergebnissen.
Anhörung: Bericht über die Zukunft der 2. Säule
Ende Dezember 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Anhörung zum Bericht zur Zukunft der 2. Säule eröffnet, welche am 30.4. endete. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Die Ergebnisse der Anhörung fliessen in eine Reformagenda des Bundesrates ein, welche dem Parlament vorgelegt wird. Das BSV hat nun den 70seitigen Bericht mit den Ergebnissen der Anhörung publiziert. Die Autoren des Berichts enthalten sich jeglicher Wertung und beschränken sich darauf, im Detail die Antwortenden zu allen Fragen gemäss ihrer Meinung aufzulisten, wobei über die berühmt gewordenen “eher ja” und “eher nein” auch die ausgeschriebenen Kommentare teils ausführlich zitiert werden.


