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Für die Publikation “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2010” lieferten 2631 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,8 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung des Bundesamts für Statistik findet alle fünf Jahre statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen erstmals den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt. In den Zwischenjahren beschränkt sich die Befragung auf die Aktualisierung der Adressen und der Bilanzsummen per Stichtag 31.12.

Wie da BfS feststellt, nimmt die Zahl dieser Fonds stetig ab, was mit der rückläufigen Zahl von PKs mit reglementarischen Leistungen zusammen hängt. Es scheint, schreibt das Amt, als diene das vorhandene Kapital als Puffer. So wurde in den Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen in den guten Jahren angespart, um daraus in den schlechten Jahren Leistungen beziehungsweise Finanzierungsbeiträge an die Pensionskassen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten zu erbringen.

Als neueste Entwicklung ist auf den Entscheid des Bundesgerichts von vergangenem Jahr zu verweisen, der neu eine generelle AHV-Pflicht der Leistungen durch die Wohlfahrtsfonds feststellt und damit die bisherige Rechtsprechung über den Haufen wirft. Der Verein PatronFonds hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wohlfahrtsfonds zu fördern und ihre Existenz zu sichern.

  Studie BfS / Entscheid BG / Patronfonds / Artikel Müller im Treuhänder