Der Bund und die SBB haben offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Verwendung von Mitteln des regionalen Personenverkehrs für die Sanierung der SBB-Pensionskasse. Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben die SBB das Bundesverwaltungsgericht angerufen.

Die SBB und das Bundesamt für Verkehr (BAV) bestätigten einen entsprechenden Bericht des «St. Galler Tagblatts». Hintergrund der SBB-Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ist ein Entscheid des BAV, die Zahlungen für den regionalen Personenverkehr an die SBB für das Jahr 2012 um 4,5 Millionen Franken zu kürzen.

Insgesamt machten die SBB in ihrem Budget für den regionalen Personenverkehr für 2012 Kosten von 13 Millionen Franken für die Ausfinanzierung der Pensionskasse geltend. Bei 4,5 Millionen davon handelt es sich um rein wirtschaftliche Sanierungsbeiträge, die gemäss BAV nicht zulässig sind. Nach der Kürzung durch das BAV würden die SBB nur 8,5 Millionen Franken erhalten.

Die SBB beurteilen die Situation anders, wie SBB-Sprecher Daniel Bach sagte. Die SBB möchten, dass alle Bahnen gleich behandelt werden. Denn für die Pensionskassen der Privatbahnen sind wirtschaftliche Sanierungsbeiträge über das Budget des regionalen Personenverkehrs unter gewissen Umständen zulässig.

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