In seiner Motion forderte Bruno Pezzatti, dass das Bundesrecht so angepasst wird, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden in die Säule 3a auf 12’000 Schweizer Franken respektive 40’000 Schweizer Franken erhöht werden.

In seiner Antwort hält der Bundesrat u.a. fest: Gemäss Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nimmt weniger als ein Drittel der Steuerpflichtigen (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2005) überhaupt einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen sind überdies in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Über die Hälfte aller Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge an die Säule 3a fällt bei Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75’000 Franken an.

Die in der Motion geforderte Erhöhung des Säule-3a-Abzugs hätte zur Folge, dass hauptsächlich Steuerpflichtige mit hohem Einkommen noch höhere Abzüge geltend machen könnten. Konkret könnten durch eine Verdoppelung des Säule-3a-Abzugs die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 130’000 bis 140’000 Franken prozentual am meisten entlastet werden. Diese Personen verfügen in der Regel bereits über eine gute Vorsorge. Die vorgeschlagene Massnahme käme daher keineswegs mehrheitlich den in der Motionsbegründung genannten jungen Familien zugute.

Berechnungen der ESTV haben ergeben, dass eine Erhöhung des Säule-3a-Abzugs auf 12’000 Franken für Arbeitnehmende resp. 40’000 Franken für Selbstständigerwerbende jährliche Mindereinnahmen von rund 240 Millionen Franken (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2008) bei der direkten Bundessteuer zur Folge hätte. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Massnahme weder als geeignet noch effektiv, die Vorsorge der anvisierten Zielgruppe zu stärken. Sie würde indessen für die öffentlichen Haushalte zu beachtlichen Mindereinnahmen führen.

 Motion Pezzatti