In der NZZ beschäftigt sich Simon Gemperli mit dem Thema Umwandlungssatz und der neuen Studie von Avenir Suisse. Gemperli schreibt: “Sozialminister Alain Berset will dem Bundesrat noch vor der Sommerpause die Eckwerte einer ambitionierten Reform der Altersvorsorge vorlegen: die Konsolidierung der AHV, kombiniert mit einer Justierung der Versicherungsmathematik in der zweiten Säule. Im zweiten Fall steht der Mindestumwandlungssatz im Zentrum. Die Notwendigkeit einer Senkung des Satzes, mit dem aus dem Altersguthaben die Rente berechnet wird, anerkennt drei Jahre nach der Abstimmung von 2010 auch ein grosser Teil der Linken.

In den «Leitlinien» für die «Altersvorsorge 2020» führt der Bundesrat zwei Möglichkeiten an, um Verluste für die Übergangsgeneration zu kompensieren: eine Erhöhung der AHV-Rente oder Zuschussleistungen aus dem BVG-Sicherheitsfonds. Der Kreis der Bezüger würde sich auf Versicherte von Vorsorgeeinrichtungen beschränken, die nur das BVG-Minimum anbieten (für überobligatorische Leistungen gilt der Mindestumwandlungssatz nicht). Auch in der Sozialkommission des Nationalrats wurde kürzlich über die Option Sicherheitsfonds diskutiert, im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich). Sie basiert auf einem Vorschlag des Pensionskassenspezialisten Olivier Deprez und des Gewerkschafters Jorge Serra und sieht ein Leistungsziel von 60 Prozent des letzten Lohnes vor. Die Idee ist, die Anpassung des Umwandlungssatzes dank den Kompensationen innerhalb der beruflichen Vorsorge rasch vollziehen zu können. Dies muss kein Widerspruch zu Bersets umfassender Reform sein, wenn die Vorlage etappenweise in Kraft gesetzt wird.

Eine weitere Variante bringt nun Avenir Suisse in die Diskussion ein. Die Denkfabrik der Wirtschaft möchte die Kassen gesetzlich verpflichten, das Leistungsniveau für etwa zehn Übergangsjahrgänge zu erhalten, dies aber mit dezentralen Massnahmen der Vorsorgeeinrichtungen. Konkret wären das ein Rückgriff auf entsprechende technische Reserven, eine Einmaleinlage durch einen finanzstarken Arbeitgeber oder Solidaritätsbeiträge aller Versicherten einer betroffenen Kasse zugunsten der älteren Mitarbeiter.

Die Kosten belaufen sich je nach Absenkung des Satzes bei allen Modellen auf etwa 50 bis 150 Millionen pro Jahr, und dies während zehn Jahren. Avenir Suisse bezeichnet es als systemwidrig, wenn die AHV herangezogen wird, um ein ureigenes Problem der zweiten Säule beziehungsweise gewisser Kassen zu lösen. Ein Vorteil der AHV-Lösung bestünde darin, dass ein grösserer Teil des (Stimm-)Volks und insbesondere auch die Rentner der Übergangsgeneration unter die Arme greifen würden.”

  NZZ / Unia/Wechsler-Modell / Parl. Initiative Bortoluzzi / Deprez/Serra-Modell