Pensionskassen «wetten» auf Naturkatastrophen
Es mag zynisch klingen, aber wenn die Erde in einer Region bebt oder ein Wirbelsturm wütet, beginnen Versicherungskonzerne rasch zu rechnen. Wie gross sind die Schäden insgesamt? Wie viel davon ist versichert, heisst es in einer Sendung im Rendez-vous auf Radio SRF.
Solche Fragen interessieren seit ein paar Jahren auch den einen oder anderen Pensionskassen-Verwalter, weil er oder sie einen Teil des Pensionskassen-Vermögens in solche Natur-Risiken investiert hat.
Dabei gehen die Pensionskassen eine Art Wette ein, wie Branchen-Kenner Urs Ramseier von Twelve Capital am Beispiel eines fiktiven Erdbebens in San Francisco erläutert: Würde sich ein solches ereignen, dann verliert der Investor sein Geld. Bleibt das Naturereignis dagegen aus, so wirft das investierte Geld noch eine Rendite ab. Gerade für Pensionskassen sind solche «Wetten» verlockend: Das Geschäft ist zwar riskant, dafür wird das eingesetzte Geld entsprechend gut verzinst. Das ist im aktuellen Tiefzins-Umfeld attraktiv.Heinrich Flückiger von Swisscanto führt noch einen zweiten Grund an, warum Pensionskassen begonnen haben, beim Versichern von Naturkatastrophen mitzumischen. Naturereignisse wie Wirbelstürme und Erdbeben funktionierten nach eigenen Gesetzen und seien nicht an das Auf und Ab der Finanzmärkte gekoppelt.
Damit werden die Investoren zunehmend zur Konkurrenz für die traditionellen Rückversicherer und nehmen ihnen Geschäfte weg.
Die Swiss Re reagiert noch gelassen auf diese Konkurrenten: Man sei nicht alarmiert, beobachte die Situation aber aufmerksam, heisst es dort. Swiss Re profitiert davon, im Bereich Naturkatastrophen über ein enormes Wissen zu verfügen. Und wenn mal wieder ein Hurrikan oder ein Erdbeben grosse Schäden verursacht, bleibt der Trost, dass die Versicherungsbranche die Kosten nicht allein schultern muss.
BL: Erneute Abstimmung über PK
Bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) mit ihren rund 35’000 Versicherten kommt der Baselbieter Landrat mit einem Kompromiss der Forderung von 28 Baselbieter Gemeinden entgegen: Mit 45 gegen 35 Stimmen bei fünf Enthaltungen segnet das Parlament einen Vorschlag seiner Finanzkommission (Fiko) ab. Demnach trägt der Kanton die Ausfinanzierungsschuld der Gemeinde-Lehrkräfte und er kommt für deren Besitzstandsregelung auf.
Dieser Kompromiss kostet den Kanton 276 Millionen Franken. Das Parlament gab dieser Variante den Vorzug gegenüber dem Gegenvorschlag der Regierung, der den Kanton "nur" mit 58 Millionen Franken belastet hätte. Weil in der Schlussabstimmung das nötige Vierfünftelmehr verfehlt wurde, kommt die Pensionskassen-Vorlage vors Volk. Dieses wird höchstwahrscheinlich am 18. Mai darüber entscheiden können.
OAK: Kriterien für die Zulassung von unabhängigen Vermögensverwaltern
Am 1. Januar 2014 ist Artikel 48f der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) in Kraft getreten. Dieser Artikel zählt abschliessend diejenigen Personen und Institutionen auf, welche mit der Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut werden dürfen. Darunter fallen neben den registrierten Vorsorgeeinrichtungen und den Anlagestiftungen insbesondere Anbieter, welche einer spezialgesetzlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt sind.
Zusätzlich kann die OAK BV weitere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin zulassen. Dies betrifft vor allem die in der Schweiz tätigen unabhängigen Vermögensverwalter, welche durch die neuen Vorschriften zwar nach wie vor keiner laufenden Aufsicht unterstellt werden, aber neu der Zulassung durch die OAK BV bedürfen, wenn sie Vermögen der beruflichen Vorsorge verwalten wollen.
Um die Rechtssicherheit zu garantieren und einen reibungslosen Übergang zum neuen Regime zu ermöglichen, wurden seitens der OAK BV bereits ab Mitte 2013 rund 150 provisorische Zulassungen für Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge erteilt.
Die OAK BV hat in der Zwischenzeit die Kriterien für die definitive Zulassung in einer ab heute geltenden Weisung konkretisiert. Im Vordergrund steht dabei die Gewährsprüfung betrieblicher, fachlicher und persönlicher Voraussetzungen. Die Zulassung der OAK BV gilt für drei Jahre und muss nach Ablauf erneuert werden.
Kostenmanagement höher gewichtet
Auf finews äussert sich Ariane Dehn, Head of Sale Schweiz bei Henderson Global Investors, über das Anlageverhalten der Pensionskassen seit Ausbruch der Finanzkrise und den Vormarsch von Indexprodukten. Auszüge.
Wie ist das Verhalten von Pensionskassen?
Seit Ausbruch der Finanzkrise wurde es bei Pensionskassen üblicher, in passive Instrumente zu investieren.
Warum?
Sie werden entsprechend beraten. Die Finanzkrise hatte bei vielen Pensionskassen für massive Unterdeckung gesorgt. Als Folge davon wurde in den PK auch das Kostenmanagement höher gewichtet. Also hat man stärker auf Indexprodukte gesetzt, um die Kostenrisiken zu minimieren.
Als PK-Manager konnte man sich so etwas aus der Schusslinie nehmen, wenn die Performance nicht gut war. Das Resultat von Investments in passive Instrumente: Man hat im Vergleich zum Markt immer eine Underperformance. Denn auch passiv gemanagte Produkte haben Kosten.
Hat sich das nach den guten Börsenjahren geändert?
Ja, im Pensionskassenbereich gibt es wieder deutlich mehr Mandatsgesuche. Nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit.
Wie heben Sie sich gegenüber der Index-Konkurrenz ab?
Indem wir einen Mehrwert bieten. Das Argument gegen aktiv gemanagte Fonds ist immer, dass eine grosse Anzahl den Markt nicht schlägt. Das mag sein. Henderson hat in aber einigen Bereichen eine hervorragende Expertise und Portfoliomanager, die über Jahrzehnte hinweg diesen Mehrwert tatsächlich generieren. Manager wie John Bennett investieren auch immer beträchtliche Summen eigenen Geldes in ihre Produkte.
Mehr Flexibilisierung ist gefordert
Avenir Suisse hat einen Artikel im Quartalsbericht der Avadis Anlagestiftung auf ihrer Website aufgeschaltet, der für mehr Flexibilität wirbt. Darin heisst es u.a: Der geltende Umwandlungssatz von 6,8% basiert auf einer Lebenserwartung, wie sie Ende der 1980er Jahre bemessen wurde und setzt eine Marktrendite von über 4% pro Jahr voraus. Unter Verwendung aktueller Sterbetafeln und realistischer, tieferer technischer Zinsen sollte der Umwandlungssatz eher unter 6,0% liegen (Abbildung). Umhüllende Kassen, die Leistungen über das BVG-Obligatorium anbieten, können dank dem Anrechnungsprinzip tiefere Umwandlungssätze anwenden. Gemäss Swisscanto lag 2013 der Schweizer Durchschnittswert bei 6,5%: Tiefer als die gesetzlichen 6,8%, doch deutlich höher als 6,0%. Der Trend zu tieferen Umwandlungssätzen wird sich fortsetzen. Diese Anpassungen brauchen jedoch lange Vorlaufzeiten und können schwer rückgängig gemacht werden.
Überschuss und Mehrverzinsung
Im 51. Geschäftsjahr liegt die Bilanzsumme der ASGA Pensionskasse bei 9.78 Mia. Franken. Mit über 300 neuen Mitgliedfirmen und mehr als 2’000 neu bei der ASGA versicherten Personen kann ein erneuter Anstieg verzeichnet werden. Das Vorsorgekapital stieg um 8.9% auf 7.6 Mia. Franken. Die Wertschwankungsreserven betragen 1.13 Mia. Franken inklusive freie Mittel.
"Dank der guten Anlageresultate, einer Performance von 6.65% bei einer Volatilität von 2.5% und des erfreulichen Risikoverlaufs konnten wir für 2013 einen Überschuss von 82,5 Millionen Franken in Form einer Mehrverzinsung auszahlen", so Geschäftsführer Sergio Bortolin. Das Alterskapital der aktiv Versicherten wurde mit 3% verzinst.
EU sees pension savings used to plug long-term financing gap
(Reuters) – The savings of the European Union’s 500 million citizens could be used to fund long-term investments to boost the economy and help plug the gap left by banks since the financial crisis, an EU document says.
The EU is looking for ways to wean the 28-country bloc from its heavy reliance on bank financing and find other means of funding small companies, infrastructure projects and other investment.
"The economic and financial crisis has impaired the ability of the financial sector to channel funds to the real economy, in particular long-term investment," said the document, seen by Reuters.
The Commission will ask the bloc’s insurance watchdog in the second half of this year for advice on a possible draft law "to mobilize more personal pension savings for long-term financing", the document said.
SZ: Verselbständigung und Ausfinanzierung der Pensionskasse
Die schon heute rechtlich selbständige Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) soll auch organisatorisch und finanziell verselbständigt und die seit 2008 bestehende Unterdeckung bis Ende 2021 ausfinanziert werden. Das sieht das neue Pensionskassengesetz vor.
Vorgesehen ist, dass der Kanton auf Anfang 2015 eine Einmaleinlage von 38,9 Mio. Franken leistet. Die restliche Unterdeckung soll mit Sanierungsbeiträgen von Arbeitgebern und aktiv Versicherten (je 1 Prozent des AHV-pflichtigen Jahresverdienstes) bis 2021 abgebaut werden. Konkret wird der Kanton dafür von 2015 bis voraussichtlich 2022 nochmals mit durchschnittlich 1,9 Mio. Franken pro Jahr belastet.
Auch die Rentenbezüger sollen dazu beitragen, die Unterdeckung zu eliminieren. Deshalb will man den bisherigen Anspruch auf die halbe Teuerungsanpassung aufheben und die Ehegattenrente um 10 Prozent reduzieren.
OAK: Vorsorgelösungen von Berufsverbänden innerhalb einer Sammeleinrichtung
Die Oberaufsichtskommission hat in einer Mitteilung eine Praxisänderung bei der Versicherung von Selbständigerwerbenden bekannt gegeben.
Die OAK schreibt: “In der zweiten Säule können verschiedene Institutionen als Gründerinnen von Vorsorgestiftungen auftreten und Vorsorgelösungen anbieten (Lebensversicherungen, Banken, Dritte). Auch Berufsverbände beteiligen sich an der Durchführung der beruflichen Vorsorge, in dem sie ihren Mitgliedern Vorsorgelösungen anbieten. Selbständigerwerbende mit Personal können sich bei der Sammeleinrichtung ihrer Wahl oder bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufsverbandes anschliessen.
Bisher gibt es allerdings eine Einschränkung für Selbständigerwerbende ohne Personal: Nach Artikel 44 BVG können sich diese nur bei der Vorsorgeeinrichtung „ihres Berufes“ oder bei der Auffangeinrichtung versichern lassen. Diese Praxis stiess auf Unverständnis bei Berufsverbänden, welche die für die Errichtung einer eigenen Vorsorgeeinrichtung erforderliche Grösse nicht aufweisen und daher gerne eine eigene Vorsorgelösung innerhalb einer Sammeleinrichtung geschaffen hätten. Die OAK BV erachtet eine Öffnung zugunsten der Selbständigerwerbenden als geboten, weil mit der 1. BVG-Revision und der Einführung der Artikel 1 bis 1h BVV 2 die Umrisse und der Inhalt der beruflichen Vorsorge klar abgegrenzt worden sind, womit die Gefahr von Missbrauch mit ausufernden Vorsorgeplänen gebannt ist.
Das geltende Recht verbietet nicht, dass von Sammeleinrichtungen Vorsorgelösungen für Berufsverbände angeboten werden. Der Anschlussvertrag wird direkt zwischen der Sammeleinrichtung und den Versicherungsnehmenden geschlossen. Die Berufsverbände spielen eine aktive Rolle bei der Vermittlung von Vorsorgelösungen. Sie bestimmen insbesondere, welche der von der Sammeleinrichtung angebotenen Vorsorgepläne ihre Versicherungsnehmenden wählen können.
Die Praxisänderung ist von den Steuerbehörden gutgeheissen worden, weil die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Tatsache berücksichtigt werden muss, dass die Aufsichtsbehörden der zweiten Säule für die Konformität sämtlicher Vorsorgepläne mit den Artikeln 1 bis 1h BVV 2 verantwortlich sind.
Um die Arbeit der Steuerveranlagungsbehörden zu erleichtern ist vereinbart worden, dass der Vorsorgeplan (der in der Regel im Reglement enthalten ist) sowie die von der Sammeleinrichtung jährlich ausgestellten Versicherungsausweise den Zusatz „Vorsorgelösung des Berufsverbandes XY“ enthalten muss.”
AV2020: Die finanziellen Auswirkungen
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat die individuellen finanziellen Effekte der Reform Altersvorsorge 2020 berechnet und in Faktenblättern zusammengestellt. Die Berechnungen zeigen einzeln für typische Haushalte und Einkommenssituationen auf, wie sich die Reform auf die Ausgaben auswirkt und wie sich dadurch die Leistungen der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge verändern.
Die Berechnungen zeigen die Auswirkungen der Reform für vollständige Erwerbskarrieren. Es wird also angenommen, dass die Reform der Altersvorsorge in Kraft ist, wenn die Personen ihr 25. Altersjahr erreicht haben. Die Effekte von temporären Übergangslösungen, wie sie in der Reform enthalten sind, werden somit nicht aufgezeigt. Die Reformmassnahmen im Zusammenhang mit der Anpassung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule beschränken sich auf die obligatorische berufliche Vorsorge gemäss BVG. Deshalb werden auch nur die Auswirkungen im Bereich des BVG-Obligatoriums dargestellt. Reformwirkungen, wie sie im vorliegenden Dokument dargestellt oder online im Internet ausgerechnet werden können, haben also eine begrenzte Aussagekraft und sind darum mit Vorsicht zu geniessen, heisst es in der Studie des BSV. Insgesamt werden die Folgen anhand von 29 Beispielen aufgezeigt.
Schwindendes Interesse an Hedge-Funds
Die in Hedge-Funds investierten Vermögen wuchsen 2013 weiter. Im vierten Quartal stiegen sie laut Hedge Fund Research um 120 Mrd. $ auf insgesamt 2,63 Bio. $. Bei den Schweizer Dach-Hedge-Funds seien keine solchen Erfolge zu melden, teilte die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften mit. Laut Dominique Ammann, Partner bei PPCmetrics, hat das Interesse vieler Schweizer Pensionskassen an der Anlageklasse Hedge-Funds deutlich nachgelassen. Viele Verantwortliche in Vorsorgeeinrichtungen seien enttäuscht von den Ergebnissen der Fonds in den vergangenen Jahren. Dach-Hedge-Funds seien den Pensionskassen zudem oft zu teuer.
Gemäss einem im Juli 2013 publizierten HFR-Bericht haben Schweizer Pensionskassen im Zeitraum von Ende 2007 bis Ende 2011 ihre Investitionen in Hedge-Funds um 29% auf 15,7 Mrd. Fr. reduziert. Gemäss Ammann stehen bei den Vorsorgeeinrichtungen unter den alternativen Anlagen vor allem die Bereiche Infrastruktur, Insurance-linked Securities und Senior Loans im Fokus.
ZHAW-Professor Peter Meier geht indessen davon aus, dass die schwierige Zeit der Dach-Hedge-Funds nach der Finanzkrise zu einem Ende kommt. Im Sektor der alternativen Anlagen seien Hedge-Funds die grösste und am besten zugängliche Kategorie.
UBS-Fonds kauft BKW-Solarkraftwerke
Pensionskassen können über die UBS in erneuerbare Energien investieren. Die BKW betreibt die verkauften Fotovoltaikanlagen weiter und baut als Generalunternehmerin neue. Der Berner Energiekonzern hat in den vergangenen Jahren 23 weitere Solarkraftwerke erstellt – auf eigenen Gebäuden, auf Privathäusern und öffentlichen Liegenschaften. Diese 23 Fotovoltaikanlagen verkauft er nun an den Anlagefonds UBS Clean Energy Infrastructure Switzerland.
Der Fonds startete Anfang 2013 mit einem Anlagevolumen von 250 Millionen Franken, im vergangenen Herbst ist es auf 350 Millionen Franken erhöht worden. Ende 2014, spätestens aber wenn 500 Millionen Franken erreicht sein werden, wird der Fonds für 10 Jahre geschlossen, wie Fondsleiter Stefano Tritella am Mittwoch dem «Bund» sagte. Das heisst, es werden keine neuen Gelder angenommen und es können in dieser Zeit auch keine Anlagen zurückgezogen werden. Laut Tritella haben bisher 30 institutionelle Anleger aus der Schweiz in den Fonds investiert.
Steigende IV-Zahlen für Jugendliche mit psychischen Problemen
Immer mehr 18- bis 24-Jährige bekommen eine IV-Rente wegen psychischer Probleme. Rund 1300 sind es landesweit pro Jahr – rund dreimal so viele wie noch 1995. «Ja, psychische Probleme sind eine besonders grosse Herausforderung: für die betroffenen jungen Menschen, für ihre Eltern und ihre Familie, für die Schulen und Ausbildungsstätten, für die Arbeitgeber und die Wirtschaft – und eben auch für die Sozialversicherungen», kommentiert Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der IV-Stelle Schwyz, die Entwicklung in der Luzerner Zeitung.
Ende 2013 waren es im Kanton Schwyz 138 Personen in besagter Altersgruppe, die eine Teil- oder eine ganze IV-Rente erhielten. 54 davon wegen psychischer Probleme, also rund 40 Prozent. «Selbstverständlich gibt es gewisse Schweregrade, die eine berufliche Eingliederung nicht möglich machen», sagt Roland Weber, Chefarzt des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kantons Schwyz. Grundsätzlich minimiere aber eine Rente die Chance, im Erwerbsleben aktiv zu sein, deutlich.
An diesem Punkt sieht die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das grosse Problem. In einem aktuellen Bericht schreibt sie: «Die IV ist zu attraktiv für Jugendliche.» Es würde sich mehr lohnen, eine IV-Rente zu beziehen, als zu arbeiten. Diese Negativranreize müssten abgeschafft werden.
Die Geschichte des Sozialstaates Schweiz
Aus Anlass seines 100-jährigen Bestehens hat das Bundesamt für Sozialversicherungen 2013 die Geschichte der Sozialen Sicherheit aufarbeiten lassen und stellt diese nun in einer Internetpublikation der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Webauftritt vermittelt aus verschiedenen Blickwinkeln Zugang zur schweizerischen Sozialstaatsgeschichte. Ein Zeitstrahl verweist auf die wichtigsten Etappen der Geschichte der Sozialen Sicherheit. Zahlreiche Einzelbeiträge gehen der Frage nach, wie der Sozialstaat mit den Risiken wie Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Behinderung umgegangen ist. Ferner werden Parteien und Verbände, Wissenschaftler, Politiker und Chefbeamte portraitiert. Ein weiterer Fokus liegt auf der institutionellen Dimension – Gesetze, Wohlfahrtseinrichtungen und staatliche Verwaltung.
Historiker der Universitäten Basel und Genf erarbeiteten und bildeten den aktuellen Forschungsstand ab. Dank Quellen- und Literaturangaben sowie eines statistischen Anhangs soll die Webplattform auch Spezialisten als Nachschlagewerk dienen. Die Inhalte werden periodisch überprüft und nachgeführt.
Anhaltendes Wachstum, Wechsel im Aktionariat
Die PKRück konnte im Jahr 2013 die Versichertenzahl um rund 9% auf 161’000 steigern. Das Wachstum ist über alle Regionen und Kundensegmente hinweg breit abgestützt. Zudem wurden im Aktionariat der PKRück die Beteiligungsverhältnisse neu geordnet. Die vier autonomen Sammelstiftungen Stiftung Abendrot, Nest Sammelstiftung, PKG Pensionskasse und Previs Personalvorsorgestiftung Service Public, die bisher schon massgeblich an der Gesellschaft beteiligt waren, haben ihre Beteiligung ausgebaut. Verkäufer der Aktien war die Profond Vorsorgeeinrichtung, die nun dem Aktionariat nicht mehr angehört.
Die Profond Vorsorgeeinrichtung hat sich entschlossen, ab dem 1. Januar 2014 ihre biometrischen Risiken selbst zu tragen. Getreu der Gesellschaftsidee «von Pensionskassen für Pensionskassen» ist bei der PKRück das Aktionärsrecht an eine Kundenbeziehung gekoppelt. Daher hat die Profond Vorsorgeeinrichtung nun ihre Beteiligung von 33.3% an der PKRück veräussert. Ihr Anteil wurde von den übrigen vier Aktionären der PKRück übernommen, die nun gleichwertig mit einem Anteil von jeweils 22.5 % an der PKRück beteiligt sind. Im Rahmen der Neuordnung der Aktionärsstruktur hat zudem die PKRück selbst eine Aktienbeteiligung von 10% erworben. Damit soll bestehenden oder potenziellen Kunden ermöglicht werden, sich an der Gesellschaft zu beteiligen.
Die Geschäftszahlen wird die PKRück im April veröffentlichen.


