IV-Statistik 2013
Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2013 an insgesamt 440’000 Personen Leistungen aus. Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,6 Mia. Franken. Die Eingliederungsmassnahmen schlugen mit 1,6 Mia. Franken zu Buche. Diese und weitere Ergebnisse liefert die neue Ausgabe der IV-Statistik. Sie besteht aus Text- und Tabellenteil und gibt einen deskriptiven Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche der IV. Der Schwerpunkt liegt auf der Struktur der Leistungsbezüger.
AHV-Statistik 2013
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2013 auf 40,0 Milliarden Franken. Die Renten abzüglich der Rückerstattungen machten mit 39,0 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (546 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (114 Millionen). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 29,5 Milliarden Franken oder 73,9 % der gesamten Einnahmen (40,0 Mia. Franken) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,8 Milliarden Franken (19,5 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,3 Milliarden Franken (5,8 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
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Übersicht Statistiken
PKs zu AV2020: Grundsätzlich einverstanden, aber …
Im Rahmen der Swisscanto-Umfrage wurde auch nach der Einschätzung des Reformprojekts Altersvorsorge 2020 durch die Pensionskassen gefragt. Die Reaktion war grundsätzlich recht positiv.
Die Erhöhung des Frauenrentenalters respektive die Angleichung der Referenzalter auf 65 Jahre wurde in fast zwei Drittel der Antworten mit "voll einverstanden" gekennzeichnet. Ebenfalls eine Mehrheit unterstützt die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%, mit einer insgesamt zustimmenden Haltung von nicht weniger als 78% der Teilnehmer. In einem ähnlichen Bereich liegt die Erhöhung der Altersgutschriften (73% Zustimmung).
Auf mehr Skepsis treffen die Senkung der Eintrittsschwelle auf 14 400 Franken sowie die Änderung des Koordinationsabzugs mit einem relativen Satz entsprechend der Höhe des versicherten Lohns. Aber auch hier ist noch eine Zustimmung (mit Vorbehalt) bei der Hälfte der Antworten zu registrieren.
Die Idee, eine zentralisierte Ausgleichslösung für die Übergangsgeneration während einer Dauer von 25 Jahren über den Sicherheitsfonds zu installieren, wird hingegen nur von einem Drittel goutiert. Die Vorstellung, während dieser Zeit eine doppelte Schattenrechnung zu führen, vermag offenbar nicht wirklich zu begeistern.
Die uneingeschränkte Unterstützung findet das Vorhaben als Ganzes nur bei 5% der Antwortenden, immerhin stösst es bei 61% auf eine grundsätzlich zustimmende Haltung.
UK academics face 10% pay cut over pension reform
Academics and senior university administrators will suffer an effective pay cut of 10 per cent if proposed reforms of their pensions are introduced, according to John Ralfe, an independent pensions consultant.
“The Employers Pensions Forum, the sponsor of the Universities Superannuation Scheme, the UK’s largest pension fund, with 300,000 members and £58bn of liabilities, has proposed axing final-salary pensions and moving all its members to a less-generous system based on career average salaries.A previous push to scrap final-salary pensions prompted a wave of walkouts at universities in 2011. The proposals were watered down so they only applied to new members.
However, the scheme’s deficit is believed to have jumped from £2.9bn at its last triennial valuation in 2011 to around £13bn, prompting a renewed push for reform.
Teure Scheidung – für den Kanton
Der Kanton Bern muss tief ins Portemonnaie greifen. Er muss eine Frau entschädigen, die bei einer Scheidung kein Geld aus der Pensionskasse ihres Ex-Mannes erhalten hatte.
Minder-Initiative: Umstrittene Umsetzung für indirekte Anlagen
Die NZZ kommentiert die Fachmitteilung des ASIP zur Umsetzung der Minder-Initiative. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Stimmrechtsausübung bei indirekten Anlagen. Die NZZ schreibt: “Viele Pensionskassen halten aber Aktien nicht nur direkt, sondern auch über kollektive Anlagestiftungen. 2012 hatten Pensionskassen total 66 Mrd. Fr. in Schweizer Aktien investiert; gut 40% entfielen auf kollektive Anlagevehikel. Das Volks-Ja zur Minder-Initiative dürfte laut Fachleuten den Trend in Richtung indirekte Anlagen noch deutlich verstärken.
Die Interpretationen der Stimmpflichten bei indirekten Aktienanlagen gehen auseinander. Die Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz vom Oktober 2013 sagten es so: «Die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen erfasst auch indirekt gehaltene Aktien, sofern der Vorsorgeeinrichtung ein Stimmrecht eingeräumt wird oder der Fonds von der Vorsorgeeinrichtung kontrolliert wird (z. B. Ein-Anleger-Fonds).»
Der Pensionskassenverband sagt nun aber etwas anderes: «Keine Stimmpflicht besteht bei indirekt gehaltenen Schweizer Aktien in Fonds oder Anlagegruppen von Anlagestiftungen.» Die Interpretation des Bundesamtes für Justiz lasse sich aus der bundesrätlichen Verordnung nicht ableiten, ergänzt Asip-Präsident Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse. Das ist etwas offensiv formuliert. Doch die Verordnung ist hier in der Tat interpretationsbedürftig.
In der Praxis mögen die Differenzen kleiner sein als in der Theorie. Anbieter von Kollektivanlagen für Pensionskassen mit Stimmabgabemöglichkeit wie die UBS (UBS Voice) und die Zurich-Gruppe sagen auf Anfrage, dass sie zwar die Stimmempfehlungen der Pensionskassen in der Regel übernähmen, das Stimmrecht aber formaljuristisch bei den Anlagestiftungen bleibe. Die Anbieter haben ein Interesse an einer solchen Interpretation, um die Pensionskassen nicht zu verscheuchen. Denn ohne formales Stimmrecht für die Pensionskassen in solchen Vehikeln gebe es auch keine Stimmpflicht, heisst es im Bundesamt für Justiz.”
NZZ / Verordnung (VegüV) / BJ Unterlagen
D: Teures Rentenpaket verabschiedet
Trotz harscher Kritik aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Rentenpaket verabschiedet. Zur Mitte des Jahres werden nun Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, höhere Rentenleistungen bekommen. Arbeitnehmer können bereits mit 63 Jahren ohne Einbussen in Rente gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit vorweisen können. Auch Renten für arbeitsunfähige Menschen werden aufgebessert.
Das Rentenpaket wird die gesetzliche Rentenversicherung mit rund 10 Mrd. € pro Jahr belasten . Es handelt sich um die grösste Leistungsausweitung der jüngeren Geschichte und konterkariert die Bemühungen der letzten Dekaden , die Rentenversicherung mit Reformen finanziell zu stabilisieren. Die Zustimmung des Bundestages war nur noch Formsache, nachdem die Parteien der grossen Koalition in dieser Woche letzte Streitpunkte ausgeräumt hatten.
Wenig Transparenz zu Bonus-Plänen
Die meisten börsenkotierten Aktiengesellschaften gehen mit der Umsetzung der Minder-Initiative zur Offenlegung der Vergütung ihrer Führungskräfte zurückhaltend um. Sie geben innerhalb der Statuten nur spärlich Auskunft, welche Leistungsmessgrössen sie für die Bonuspläne verwenden. Dies ergab eine Bestandsaufnahme der Aon-Hewitt-Tochter New Bridge Street bei 26 Unternehmen, die zu Beginn der Berichtssaison 2014 ihre Resultate veröffentlichten.
Prozentsatz der Unternehmen, die STI/LTI Zielvergütungen oder maximale Auszahlungshöhen offengelegt haben, diejenigen, die Vergütungen diskretionär handhaben oder keine Angaben gemacht haben
Nur ein kleiner Teil (12%) gibt Zielwerte zur Festlegung der Höhe der Boni bekannt. Bei der langfristigen Zielvergütung (Long Term Incentives, LTI) tut dies sogar nicht ein einziges der Unternehmen. Rund ein Drittel (38 resp. 35%) gibt die maximalen Auszahlungshöhen bekannt und die Mehrheit legt sich gar nicht fest (siehe Tabelle). Auch lassen sich die Unternehmen nicht in die Karten schauen, wie stark individuelle oder unternehmensspezifische Messgrössen zur Leistungsbeurteilung gewichtet werden und ob sie finanzieller oder nicht finanzieller Art sind.
«Für alle anderen heisst es, die Rente sinkt»
Die Berner Zeitung hat mit Alfred Bühler von PPCmetrics ein Interview zu einem Befund der Swisscanto-Umfrage geführt: 40 Prozent der teilnehmenden Kassen haben angegeben, Senkungen der Umwandlungssätze ohne ausgleichende Massnahmen durchzuführen. Auszüge aus dem Gespräch:
Etwa 40 Prozent der von Swisscanto befragten Kassen gleichen die Verluste für die kommenden Rentnergenerationen nicht aus. Ist das nicht ein relativ hoher Anteil?
Ich gehe davon aus, dass der Anteil an Kassen, die nichts ausgleichen, sogar noch eher höher ist. Denn die Studie erfasst nur etwa ein Viertel aller Pensionskassen, darunter vor allem auch grosse Einrichtungen und öffentlich-rechtliche. Die öffentlich-rechtlichen Kassen richten Kompensationen aus, wenn der Umwandlungssatz sinkt.
Sind in kleineren Pensionskassen die Versicherten also schlechter dran?
Das kann man nicht so pauschal sagen. Gerade bei kleinen bis mittelgrossen Betrieben gibt es oft einen Patron, der sich für seine Mitarbeitenden einsetzt und die Last mitträgt.
Die Reform 2020 der Altersvorsorge sieht einen Umwandlungssatz von 6 Prozent vor. Braucht es diese Massnahme überhaupt noch, wenn nun Kassen dieses Niveau bereits in Eigenregie unterschreiten?
Es gibt Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten. Für solche Vorsorgewerke ist dieser Schritt entscheidend, damit sie finanziell stabil bleiben.
Wie viele Arbeitnehmer sind solchen Minimumkassen angeschlossen?
Etwa ein Siebtel aller Aktiven. Es handelt sich um Mitarbeitende von Unternehmen aus Tieflohnbranchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder Bau.
Die von Swisscanto befragten Pensionskassenvertreter kritisieren, dass die für 2020 angestrebte Reform der Altersvorsorge zu spät komme. Eine berechtigte Kritik?
Tatsächlich kommt die Reform spät. Doch selbst eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf morgen würde die Kernprobleme nicht lösen.
Weshalb?
Bis eine Absenkung ihre Wirkung entfaltet, dauert es viele Jahre. Letztlich ist aber auch die per 2020 angestrebte Reform eine Verlagerung der Probleme in die Zukunft und eine Überwälzung der Kosten auf die folgenden Generationen.
Haben Sie eine andere Lösung?
Nein, solange die einmal gesprochenen Renten unangetastet bleiben.
Fachmitteilung zur VegüV
Nach Annahme der Abzocker-Initiative müssen die Pensionskassen ab 2015 zwingend ihre Stimmrechte bei kotierten Schweizer Aktien wahrnehmen. Der Pensionskassenverband ASIP hat dazu eine Fachmitteilung verfasst.
Bis 1.1.2015 müssen die betroffenen VE regeln, wie sie konkret ihre Stimmrechte im Interesse der Versicherten wahrnehmen und ihr Stimmverhalten gegenüber den Versicherten offenlegen wollen. Aus Sicht des ASIP sind die folgenden Punkte zwingend zu regeln:
- Beschlussfassung über Grundsätze zur Wahrnehmung der Stimmrechte
- Entscheidungsprozess bezüglich konkreter Wahrnehmung der Stimmrechte (insbesondere bezgl. Stimm- und Wahlpflicht und der massgebenden Traktanden gemäss VegüV)
- Prozess der Offenlegung (Berichterstattung gegenüber den Versicherten)
- Anpassung allfälliger „Securities Lending“-Bestimmungen (z.B. Rückruf von ausgeliehenen Wertpapieren für den Zeitpunkt der GV).
Der ASIP empfiehlt, diese Punkte formell zu beschliessen und im Anlage- oder allenfalls Organisationsreglement zu konkretisieren. Dazu hat der Verband eine Umsetzungshilfe erstellt, welche als Muster dienen kann. Sie enthält mögliche Reglementsbestimmungen ergänzt mit einem Begleitkommentar. ASIP-Mitglieder können die Mitteilungen gratis herunterladen, für Nichtmitglieder sind sie kostenpflichtig.
Entwicklung der Todesursachen
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht zum zweiten Mal eine Analyse zur Entwicklung verschiedener Todesursachen im Laufe der Zeit und über mehrere Generationen hinweg. Art und Häufigkeit der einzelner Todesursachen verändern sich über die Jahre und zwischen den Generationen. Die drei Veröffentlichungen zeigen dies für die Infektionskrankheiten sowie speziell für Aids; anhand von Krebs insgesamt sowie bei Dickdarm-, Lungen-, Brust-, und Prostatakrebs im Speziellen. Die dritte Publikation erklärt die Methodologie.
Wachsende Macht der Stimmrechtsberater
Der Tages-Anzeiger berichtet über die wachsende Macht der Stimmrechtsberater, welche mit der Annahme der Minder-Initiative deutlich zugenommen hat. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Pensionskassen, welche bei Direktanlagen gesetzlich gezwungen werden, bei kotierten Titeln abzustimmen und aufgrund des oftmals grossen Aufwands sich dafür zunehmend auf die Dienstleistungen der Proxy Adviser verlassen. Während in der Schweiz Ethos eine dominierende Stellung einnimmt, ist es unter den einflussreichen amerikanischen Advisern insbesondere ISS.
Im TA heisst es dazu: “Gross ist der Ärger der Firmen über das Abstimmungsverhalten grosser Schweizer Investoren, insbesondere Pensionskassen. Diese würden teilweise blind den Empfehlungen der Stimmrechtsberater folgen. «Besonders ärgerlich ist der Umstand, dass hiesige Pensionskassen sich oft auf den Rat ausländischer Berater abstützen und diesen nicht hinterfragen», sagt ein Anwalt, der Unternehmen bezüglich Generalversammlungen berät. «Da ISS, Glass Lewis und andere nur wenig mit den Verhältnissen in der Schweiz vertraut sind, ist dies problematisch.»
Mit ein Auslöser dieses Frusts ist der Umstand, dass ISS offenbar schon nur aufgrund einzelner Sätze die beantragte Statutenänderung als Ganzes abgelehnt hat. Dem Vernehmen nach stört sich der Stimmrechtsberater daran, wenn Firmen einen Passus aufnehmen, um ihren Verwaltungsräten Leistungen für die Pensionskasse ausrichten zu können. (…)
Der Ruf nach mehr Transparenz ertönt auch in der Schweiz. Neben den Interessenkonflikten sollen die Richtlinien, anhand derer die Berater vorgehen, sowie die eigentlichen Empfehlungen kurz vor der Generalversammlung allen zugänglich gemacht werden. Dies fordern etwa Ethos-Direktor Biedermann und Gregor Greber vom Stimmrechtsberater Z-Rating. Biedermann denkt zudem darüber nach, einen runden Tisch einzuberufen, um das Thema Selbstregulierung mit allen hiesigen Stimmrechtsberatern zu besprechen.
Fraglich bleibt jedoch, ob sich ISS und Glass Lewis freiwillig den Forderungen nach mehr Transparenz sowohl in der Schweiz als auch in der EU unterwerfen. Beteiligen sich die beiden nicht, bringt eine Selbstregulierung wenig.”
Swisscanto: Der Stand der Dinge in der 2. Säule
370 (Vorjahr 343) Vorsorgeeinrichtungen haben an der Pensionskassen-Umfrage 2014 der Swisscanto teilgenommen. Sie weisen total ein Vermögen von 506 (481) Mrd. auf und versichern 2,8 Mio. Destinatäre, davon 2,1 Mio. Aktive. Das erlaubt schlüssige Daten über den Zustand der beruflichen Vorsorge der Schweiz.
Die Performance für 2013 wurde mit durchschnittlich 6,3 Prozent ermittelt. Über die Hälfte der teilnehmenden Kassen melden für ihre Rendite einen Wert zwischen 5 und 7,5 Prozent. Dies führte zu einer Steigerung des vermögensgewichteten Deckungsgrades bei den privatrechtlichen Kassen von 108 auf 110 Prozent. Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung (keine Staatsgarantie) weisen einen Deckungsgrad von 101, jene mit Teilkapitalisierung und Staatsgarantie von 75 Prozent aus.
Das gute Ergebnis für 2013 kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass mittelfristig die Situation sich weniger verheissungsvoll darstellt. So erreicht die durchschnittlich erzielte Performance über acht Jahre lediglich 2,7 Prozent, wobei die Werte sich zwischen 2,1 Prozent für die kleinsten Kassen mit unter 50 Mio. Franken und gut 2,8 Prozent für die grössten mit über 1 Mrd. Franken Vermögen bewegen. Sie liegen deutlich unter der langfristig angestrebten Performance von 3,9 Prozent und erreichen selbst die Sollrendite von 3,1 Prozent nicht.
Die Stabilisierung ihrer Finanzierungssituation angesichts historisch tiefer Zinsen und einer steigenden Lebenserwartung erreichten die Pensionskassen vor allem mit der Senkung ihrer technischen Zinsen respektive der Umwandlungssätze. Der technische Zins im Beitragsprimat ist bei den privaten Kassen seit 2007 von durchschnittlich 3,7 Prozent auf 2,9 Prozent zurückgenommen worden, bei den öffentlichen Kassen von 3,5 auf 3,1 Prozent.
Es ist absehbar, dass die Anpassung weiter voranschreitet. Die laufenden Senkungen der Umwandlungssätze, die von den Teilnehmern gemeldet werden, weisen mittlere Zielgrössen von knapp unter 6 Prozent auf, womit bereits jener Wert anvisiert wird, der auch in der "Altersvorsorge 2020" geplant ist. Allerdings sind auch weit tiefere Sätze vorgesehen. Ein geringerer Umwandlungssatz ist mit einer verringerten Rentenleistung verbunden. Dies kann nur mit kompensierenden Massnahmen verhindert werden. 40 Prozent der Kassen, welche ihren Umwandlungssatz senken, sehen keine solchen Massnahmen vor. Dort, wo Ausgleichsmassnahmen geplant sind, kommen bei zwei Dritteln der Kassen höhere Sparbeiträge zur Anwendung, 40 Prozent erhöhen die Sparkapitalien der Versicherten, eine Minderheit von 13 Prozent setzt das Rentenalter herauf. Hier sind insbesondere öffentliche Vorsorgeeinrichtungen anzutreffen.
Curtius: Solvenz, Repression und Invalidität
AWP Soziale Sicherheit hat in Ausgabe 10/2014 den zweiten Teil eines Interviews mit Christoph Curtius, Finanzchef der PKRück, publiziert. Auszüge zu den Themen Solvency II und AHV-Rentenalter.
Soziale Sicherheit: Die Umsetzung von Solvency II ist ein Quantensprung für die Versicherungswirtschaft. Wie wird sich dieser Paradigmenwechsel auf die Branche auswirken?
Curtius: Solvency II wird nun per 1. Januar 2016 nach mehreren Verzögerungen zur Anwendung kommen. Die Erfahrungen verschiedener Marktteilnehmer zeigen, dass aufgrund der ökonomischen Betrachtungsweise der Solvabilität II Vorschriften die Solvenzresultate ein anderes, allenfalls nicht kohärentes Bild mit jenen von Solvabilität I ergeben können.
Was ist die Konsequenz davon?
Auffallend ist, dass Investitionen in Staatsanleihen durch die neuen Vorschriften stark gefördert werden. Letztendlich zwingt hier die Aufsichtsbehörde beziehungsweise ein staatliches Organ die Versicherer, ihre Staatsschulden zu finanzieren. Das kann auch als finanzielle Repression bezeichnet werden.
Wird Solvency II das Produkt-Pricing von PKRück beeinflussen?
Nein. Denn das würde sonst heissen, dass unser Eigenkapital knapp ist. Das ist nicht der Fall. PKRück weist auch unter den neuen Vorschriften eine komfortable Kapitalausstattung auf.
Ist vor diesem Hintergrund die Rückversicherung ein Eigenkapitalsubstitut?
Das kann einer der Gründe für einen Rückversicherungsvertrag sein.
Politiker diskutieren über eine Erhöhung des ordentlichen AHV-Rentenalters. Wird das die Eigenkapitalquote beeinflussen?
Die Eigenkapitalquote betrifft das nur indirekt. Wir haben die Neurentenquote in Abhängigkeit des Alters ermittelt und analysiert. Hier zeigt sich, dass sich das Risiko invalid zu werden sehr stark altersabhängig gestaltet. Da die Invalidisierungswahrscheinlichkeit in der Altersgruppe 60 bis 65 Jahren im Vergleich zu allen anderen Erwerbstätigengruppen besonders hoch ist, scheint dadurch ein relativer Anstieg der IV-Renten unvermeidlich.
Was heisst das konkret?
Experten gehen davon aus, dass eine Erhöhung des AHV-Alters bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen in den kommenden zehn Jahren zu einem Anstieg der IV-Neurenten um 10,9% im Vergleich zum Stand von 2012 führen könnte. Damit würde die Zahl der IV-Neurenten wieder ungefähr auf das Niveau von vor der Umsetzung der 5. IV-Revision ansteigen.
Les CPs stoïques face à la condamnation de Credit Suisse
Condamné, Credit Suisse a-t-il fait fuir ses partenaires? Dans une interview à la Neue Zürcher Zeitung, Urs Rohner, le président de la banque, reconnaît qu’il a fallu «beaucoup réconforter les clients», même si, jusqu’à présent, il n’y a «guère eu de réactions négatives». Il ajoute qu’il n’y a eu «aucun incident particulier avec les contreparties sur le marché interbancaire». Mercredi, il disait également n’avoir rien entendu de négatif provenant des agences de notation.
L’aveu de culpabilité de la banque suisse pouvait conduire certains fonds de pension à ne plus travailler avec elle. Cela peut être le cas s’ils disposent de recommandations à suivre concernant les entreprises ayant été condamnées par la justice.
En Suisse, les caisses de pension ne semblent pas prendre cette direction. Contactée, la caisse de pension des CFF, par exemple, n’a pas de directives de ce genre.
Directeur de l’Association suisse des institutions de prévoyance (ASIP), Hanspeter Konrad n’a pas eu connaissance de réactions immédiates de caisses de pension suite à l’aveu de culpabilité de Credit Suisse. Et cela, aussi en perspective de la prochaine assemblée générale de la banque. De son côté, Gérard Fischer, le directeur de Swisscanto, a rappelé que les décisions prises en matière d’exercice des droits de vote par la société ont lieu dans la phase qui précède les assemblées générales. Toute décision en réaction à l’annonce de mardi serait ainsi prise lors de l’assemblée de 2015.


