Die NZZ kommentiert die Fachmitteilung des ASIP zur Umsetzung der Minder-Initiative. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Stimmrechtsausübung bei indirekten Anlagen. Die NZZ schreibt: “Viele Pensionskassen halten aber Aktien nicht nur direkt, sondern auch über kollektive Anlagestiftungen. 2012 hatten Pensionskassen total 66 Mrd. Fr. in Schweizer Aktien investiert; gut 40% entfielen auf kollektive Anlagevehikel. Das Volks-Ja zur Minder-Initiative dürfte laut Fachleuten den Trend in Richtung indirekte Anlagen noch deutlich verstärken.

Die Interpretationen der Stimmpflichten bei indirekten Aktienanlagen gehen auseinander. Die Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz vom Oktober 2013 sagten es so: «Die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen erfasst auch indirekt gehaltene Aktien, sofern der Vorsorgeeinrichtung ein Stimmrecht eingeräumt wird oder der Fonds von der Vorsorgeeinrichtung kontrolliert wird (z. B. Ein-Anleger-Fonds).»

Der Pensionskassenverband sagt nun aber etwas anderes: «Keine Stimmpflicht besteht bei indirekt gehaltenen Schweizer Aktien in Fonds oder Anlagegruppen von Anlagestiftungen.» Die Interpretation des Bundesamtes für Justiz lasse sich aus der bundesrätlichen Verordnung nicht ableiten, ergänzt Asip-Präsident Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse. Das ist etwas offensiv formuliert. Doch die Verordnung ist hier in der Tat interpretationsbedürftig.

In der Praxis mögen die Differenzen kleiner sein als in der Theorie. Anbieter von Kollektivanlagen für Pensionskassen mit Stimmabgabemöglichkeit wie die UBS (UBS Voice) und die Zurich-Gruppe sagen auf Anfrage, dass sie zwar die Stimmempfehlungen der Pensionskassen in der Regel übernähmen, das Stimmrecht aber formaljuristisch bei den Anlagestiftungen bleibe. Die Anbieter haben ein Interesse an einer solchen Interpretation, um die Pensionskassen nicht zu verscheuchen. Denn ohne formales Stimmrecht für die Pensionskassen in solchen Vehikeln gebe es auch keine Stimmpflicht, heisst es im Bundesamt für Justiz.”

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