iMoney: ASIP Fachtagung
Mehr als 80 Vertreter von Schweizer Pensionskassen nutzten die Gelegenheit, um sich auf der Fachtagung des Schweizer Pensionskassenverbands ASIP über die aktuellen Entwicklungen der beruflichen Vorsorge zu informieren und sich mit Branchenkollegen auf fachlicher Ebene auszutauschen. Auf der am 27. Mai 2014 in Zürich ausgerichteten Veranstaltung standen nicht nur die „Vorsorgepolitische Lagebeurteilung" oder die „Umsetzung der Verordnung gegen übermäßige Vergütungen" auf der Agenda: Thematisiert wurde auch die weitere Entwicklung auf den Rentenmärkten sowie die daraus folgenden Konsequenzen für Pensionskassen wie auch die „Invaliditätsentwicklung und Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge".
Motion Egerszegi “für faire Risikoprämien” im NR abgelehnt
Der Nationalrat hat die Motion Egerszegi zum Thema “Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge” behandelt. Christian Lohr erklärte für die SGK: “Mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 7 beantragt die Mehrheit der Kommission, diese Motion abzulehnen.
Frau Christine Egerszegi-Obrist verlangt in ihrer Motion, dass der Bundesrat beauftragt werde, in die Aufsichtsverordnung (AVO) eine Bestimmung aufzunehmen, mit der sichergestellt wird, dass die von der Finma genehmigten Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen beruhen. Der Ständerat hat die Motion am 27. November 2013 mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission des Nationalrates hat in ihrer Mehrheit Nein gesagt zu dieser Motion.
Die Mehrheit der Kommission will die Frage des Verhältnisses zwischen Risikoprämien und Versicherungsleistungen der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge nicht losgelöst von der geplanten Reform Altersvorsorge 2020 angehen.
Der Überschuss aus den Risikobeiträgen, wird argumentiert, werde nämlich bisher benötigt, um Altersrenten mitzufinanzieren, die nach einem überhöhten Rentenumwandlungssatz berechnet würden. Man ist überzeugt davon, dass es jetzt keine zusätzliche Regelung braucht und dass man zuwarten soll, bis die Reform die entsprechende Lösung bzw. den Vorschlag durch den Bundesrat bringt. Eine vorgezogene Revision erachtet die Mehrheit als nicht angebracht.”
BR Widmer-Schlumpf verwies ebenfalls auf die noch im laufenden Jahr zu erwartende Botschaft zur Altersvorsorge 2020, in welcher das Thema im grösseren Zusammenhang behandelt werde und empfahl Ablehnung. Die Motion wurde mit 123 gegen 55 Stimmen abgelehnt.
Der Schweizerische Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung: “Der Nationalrat hat sich gegen eine neue Regelung bei der Genehmigung der Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge entschieden. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst diesen Entscheid des Nationalrats, denn die eingenommenen Risikoprämien finanzieren die laufenden Renten mit, die aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes nicht nachhaltig finanziert sind.”
Brussels warns Germany over impact of state pension changes on second pillar
The European Commission has warned Germany it must consider the potentially detrimental impact of state pension reforms to the development of occupational pensions in the country.
Releasing country-specific recommendations for reform, the Commission also called on the Netherlands to consider the intra and inter-generational fairness of its second-pillar reforms and urged Malta to address concerns that its retirement age remained “disconnected” from longevity increases.
Current Commission president José Manuel Barroso noted that 19 EU member states had seen the rising cost of old-age care and pensions highlighted as a matter of concern.
The papers, drafted for every member state except bailout recipitents Greece and Cyprus, argued that proposals by the current German coalition government to allow for retirement at 63 would put “additional strain” on the sustainability of the country’s state pension system.
BGer: Zulässigkeit einer Nullverzinsung bei der umhüllenden VE
Swissblawg berichtet über den Bundesgerichtsentscheid 9C_114/2013 betr. Zulässigkeit einer Nullverzinsung bei der umhüllenden Vorsorgeeinrichtung im Falle von Überdeckung.
Im Urteil 9C_114/2013 vom 9. April 2014 hatte das Bundesgericht die Verzinsungspraxis bei der Pensionskasse comPlan zu beurteilen. Diese Pensionskasse funktioniert nach dem Modell der umhüllenden Vorsorgeeinrichtung (E. 6.1). Der Stiftungsrat hatte im November 2009 beschlossen, das Altersguthaben von Versicherten, die während des Jahres 2010 aus der Pensionskasse austreten, nicht zu verzinsen. Versicherte, die während des Jahres in Pension gingen, waren von der Nullverzinsung nicht betroffen. Ende 2009 wies die comPlan einen Deckungsgrad von 101% auf.
Das Bundesgericht hatte im Wesentlichen zu prüfen, ob und inwieweit eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei Überdeckung zulässig ist (E. 6). Das Bundesgericht bejahte grundsätzlich die Zulässigkeit einer Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei Überdeckung (E. 8 und 9.1). Die konkrete Frage einer Nullverzinsung bei Überdeckung war bislang umstritten. Die Regeln zur Verzinsung würden sich nach ihrem Wortlaut aber lediglich auf die Situation einer Unterdeckung beziehen (E. 8.1). Aus den aktuellen Weisungen des Bundesrates lasse sich im Gegensatz zu den bisherigen Weisungen kein Verbot einer Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei Überdeckung ableiten (E. 8.1 und 8.2).
Gesetz kontra Markt
Die SonntagsZeitung hat Prof. Martin Janssen zur Situation der 2. Säule befragt. Janssen, einer ökonomischen Betrachtungsweise verpflichtet, welche offensichtlich weite Kreise nachhaltig irritiert, sieht schwarz für die 2. Säule, falls den Realitäten nicht mehr Rechnung getragen wird. Seine Argumente hat er auch an der Swisscanto-Tagung auf einem Podium dargelegt. Er hat sich damit nicht nur Freunde gemacht. Auszüge aus dem Interview in der SonntagsZeitung.
Läuft die Politik Gefahr, dass das System an die Wand gefahren wird?
Nein, das folgt nicht daraus. Sanierungsmassnahmen sind immer möglich, solange ein Unternehmen Erwerbstätige hat, welche die Rentner finanzieren können. Trotzdem ist die Situation ernst.
Inwiefern?
Erstens werden heute, gemessen am angesparten Kapital, zu hohe Renten ausbezahlt. Das kann man selber nachrechnen: Von 100’000 Franken, die man bis zur Pensionierung angespart hat, werden im Durchschnitt 15’000 Franken für die Finanzierung von Witwen-, Witwer- und Waisenrenten benötigt. Bleiben also noch 85’000 Franken. Verteilt man diese über die verbleibende Lebensdauer von durchschnittlich 22,5 Jahre, macht das pro Jahr 3778 Franken. Kann man das Geld zu 1,5 Prozent pro Jahr anlegen – was viel ist, wenn daraus sichere Renten bezahlt werden sollen -, erhöht sich diese Zahl auf 4500 Franken. Im Obligatorium werden aber 6800 Franken pro Jahr ausbezahlt. Die Renten im Obligatorium sind also, gemessen am angesparten Kapital, 50 Prozent zu hoch. Zweitens darf man nicht vergessen, dass Mitarbeiter, die hohe Sanierungsbeiträge bezahlen müssen, nicht an die Firma gekettet sind.
Was fordern Sie?
Im ersten Schritt braucht es Transparenz. Die Bevölkerung muss endlich erfahren, wie die Realität aussieht. Der Stimmbürger muss wissen, dass die Politik – gut versteckt in vielen Zahlen – mit einer Lebenserwartung rechnet, die fünf Jahre tiefer liegt, als sie tatsächlich ist. Wenn das System nicht zurück zu einem Gleichgewicht geführt wird, das mit dem Kapitalmarkt und der tatsächlichen Lebenserwartung im Einklang steht, wird die 2. Säule mehr und mehr destabilisiert.
Awards für Sammelstiftungen
Die SonntagsZeitung hat acht Awards an Sammelstiftungen vergeben. Ausgezeichnet wurden jene Stiftungen, die es im Rahmen des Pensionskassenvergleichs von Weibel, Hess & Partner in den Teilwertungen Anlagerendite, Verzinsung, Kosten, Service sowie effizienteste Verwaltung an die Spitze geschafft haben. Bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen hat Copré wieder die Nase vorn. So erzielte die Kasse im 10-Jahres-Vergleich eine Rendite von 5,03 Prozent. An zweiter Stelle rangiert Spida. Unter den Vollversicherern behauptet sich Swiss Life an der Spitze. Sie erzielte im 10-Jahres-Vergleich eine Rendite auf Buchwerten von 3,48 Prozent. An zweiter Stelle folgt AXA Winterthur, welche bis vor zwei Jahren jeweils auf dem Siegerpodest stand.
Die beste durchschnittliche Verzinsung gewährte in den letzten zehn Jahren Profond – nämlich 3,28 Prozent. Damit belegt sie, wie in den letzen vier Jahren, erneut den ersten Platz. Bei den Vollversicherern darf im Zehnjahres-Vergleich erneut Allianz Suisse mit 2,41 Prozent den Award entgegen nehmen. Die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten weist bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen in diesem Jahr die Alvoso LLB PK aus. Die der Liechtensteinischen Landesbank nahestehende Alvos Pensionskasse nimmt in diesem Jahr zum ersten Mal am Pensionskassenvergleich teil und gewinn sogleich einen Award.
Bei den Vollversichererern rangiert wie im letzten Jahr Allianz Suisse auf Platz eins.
Für den Award Beste Servicequalität wurde die Servicequalität bei Testanrufen unter die Lupe genommen. Über alle Pensionskassen hat die PKG sämtliche Anfragen am besten beantwortet und erhält damit den diesjährigen Award. Für die effizienteste Verwaltung wird wie schon in den fünf Jahren zuvor erneut die ASGA Pensionskasse ausgezeichnet.
(Fast) alle zufrieden mit ihrer Pensionskasse
Die Schweizer Personalvorsorge hat im laufenden Jahr wiederum eine Umfrage bei Versicherten von Pensionskassen durchgeführt. Die Ergebnisse sind für die Vorsorgeeinrichtungen erneut recht erfreulich ausgefallen. 29 Prozent sind sehr, 51 zufrieden mit ihrer Kasse. Im Mehrjahresvergleich lassen sich nur geringe Differenzen feststellen.
PKBS: Knapp über 100
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Mitteilung: “Aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten hat sich der Deckungsgrad der Pensionskasse im Jahr 2013 um 0,9 Prozentpunkte auf 100,3 % erhöht. Die Performance auf dem Anlagevermögen betrug 5,5 % und überstieg damit die Sollrendite von 4,6%. Die auf den 1. Januar 2013 erfolgte Umstellung auf die neuen versicherungstechnischen Grundlagen VZ 2010 trug dazu bei, dass die Deckungsgraderhöhung gedämpft wurde. Der Deckungsgrad im Bereich Staat beträgt per Ende 2013 99,0 % (Vorjahr 98,7 %), der durchschnittliche Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen 102,2 % (Vorjahr 100,5 %).
Der Vorschlag für die im Vorjahr angekündigte Revision des Pensionskassengesetzes wurde im Januar 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Im September 2013 hat der Regierungsrat den Ratschlag dem Grossen Rat übergeben. Mit diesem Gesetzesvorhaben werden u.a. die Rahmenbedingungen für die Senkung des technischen Zinssatzes und der damit zusammenhängenden Senkung der Sollrendite für die Anpassung der Vorsorgelösung des Personals des Kantons Basel-Stadt und seiner Unternehmungen geschaffen, welche einen wesentlichen Teil des Bestandes der PKBS umfassen. Am 7. Mai 2014 hat die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates ihren Bericht zum Ratschlag an den Grossen Rat abgegeben. Der Grosse Rat hat das Gesetzesvorhaben für seine Sitzung vom 4. Juni 2014 traktandiert.
Der Verwaltungsrat hat entschieden, den technischen Zinssatz von 4% auf 3% auf den 1. Januar desjenigen Kalenderjahres zu senken, auf welchen das Vorsorgewerk des Kantons Basel-Stadt die Vorsorge für sein Personal an die neuen Rahmenbedingungen anpassen wird.
Bundesverwaltungsgericht zum Fall Grano
Darf die Aufsicht des Bundes Öffentlichkeit und Versicherte über eine Zweckentfremdung von Sparvermögen der 2. Säule informieren? Sie darf das. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden. Das Gericht lehnte eine Beschwerde eines früheren Stiftungsrats der Winterthur BVG-Sammelstiftung Grano ab. Dieser wollte verhindern, dass der Fall öffentlich bekannt wurde, schreibt der Tages-Anzeiger.
Ihm und weiteren Personen warf die Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vor, sich 2009 an Pensionskassengeldern bedient zu haben. Die Gründer der Pensionskasse betrieben parallel die Verwaltungsfirma Grano AG. Als Verwaltungsräte dieser AG sassen sie auch im Stiftungsrat der Pensionskasse und fällten dort Entscheide. So beschlossen sie, die Verwaltungsfirma für 10,5 Millionen Franken zu kaufen und ihr einen Kredit von 5,75 Millionen Franken zu gewähren. Insgesamt flossen rund 16 Millionen Franken oder 8 Prozent des Pensionskassenvermögens an die Aktionäre der Firma, darunter die damalige Stiftungsratspräsidentin.
Japanese Pension Fund’s $200 Billion Bombshell
Prime Minister Shinzo Abe’s inflation drive may get a boost as Nomura Holdings Inc. forecasts as much as $200 billion in foreign asset purchases by Japan’s pension funds will weaken the yen.
«Tiefe Zinsen sind eine Art Steuer»
Professor Olaf Meyer, Präsident der Sammelstiftung Profond, erläutert im cash-Interview die Probleme der Pensionskassen, warum er lieber auf Aktien setzt und weshalb Profond an den GV gegen Vergütungsberichte stimmt. Auszüge:
cash: Herr Professor Meyer, die anhaltend tiefen Zinsen haben viele Institutionelle und Privatanleger satt. Sie auch?
Prof. Meyer: Aus der Sicht eines Pensionskassen-Verantwortlichen bin ich ganz klar Kritiker der Tiefzinspolitik der Notenbanken weltweit. Denn für all jene, die Gelder anlegen wollen, sind die tiefen Zinsen eine Art Steuer. Nur dadurch, dass die Zentralbanken als zusätzliche Käufer auftreten, können die Zinsen künstlich tief gehalten werden Gerade für die Pensionskassen ist dies besonders bitter, weil dies sich negativ auf ihr Ergebnis auswirkt.
Dafür steigen die Aktienpreise. Profond ist für ihre relativ hohe Aktienquote bekannt.
Unser Aktienanteil beträgt etwa 60 Prozent, was im Vergleich zu anderen Pensionskassen eher hoch ist. Allerdings ist die Quote auch durch den positiven Verlauf der Börsen zustande gekommen.
Entsprechend viel Risiko laden Sie sich damit auf.
Aktie ist nicht gleich Aktie. Man kann auch risikoarm in Aktien investieren, indem man Papiere mit relativ geringen Schwankungen, also einem tiefen Beta und stabilen Dividenden kauft. Nehmen Sie zum Beispiel eine Nestlé oder eine Swisscom. Beide Titel sind nicht sehr volatil und zahlen eine ansprechende sowie stabile Dividende. Wir sind auch in Kantonalbanken investiert, die in stabilen Märkten tätig sind.
Aber wenn ein Aktiencrash kommt, stehen ihre Kunden im Regen.
Unsere Anlagestrategie ist natürlich anfällig auf Wertschwankungen, dem ist so. Der Kunde muss sich fragen: Kann ich mit diesen Wertschwankungen leben oder nicht? Aber die umgekehrte Frage wird selten gestellt: Kann ich mit wenig Rendite leben oder nicht? Ich bin überzeugt, dass Aktien auf lange Frist besser performen als Anleihen. Und die Mindestverzinsung für den Arbeitnehmer ist ja garantiert, egal ob die Aktienquote hoch oder tief ist.
Im letzten Jahr gaben sie den Aktiven und den Pensionären 3,5 Prozent Zins und dies für den obligatorischen und überobligatorischen Bereich. Dies ist in Vergleich zu anderen Pensionskassen überdurchschnittlich.
In früheren Jahren haben wir auch schon neun Prozent vergütet. Die 3,5 Prozent Zins sind derzeit das Maximum, das wir zahlen können, weil unsere Wertschwankungsreserven noch nicht gänzlich aufgefüllt sind. Diese betragen derzeit sechs Prozent, unser Zielwert liegt aber bei zehn Prozent.
Cash: Das Einmaleins des Pensionskassen-Ausweises
Im Auszug der Pensionskasse sind relevante Informationen zur Vorsorge in der 2. Säule enthalten. cash erklärt wichtige Begriffe rund ums Pensionskassenvermögen und gibt Tipps, wie die Zahlen richtig interpretiert werden.
Arbeitgeber: Das Mogelpäckli
Martin Kaiser äussert auf der Website des Arbeitgeberverbands seine Bedenken gegenüber der Zukunft des “Gesamtpakets” oder eben des “Gesamtpäcklis” zur Altersvorsorge 2020. Er schreibt: Der Gewerkschaftsbund hat sich einmal mehr für das klassische Muster entschieden, nach der Devise «Lehnen wir erst mal alles ab, was uns prima vista nicht passt, und stellen wir unsere Maximalforderungen». Es sei nicht verschwiegen, dass es auch im rechten Spektrum und in der Wirtschaft noch Kreise gibt, die sich ihrerseits dieses Modells bedienen. Der Ansatz basiert auf der Idee, das Parlament sei in der Lage, bei der Beratung sinnvolle Kompromisse herbeizuführen. Vielleicht funktionierte das früher dank besonnenen Akteuren auf beiden Seiten. Nur sind die immer wieder zitierten Beispiele wie die 10. AHV-Revision lange her. Seither hat sich die Politik verändert. Seit Jahren versandet Vorlage um Vorlage, und dies nicht nur im Bereich der komplexen Sozialversicherungen.
Es ist höchste Zeit, dass sich Dachorganisationen ihrer Verantwortung und den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Der SAV hat dies getan. Er schluckt die Kröte und legt eine kompromissfähige Lösung vor. Bleibt zu hoffen, dass sich das nötige Verantwortungsbewusstsein unter allen Sozialpartnern durchsetzt. Dann könnte der Bundesrat den entsprechenden Steilpass aufnehmen und die Botschaft so präsentieren, dass die Reform eine echte Chance hat. Viel Zeit bleibt jedoch nicht. Als Modell könnte immerhin das Beispiel der UVG-Revision dienen – mit dem zustande gekommenen Sozialpartner-Kompromiss. Allerdings erfolgte die Einsicht erst nach zehn Jahren zumeist vergeblicher Arbeit. So viel Zeit hat die Altersvorsorge nicht.”
SO: Gemeinden wollen sich nicht an der PK beteiligen
An der Generalversammlung spricht sich der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden mit 123:28 Stimmen für die vom Vorstand beantragte «Nullvariante» zur Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse aus.
BFS: Indikatoren zur Alterssicherung
Wie lebt die ältere Bevölkerung in der Schweiz? Aus welchen Gründen geht jemand frühzeitig in Rente? Leben Rentner/innen in der Schweiz isoliert? Auf solche Fragen bietet das Indikatorensystem zur Alterssicherung Antworten. Es stellt mit knapp 50 personen- und haushaltsbezogenen Indikatoren eine ausführliche Informationsbasis zur Situation der älteren Bevölkerung dar.
So zeigen die Daten beispielsweise, dass die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in den letzten 30 Jahren von 14,3 auf 19,1 Jahre gestiegen ist, hiervon etwa 12,5 Jahre bei guter Gesundheit. Für Frauen ist die Lebenserwartung nach wie vor höher als für Männer – 2012 haben 65-Jährige noch eine um drei Jahre höhere Lebenserwartung als Männer; bei guter Gesundheit beträgt der Unterschied jedoch nur 0,4 Jahre.
Entsprechend entwickelt hat sich auch das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen (Altersquotient): Entfielen vor 30 Jahren erst 23,7 über 64-jährige Personen auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren, so beträgt dieses Verhältnis heute bereits 28 zu 100.
Neben solchen Kontextindikatoren stehen vor allem der Zugang und die Leistungen der drei Säulen des Alterssicherungssystems für Rentner/innen und Frührentner/innen im Fokus. Ein Indikator hier ist beispielsweise das durchschnittliche Pensionierungsalter. Bei den Männern mit den Jahrgängen 1932-1947 betrug dieses zwischen 63,1 und 63,7 Jahren und blieb damit nahezu unverändert. Bei den Frauen ist hingegen ein Anstieg ersichtlich: Bis zum Jahrgang 1938 liessen sie sich durchschnittlich mit 61,5 Jahren pensionieren. Das durchschnittliche Pensionsalter für zehn Jahre jüngere Frauen beträgt nun 63,1 Jahre.


