Nach Annahme der Abzocker-Initiative müssen die Pensionskassen ab 2015 zwingend ihre Stimmrechte bei kotierten Schweizer Aktien wahrnehmen. Der Pensionskassenverband ASIP hat dazu eine Fachmitteilung verfasst.

Bis 1.1.2015 müssen die betroffenen VE regeln, wie sie konkret ihre Stimmrechte im Interesse der Versicherten wahrnehmen und ihr Stimmverhalten gegenüber den Versicherten offenlegen wollen. Aus Sicht des ASIP sind die folgenden Punkte zwingend zu regeln:

  • Beschlussfassung über Grundsätze zur Wahrnehmung der Stimmrechte
  • Entscheidungsprozess bezüglich konkreter Wahrnehmung der Stimmrechte (insbesondere bezgl. Stimm- und Wahlpflicht und der massgebenden Traktanden gemäss VegüV)
  • Prozess der Offenlegung (Berichterstattung gegenüber den Versicherten)
  • Anpassung allfälliger „Securities Lending“-Bestimmungen (z.B. Rückruf von ausgeliehenen Wertpapieren für den Zeitpunkt der GV).

Der ASIP empfiehlt, diese Punkte formell zu beschliessen und im Anlage- oder allenfalls Organisationsreglement zu konkretisieren. Dazu hat der Verband eine Umsetzungshilfe erstellt, welche als Muster dienen kann. Sie enthält mögliche Reglementsbestimmungen ergänzt mit einem Begleitkommentar. ASIP-Mitglieder können die Mitteilungen gratis herunterladen, für Nichtmitglieder sind sie kostenpflichtig.

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