Im Januar 2013 kündete die basellandschaftlich Pensionskasse alle Mietverträge vom Burgweg 4 bis 14 in Basel per September desselben Jahres. Die Mieter waren entsetzt und schlossen sich im Verein «lebendiger Burgweg» zusammen, um für ihr Zuhause zu kämpfen. Sie beauftragten den Mieterverband Basel gegen die Kündigungen und Umbaupläne vorzugehen. Die Pläne der BLPK wurde als rechtswidrig bezeichnet und eingeklagt. So verstrich der September, ohne dass die Mitglieder des Vereins ausziehen mussten und am Burgweg begann man wieder zu hoffen. In die bereits verlassenen Wohnungen zogen Asylbewerber.

Tatsächlich war der BLPK aber klar geworden, dass ihr Gesuch, wenn verschoben, obsolet werden würde. Am 22. September sagte das Volk nämlich Ja zur neuen Verordnung. Diese vereinfacht die rechtliche Lage zum Umbau der Immobilie am Burgweg stark. Während bisher auch bei einer Aushöhlung alter Immobilien und einem neuen Innenausbau das Bauinspektorat ein Gesuch bewilligen musste, ist dies jetzt nicht mehr nötig. «Bei einer Wohnungs-Grundrissveränderung, wenn also der Innenraum eines Hauses neu gemacht wird, muss keine Bewilligung mehr eingeholt werden. Die Renovation am Burgweg ist per sofort nicht mehr bewilligungspflichtig», erklärt Luzia Wigger, Leiterin des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.

Für 45 Wohnungen, 18 Mansarden und zwölf Ateliers bedeutet das mit grösster Wahrscheinlichkeit das Aus. Manche Mietverhältnisse werden nach 40 oder gar 60 Jahren zu Ende gehen.

  BaZ