Vera Kupper: PKs auf der Suche nach innovativen Alternativen
Vera Kupper Staub, Vizepräsidentin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, äussert sich im Interview mit Michael Ferber zur aktuellen Lage der PKs. Der unmittelbare Aufwertungseffekt sei verkraftbar, meint sie. Schwieriger abzuschätzen sind die längerfristigen Folgen. Die jüngere Generation sollte sich vermehrt um ihre Vorsorge kümmern und aktiv in den Stiftungsräten einbringen fordert sie. Hintergrund der Aussage: die anhaltende und jetzt noch akzentuierte Umverteilung auf ihren Schultern.
NZZ: Franken-Schock macht Anlagen unattraktiv
Michael Ferber schreibt in der NZZ: “Bei Geldanlage-Produkten, bei denen die Finanzhäuser ihren Kunden einen Zins bezahlen, zeigt der Trend seit dem Entscheid der Nationalbank weiter klar abwärts. Dies gilt beispielsweise für Säule-3a-, Spar- oder Freizügigkeitskonten. Die Verunsicherung der Finanzinstitute in der «neuen Welt» der Negativzinsen zeigt sich dabei besonders bei den Kassenobligationen, bei denen die Kunden von den Finanzhäusern über eine Laufzeit von mehreren Jahren hinweg einen festen Zins erhalten. Nach dem Franken-Schock haben nun manche Finanzinstitute für bestimmte Laufzeiten kein Angebot mehr, andere bieten gleich gar keine Kassenobligationen mehr an. Die Zinsentwicklung macht einige Arten von Finanzprodukten völlig unattraktiv für Kunden – schliesslich dürfte es bei ihnen nach Gebühren im derzeitigen Umfeld auf eine «garantierte Minus-Rendite» hinauslaufen. Einige in Franken denominierte Geldmarktfonds oder Obligationenfonds sind hier heisse Kandidaten. Geht es mit den Zinsen so weiter, könnten nicht wenige Produkte daran zugrunde gehen.”
Asga: Währungsturbulenzen fürs erste gut überstanden
Im 52. Geschäftsjahr liegt die Bilanzsumme der ASGA Pensionskasse bei 11.42 Mia. Franken. Mit über 500 neuen Mitgliedfirmen und mehr als 5’500 neu bei der ASGA versicherten Personen kann ein erneuter Anstieg verzeichnet werden. Das Vorsorgekapital der Aktiven und Rentner stieg um 13.4% auf 8.6 Mia. Franken.
"Die positive Entwicklung am Aktienmarkt im vergangenen Jahr hat sich auch erfreulich auf unsere Performance ausgewirkt", sagt Sergio Bortolin, Geschäftsführer der genossenschaftlich organisierten ASGA Pensionskasse. Mit einer Gesamtrendite von 7.9% konnte das Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen und ein Überschuss von 144 Mio. Franken an die Mitglieder weitergegeben werden. "Statt mit dem gesetzlichen Minimum von 1.75% konnten wir das Alterskapital unserer aktiv Versicherten mit einem mehr als doppelt so hohen Satz von 4% verzinsen", so Bortolin weiter.
Trotz der Mehrverzinsung und der nötigen Reserven für die Erbringung der Rentenleistungen konnte ein Deckungsgrad von 117.1% erreicht werden – dies bei einem technischen Zinssatz von 3%. Damit konnte die ASGA den Kursschwankungen nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses Mitte Januar nach eigener Aussage gut standhalten. Dank der langfristig definierten strategischen Anlagepolitik musste einzig die Festlegung der Absicherungsquote von Währungen den veränderten Umständen angepasst werden. Der Deckungsgrad ist vorübergehend auf 112% gesunken, per Anfang Februar jedoch wieder auf ca. 113% angestiegen. Das heisst, dass die ASGA nach wie vor über die notwendigen Wertschwankungsreserven verfügt. Per 31.12.2014 betrugen diese 1.55 Mia. Franken inklusive freie Mittel.
Probleme mit dem Liquiditäts-Überhang
FuW interviewte Adrea Nowak, Strategieberaterin bei der CS für inst. Kunden, zur Frage der Umschichtung der Liquidität. Auszüge:
Frau Nowak, die Pensionskassen halten im Schnitt 7% des Vermögens liquide am Geldmarkt. Wie sollen diese Mittel gescheiter angelegt werden?
Alexandra Nowak: Die für die Zahlungsbereitschaft notwendige strategische Quote der liquiden Mittel beträgt in der Regel 2 bis 3% des Vermögens. Für überschiessende Teile bestehen viele Investmentmöglichkeiten. Den Pensionskassen zugänglich sind bei detaillierter Betrachtung rund zwanzig Anlageklassen, von denen lediglich für Liquidität eine negative Rendite erwartet wird.
Was darf noch an Performance erwartet werden im Obligationenbereich, in dem die Kassen rund ein Drittel des Vermögens investiert halten?
In den letzten fünf Jahren haben Zinseinkünfte zusammen mit der Aufwertung des Bestands kumuliert eine Performance schweizerischer Obligationen von jährlich etwa 3,5% erbracht. Nun rechnen wir für den laufenden fünfjährigen Zeitraum mit nur wenig mehr als 0% Performance aus Zins und Kursveränderung. Auf Zinspapieren mehr zu verdienen, geht nicht ohne die Bereitschaft, zumindest leicht grössere Wertschwankungs- und Ausfallrisiken einzugehen, bspw. durch Anleihen von Unternehmen oder durch Anteile an Portfolios verbriefter Unternehmenskredite, sogenannten Senior Secured Loans.
Sollten die Pensionskassen einen grösseren Teil des Vermögens in Aktienanlagen umschichten, die gemäss aktueller Auswertung des CS-Pensionskassenindex 31% der Kassenvermögen ausmachen?
Das muss jede Institution mit Blick auf die eigene Risikostruktur und die Schichtung der Verpflichtungen durch eine Asset-Liability-Studie bestimmen. Generell stellen wir fest, dass die Kassen in der zurückliegenden Dekade die Vermögensanteile von Anleihen, Aktien und Immobilien äusserst stabil gehalten haben. Das Geschehen an den Finanzmärkten, alle Krisen und Rückschläge, hatten wenig Einfluss auf diesen strategisch motivierten Anlagemix, und das dürfte wohl so bleiben.
«Le choix de l’indice est toujours un peu arbitraire»
Selon Rolf Banz, le père de la théorie du «small size effect», la gestion passive n’existe pas au niveau de l’allocation d’actifs, car elle résulte toujours d’une décision active.
Le Temps: Il semble que les investisseurs institutionnels se tournent de plus en plus vers la gestion passive. Comment expliquez-vous ce phénomène?
Rolf Banz: Certains gérants de fonds sont responsables de ce développement, car pendant longtemps ils ont prétendu faire de la gestion active, alors que ce n’était pas le cas, en s’écartant peu des indices sous-jacents. Comme on les appelle dans le jargon, il s’agit de closet-indexers. C’était trop cher pour la valeur ajoutée qu’ils dégageaient.
Par ailleurs, tout le monde apprécie la gestion active quand cela marche, avec un tracking error (écart de performance par rapport à son indice de référence) élevé. Jusqu’au moment où ce tracking error se traduit en une sous-performance, même temporaire. Or les caisses de pension, particulièrement en Suisse, s’intéressent énormément à la performance sur une année de calendrier et supportent donc mal ce risque.
Les gérants de fonds sont aussi affectés par l’initiative Minder
L’initiative Minder ne rendra pas seulement le vote sur les salaires des dirigeants contraignant cette année. L’ordonnance d’application du texte aura aussi d’importantes implications pour les investisseurs institutionnels, les caisses de pension, d’abord, mais aussi les gérants d’actifs par effet de ricochet. Parmi ces derniers, un tiers proposent déjà d’emblée à leurs clients d’exercer les droits de vote se rapportant aux titres détenus dans leur fonds, alors que près de la moitié accorde cette possibilité à leurs clients s’ils en font la demande.
Un sondage réalisé l’automne dernier par la société de conseil Swiss Proxy Advisor (Swipra) a fait le point sur la question juste avant l’entrée en vigueur de l’ordonnance contre les rémunérations abusives dans les sociétés anonymes cotées en bourse (ORAb). Selon l’enquête publiée en novembre 2014, 62,9% des institutions de prévoyance indiquaient exercer les droits de vote liés à leurs positions en actions, avant même l’entrée en vigueur de l’ORAb. A l’inverse, 31,4% des sondés ne s’en soucient pas.
Après l’entrée en vigueur de l’ordonnance, 72% des caisses de pension interrogées voulaient exercer ces droits de vote, contre 14% qui ne le feront pas. L’article 22 de l’ORAb oblige les institutions de prévoyance à exercer, lors de l’assemblée générale, les droits de vote liés aux actions qu’elles détiennent lorsqu’il s’agit de propositions liées à un certain nombre de points, comme l’élection des membres du conseil d’administration et la rémunération.
PKE mit 6,8% Performance, neu als Sammelstiftung
Die PKE Vorsorgestiftung Energie (PKE) erzielte 2014 eine Rendite von 6,8 Prozent. Der Deckungsgrad erhöhte sich von 110,9 Prozent auf 114,6 Prozent (technischer Zins 2,5 Prozent).
Die Altersguthaben werden 2014 mit 3,0 Prozent verzinst (Vorjahr 2,5 Prozent). Aufgrund des guten Risikoverlaufs wurden die Risikobeiträge von 2,8 auf 1,0 Prozent gesenkt.
Neu ist die PKE Vorsorgestiftung Energie eine Sammelstiftung. So können Unternehmen der PKE beitreten, ohne dass sie sich vollständig in die Wertschwankungsreserve einkaufen. Unternehmen können innerhalb der PKE ein eigenes Vorsorgewerk mit eigenem Deckungsgrad bilden.
BVGer: Rechtswidrige Verschiebung von FZ-Guthaben
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.1.2015 einen Entscheid in Sachen PK Fina publiziert (Urteil C-6170/2012 vom 9. Januar 2015). Zu beurteilen war eine gegen eine Verfügung des Sicherheitsfonds BVG gerichtete Beschwerde der PK-FIV, Pensionskasse Fina Interessenverband KMU in Liquidation. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Vorsorgeeinrichtung, die offenbar in betrügerischer Absicht gegründet und betrieben wurde.
Konkret ging es um die Frage, ob der Sicherheitsfonds die Sicherstellung von Leistungen in rund 30 Fällen zu Recht verweigert hat. Dieser hat zur Begründung vorgebracht, dass bei diesen Personen die Voraussetzungen für eine Sicherstellung der Leistungen nicht vorlägen, da nach Prüfung der individuellen Konten bei der AHV-Ausgleichskasse kein Arbeitsverhältnis zu einem angeschlossenen Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Transfers der Freizügigkeitsleistung an die Beschwerdeführerin habe festgestellt werden können. Zudem hätten die betroffenen Personen keinen Beweis erbracht, dass tatsächlich ein Arbeitsvertrag bzw. ein Arbeitsverhältnis vorgelegen habe.
Das BVGer hat die Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen, das heisst, die betroffenen Personen müssen ihre Hoffnung auf eine Sicherstellung ihrer Vorsorgeguthaben durch den Sicherheitsfonds wohl begraben. Offen bleibt die Frage, wieso die fraglichen Freizügigkeitsleistungen trotz fehlendem Arbeits- bzw. Vorsorgeverhältnis an die insolvente Vorsorgeeinrichtung überwiesen wurden. Bei rund der Hälfte der Fälle ist jedoch davon auszugehen, dass der Transfer von der Fina Freizügigkeitsstiftung in Liquidation erfolgte. Diese Freizügigkeitseinrichtung wurde von den gleichen Personen wie die Vorsorgeeinrichtung gegründet und geführt.
Offenbar wurden also vor der Eröffnung der Liquidation über die Beschwerdeführerin noch zahlreiche Freizügigkeitsguthaben von der Fina Freizügigkeitsstiftung auf die Vorsorgeeinrichtung übertragen. Dies mutmasslich einzig um eine Sicherstellung durch den Sicherheitsfonds zu erwirken (die Freizügigkeitsstiftung ist ebenfalls zahlungsunfähig, wobei Freizügigkeitsgutgaben bekanntlich ja nicht durch den Sicherheitsfonds gedeckt sind). Solche Transfers sind natürlich rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich.
Für die betroffenen Personen hat dieser Verfahrensausgang unter Umständen einen massiven Verlust des Altersguthabens zur Folge. Die Rede ist von bis zu zwei Drittel. Abzuwarten bleibt, ob die Pensionskasse den Entscheid allenfalls weiterzieht, wobei die Erfolgsaussichten gering sein dürften.
Update: Wie uns Martin Hubatka (Allvisa), Liquidator der PK FIV informiert, habe er sich entschieden, trotz ungewisser Erfolgschancen den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen. Er fühle sich im Interesse der Versicherten dazu verpflichtet. Zudem sei die Sachlage nicht so eindeutig, wie vom Sifo resp. BVGer dargestellt. Zumindest nicht in allen Fällen.
Hubatka vertritt zudem die Meinung, dass künftig auch die Freizügigkeitsstiftungen vom Sicherheitsfonds zu erfassen seien. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb diese von seinen Leistungen ausgeschlossen sind. Die Folgen könnten, wie jetzt erlebt, für die Destinatäre dramatisch sein. Eine früher eingereichte Motion mit eben diesem Ziel wurde allerdings abgelehnt. Die Sache sei aufgrund der aktuellen Erfahrung neu zu überdenken. Zumal die Voraussetzungen zur Gründung einer FZ-Stiftung bescheiden sind und Missbrauch nicht ausgeschlossen werden könne.
Urteil BVGer /
Sina PKfiv / Beobachter / SRF / Sicherheitsfonds
“Wir werden älter, als wir glauben”
Gerhard Schwarz von Avenir Suisse befasst sich in der NZZ mit dem Thema “Lebenserwartung” und warnt davor, die eigene Lebenserwartung am statistischen Durchschnitt auszurichten. Grund für seine Warnung ist die Tatsache, dass die nach Alter geordneten Todesfälle keiner Normalverteilung folgen.
Schwarz schreibt: “Die meisten Frauen sterben nicht im Durchschnittsalter von 84, wie es bei einer Normalverteilung der Fall wäre, sondern im Alter von 90, und die meisten Männer nicht mit 80, sondern mit 88, also sogar 8 Jahre über der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die kleinere Lücke zwischen Männern und Frauen beim häufigsten Todesalter als bei der durchschnittlichen Lebenserwartung – nur zwei statt gut vier Jahre – erklärt sich mit der höheren Sterblichkeit der Männer in jüngeren Jahren, vor allem wegen Unfällen, anderer Gewalteinwirkung und Suizid.”
Die Zusammenhänge könnten für Versicherte von Bedeutung sein, welche einen Kapitalbezug einer Rente vorziehen und mit einer “durchschnittlichen” Lebenserwartung rechnen.
L’immobilier international pour les caisses de pension
Face à des taux d’intérêt en berne et des marchés actions relativement chers, les caisses de pension aimeraient se tourner davantage encore vers la pierre. Problème: le marché est saturé en Suisse.
«Horten Schweizer Pensionskassen bald Bargeld»
Das Ende der Euro-Untergrenze sei nach wie vor ein Trauma für die Finanzbranche, sagt Axa-Strategin Christina Böck in ihrer Kolumne auf finews. Auf Grund der Bewertungsvorschriften für Schweizer Pensionskassen öffne sich nun erst noch eine gefährliche Schere.
Böck schreibt: “Besonders durcheinander ist der Markt für Währungsabsicherungen: Der Preis, den man als Schweizer Investor für eine einmonatige Absicherung einer Dollar-Position zu zahlen hat, schwankt innerhalb eines Tages schon einmal zwischen 3 und 5 Prozentpunkten.
Und die Zinsen auf zehnjährige Eidgenossen hatten ihren letzten Tiefstand bei -0,3 Prozent – am 29. Januar 2014 lagen sie schon wieder bei «grosszügigen» -0,01 Prozent. Unmöglich zu sagen, wo sich diese Bewegungen in den nächsten Wochen einpendeln werden. (…)
Es sind allerdings nicht nur diese kurzfristigen Bewegungen in den Märkten, die Anlass zu Bedenken geben. Langfristig ist der Schaden vermutlich noch viel grösser. Denn durch die Bewertungsvorschriften für Schweizer Pensionskassen erleben wir nun die weitere Öffnung einer gefährlichen Schere, nämlich jene zwischen der Verzinsung der Verpflichtungen und den auf den Anlagen zu erzielenden Renditen.
Auf der Aktivseite werden die Negativzinsen mit der Zeit auf die Cash-Positionen durchschlagen – da darf man sich keine Illusionen machen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich manche Pensionskassen bereits Gedanken über die Hortung von Bargeld machen, denn die Lagerungs- und Sicherungskosten kommen bestimmt unterhalb der Negativzinsen von -0,75 Prozent zu liegen.
Auf der Passivseite verzinsen viele Pensionskassen die Alterskapitalien der Aktiven noch recht grosszügig, oft mit deutlich über 3 Prozent, insbesondere auf Grund der guten Performance von 2014, die laut Swisscanto mehr als 8 Prozent betrug. Aber diese Performance lässt sich in der Zukunft kaum mehr erwirtschaften.”
Bund: “PK-Milliarden in den Militärbunker?”
Markus Brotschi befasst sich im Bund mit den Anlagesorgen der Pensionskassen nach dem SNB Mindestkurs-Entscheid. Er schreibt: “Wie schwierig die Lage ist, zeigt sich daran, dass manche Pensionskassen sogar prüfen, einen Teil des Kapitals als Bargeld aufzubewahren. Um sich die Negativzinsen der Banken zu ersparen, wie Marco Bagutti von der Auffangeinrichtung BVG sagt. Allerdings ist auch diese Anlage nicht gratis. Damit sich die Lagerung von Bargeld für eine Pensionskasse mit einem Kapital von 10 Milliarden Franken auszahlte, müsste sie mindestens 1 Milliarde in bar einlagern. Dafür müssten Militärbunker gemietet werden, sagt Bagutti. Er geht davon aus, dass die Kosten für Lagerung, Transport und Versicherung mindestens 0,5 Prozent betragen. Ob Versicherungen das Risiko überhaupt tragen würden, sei fraglich.
«Die Zuspitzung der Lage sollte allen klargemacht haben, dass Reformen in der Altersvorsorge dringend sind», sagt Martin Kaiser, Sozialversicherungsexperte des Arbeitgeberverbandes. In der ständerätlichen Sozialkommission, die vor zwei Wochen mit der Beratung der Grossreform Altersvorsorge 2020 begonnen hat, waren die Folgen der Frankenstärke ein Thema, wie FDP-Ständerat Felix Gutzwiller sagt. Er geht aber nicht davon aus, dass die Kommission die zum Paket geschnürten Revisionen von AHV und BVG zerlegt und einzelne Teile wie die Umwandlungssatzsenkung vorzieht. Einen solchen Schritt mit Rentenkürzungen lehnte das Volk 2010 wuchtig ab. Realistisch sei aber, das Paket zu verkleinern, sagt Gutzwiller.”
A&L Asalis: Update für Pensionskassen
A&L Asalis schreibt in einer Beurteilung der aktuellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen nach dem Nationalbank-Entscheid zum Euro-Mindestkurs:
Aufgrund des tieferen Zinsniveaus und der tieferen, langfristigen Renditeerwartungen geraten der technische Zinssatz und damit auch der Umwandlungssatz erneut unter Druck. Je nach konkreter Situation der Pensionskasse und den weiteren Entwicklungen sind die versicherungstechnischen Parameter zusammen mit dem Experten für berufliche Vorsorge zu überprüfen.
Der aktuelle technische Referenzzinssatz für die Jahresabschlüsse zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 beträgt 3,0 Prozent. Aufgrund unserer aktualisierten Simulationen gehen wir davon aus, dass er für 2015/2016 auf 2,75 oder 2,5 Prozent sinken wird. Mittelfristig dürfte der Referenzzinssatz in der Bandbreite zwischen 1,75 und 2,25 Prozent zu liegen kommen. Die Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge zum technischen Zinssatz orientiert sich unter anderem am technischen Referenzzinssatz.
Institutionellen Anlegern, die einen Teil ihres Vermögens in liquide Mittel in Franken investieren und mit negativen Zinsen konfrontiert sind, empfehlen wir, nur den erforderlichen Betrag in dieser Form zu halten. Dabei sind die operativen Ausgaben mit der notwendigen Sorgfalt zu schätzen. Der Einsatz von liquiden Mitteln in ausgewählten Fremdwährungen (z.B. USD, GBP) bildet eine interessante, aber nicht risikolose Variante.
Aufhebung des Mindestkurses – Folgen für die Versicherungswirtschaft
Wie wirken sich die Marktturbulenzen auf die Finanzlage der Versicherungsbranche aus? Welche Konsequenzen zeichnen sich auf mittlere Sicht ab? Die Verfasser des Artikels kommen zu dem Schluss, dass die Finanzlage der Versicherungsunternehmen zwar aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bislang kaum gelitten hat, die neuen Bedingungen jedoch eine Herausforderung für das derzeitige Geschäftsmodell des Wirtschaftszweigs darstellen. Eine Stellungnahme von Ernst & Young.
«Alle Kassen kämpfen mit Negativzinsen»
Die neue SNB-Politik trifft die Pensionskassen doppelt hart: Sie erlitten nicht nur herbe einmalige Anlageverluste, sondern müssen nun auch laufend Vorsorgegelder zu noch niedrigeren Zinsen anlegen. Noch kein Grund zur Panik, aber auf die Dauer kann es kritisch werden mit den Negativzinsen, heisst es auf srf News.
Man versuche natürlich, Gelder noch zu positiven Zinsen anzulegen, sagt Marco Bagutti, Leiter Kapitalanlagen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dies sei aus Schweizerfranken-Sicht derzeit aber fast unmöglich: «Es ist nicht einmal mehr die Rede davon, zu null Prozent anlegen zu können, sondern mit möglichst wenig Minus.»


