Zentral+ berichtet über den Abschluss des First Swiss-Gerichtsfall. Auf der Website heisst es: “Mit dem Urteil des Obergerichts wird ein Fall abgeschlossen, der die Zuger Justiz seit neun Jahren auf Trab gehalten hatte. Die BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund mit Sitz in Hünenberg verwaltete Gelder von 90 Unternehmen und 744 Versicherten aus der ganzen Schweiz. Darunter viele kleine und mittlere Unternehmen aus dem Baugewerbe. Deren Versicherte vertrauten darauf, dass ihre Gelder sicher angelegt waren. Bis auf vier Millionen Franken ist das gesamte Geld weg, die Pensionskasse in Liquidation.
Die Stiftungsräte veruntreuten rund 29 Millionen Franken, so der Vorwurf. Sie vertrauten Gelder einem inzwischen verstorbenen Schweizer Finanzjongleur an, der keine Ahnung von Vermögensverwaltung hatte, beteiligten sich an Immobilien, vergaben Darlehen und finanzierten sich einen luxuriösen Lebensstil. Fünf Personen wurden vom Strafgericht 2013 dafür verurteilt.

Drei der Verurteilten legten Berufung ein. Die Verhandlung vor Obergericht fand im November 2014 statt (zentral+ berichtete). Die Stiftungsräte bestreiten vor allem, dass sie als «berufsmässige Vermögensverwalter» qualifiziert werden. Für diese gelten höhere Strafen. Mitglieder einer BVG-Sammelstiftung seien nicht von vorneherein als Profis zu betrachten, wie es das Strafgericht Zug tut. Diese Auffassung widerspreche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, argumentieren die Verteidiger der Abzocker. Pensionskassen-Stiftungsräte seien Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter und hätten meistens bloss «Grundkenntnisse» von Vermögensverwaltung.

Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Das Obergericht schliesst sich darin der Ansicht des Strafgerichts zu den berufsmässigen Vermögensverwaltern an. Es bestätigt zum einen die Strafe für den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten und Geschäftsführer: Dieser muss vier Jahre und vier Monate hinter Gitter wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung. Man konnte ihm nachweisen, 780’000 Franken für sich privat verwendet zu haben. Der Mann hatte vor Obergericht eingeräumt, seine Verantwortung zu wenig wahrgenommen zu haben, leugnete aber eine persönliche Bereicherungsabsicht.

Ein zweiter Stiftungsrat war vom Strafgericht zu einer Strafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Dem Mann wird von der Staatanwaltschaft vorgeworfen, sich mit 2,1 Millionen bereichert zu haben. Das Obergericht kam zum Schluss, dass der Betrag um 410’000 auf 1,7 Millionen Franken zu reduzieren sei. Deswegen, und weil der Mann vor dem Obergericht seine Schuld eingestand und sich reuig zeigte, reduzierte das Gericht die Strafe auf vier Jahre und vier Monate.

Der dritte Angeklagte, ein Basler Geschäftsmann, war von der Vorinstanz wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Strafe von 20 Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Wegen eines Freispruchs in einem Fall, wurde seine Strafe vom Obergericht um zwei Monate auf 18 Monate reduziert und es wird auf die Busse verzichtet. Die Probezeit für die Haftstrafe beträgt zwei Jahre. (…)

Das Urteil des Zuger Obergerichts ist nicht rechtskräftig und kann bis ans Bundesgericht weiter gezogen werden. «Das ist nicht auszuschliessen angesichts der Komplexität des Falls», sagt Oberrichter Paul Kuhn auf Anfrage. Kenntnis hat er noch nicht.”

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