In der NZZ beschäftigt sich Werner Enz mit der Frage nach dem Mindestzins 2016. Enz hält trocken fest: “Wer zurzeit 10’000 Fr. in eine eidgenössische Anleihe investiert, erhält in zehn Jahren – Depotgebühren und Weiteres ausgeblendet – nach Massgabe der geltenden Marktzinsen 9800 Fr. zurück. Weiter ist der SMI seit Jahresanfang um 4% gestiegen, was ein vernachlässigbar dünnes Polster darstellt, um einen effektiv verdienten Zins dereinst gutschreiben zu können. Gewiss sind mit Immobilien, Hypotheken, Unternehmensanleihen und alternativen Anlagen vielerorts noch Renditen erwirtschaftet worden, doch sehr viel war es kaum. Zur Jahresmitte lag die Performance der Pensionskassen denn auch leicht im Minus – so auch bei der Swiss Life (–0,2%).
Es wäre nicht verfehlt, wenn die zuständige Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge sich diesmal auf eine verlässliche Formel zur Errechnung des korrekten BVG-Mindestzinses, nicht -Maximalzinses, einigen könnte. Ferner wäre es dem Bundesrat unbenommen, rechtzeitig bei der Finma nachzufragen, ob dieser jährliche Basar der zweiten Säule eher nützt oder schadet”.