Eingereichter Text: Im Dezember 2015 wurde der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet. Die Mitglieder sind öffentliche Anstalten wie beispielsweise der AHV-Ausgleichsfonds, die PK Post, die Publica, die Suva oder etwa die PK SBB. Dieser Verein möchte «verantwortungsbewusste Kapitalanlagen» für seine Mitglieder evaluieren und empfehlen. «Verantwortungsbewusste Anlagen» werden strikt definiert: Unternehmen müssen eine Vielzahl von Kriterien erfüllen, um als «verantwortungsbewusste Anlage» zu gelten. Die Definition geht weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er das Potenzial von Marktverzerrungen, wenn öffentliche Anstalten über das Gesetzesmass hinaus definieren, was «verantwortungsbewusste» Investitionen sind? (…)
Stellungnahme BR: 1. Der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-Asir) ist ein privatrechtlich organisierter Verein und keine öffentliche Anstalt. Gemäss Aussagen des Vereins leiten sich die Kriterien zur Definition von verantwortungsbewussten Anlagen von Schweizer Gesetzen und Verordnungen sowie internationalen Konventionen, die von der Schweiz ratifiziert wurden, ab. Es gibt somit keine Beurteilungskriterien, die über die Schweizer Gesetzgebung hinausgehen. Der Stiftungsrat einer Pensionskasse kann autonom über die Grundsätze und die Strategie seiner Anlagen im Rahmen einer ertrags- und risikogerechten Vermögensbewirtschaftung entscheiden. In diesem Sinne steht es den erwähnten Pensionskassen frei, einen solchen privatrechtlichen Verein wie den SVVK-Asir zu gründen und ihre Vermögen nach bestimmten Kriterien zu bewirtschaften. Angesichts der globalen Anlagemärkte ist das Potenzial für Marktverzerrungen sehr gering. (…)