Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

  Mitteilung BSV