Schmid Martin (RL, GR), für die Kommission: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die von Ständerat Jean-René Fournier eingereichte Motion 15.3209, «Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen», vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Eigenmittelverordnung so anzupassen, dass die Verpflichtungen gegenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten. Gemäss der Motion soll der Bundesrat vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER – es ist FER 16 in Verbindung mit FER 26 – bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals verwenden, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen.
Die Kommission beantragt Ihnen nach langer Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. (…)

Jetzt komme ich noch zu einem ganz entscheidenden Punkt: Profitieren würde von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zudem nach Auskunft der Experten der Finma und des Finanzdepartementes in der Kommission aufgrund der heutigen Eigenkapitalsituation nur eine Grossbank. Alle anderen Bankinstitute würden bei der heutigen Ausgangslage von einer allfälligen Gesetzesänderung nicht profitieren, da ihre Eigenkapitalunterlegung heute schon ausreichend gross ist.

Zudem hat die Kommission noch darauf hinzuweisen, dass am 1. Januar 2017 eine neue Gesetzesvorlage betreffend die Pensionskassenverpflichtungen im Überobligatorium in Kraft treten wird. Dann wird es auch schweizerischen Unternehmen möglich sein, die Risiken bezüglich der Pensionskassen auf die Versicherten zu übertragen; das sollte dann auch in den Standards IFRS und US GAAP Berücksichtigung finden. Aus all diesen Gründen lehnt die Kommission die Motion ab und beantragt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Motion: Zurückgezogen.

  Ratsprotokoll