Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG eröffnet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt das Ziel der Revision, das Gesetz zu modernisieren und gleichzeitig einen Interessenausgleich zwischen den Versicherungskunden und den Versicherern zu wahren. Dafür sollen nur notwendige Anpassungen am geltenden VVG im Rahmen einer Teilrevision vorgenommen werden.
Die Revision des Versicherungsvertragsgesetz VVG ist für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung. Als Spezialgesetz regelt das VVG die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kunden. Das Ziel der Revision soll eine Modernisierung des Gesetzes sein, das berechtigte Konsumentenanliegen berücksichtigt, und dabei Übertreibungen im Interesse der Versicherer und ihrer Kunden verhindert.
Die Versicherer befürworten die Einführung des Widerrufsrechts, das dem Versicherungsnehmer erlaubt, innerhalb einer festgelegten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Ebenfalls sprechen sie sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen beim Anspruch auf Versicherungsleistungen aus und für ein Kündigungsrecht, um auch bei Verträgen mit langer Laufzeit vorzeitig auszusteigen. Das direkte Forderungsrecht lehnen sie hingegen beispielsweise ab. Der SVV wird die Vorschläge des Bundesrates nun im Detail prüfen.