(sda) – Der Nationalrat hat wie der Ständerat beschlossen, das Rentenalter der Frauen um ein Jahr auf 65 Jahre anzuheben. Die Übergangsfrist zur Angleichung des Rentenalters beträgt drei Jahre.

– Weil die Rente künftig flexibler bezogen werden kann, wird 65 als Referenzalter bezeichnet.

– Die Rente kann frühestens mit 62 Jahren bezogen werden – in der beruflichen Vorsorge unter Umständen auch früher. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat entschieden, dass nicht erwerbstätige Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen, dafür aber keine Einbussen in Kauf nehmen müssen. In der zweiten Säule gibt es keine Beitragspflicht.

– Den vom Bundesrat vorgeschlagenen erleichterten Vorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen lehnen beide Räte ab.

– Spätestens mit 70 Jahren müssen alle Arbeitnehmenden in Rente gehen. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben.

– Zur Finanzierung der AHV will der Nationalrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0,6 Prozent erhöhen. Der Ständerat hat sich für zusätzlich 1 Mehrwertsteuerprozent ausgesprochen, der Bundesrat wollte 1,5 Prozent mehr.

– Der Nationalrat hat beschlossen, eine Stabilisierungsregel für die AHV in der Verfassung zu verankern. Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der Fonds-Stand trotzdem unter 80 Prozent, wird das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht, und die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozent angehoben.

– Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gekürzt. Darüber sind sich die Räte einig. Die Renten sinken dadurch um 12 Prozent.

– Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.

– Der Nationalrat will die Renteneinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule ausgleichen: Der Koordinationsabzug soll aufgehoben werden. Jüngere Arbeitnehmende zahlen höhere Beiträge ein, ältere tiefere. Arbeitnehmende ab 40 Jahren werden mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds beim Sparen unterstützt. Die Massnahmen haben zum Ziel, zusätzliches Alterskapital aufzubauen.

– Eine Witwenrente sollen nur noch jene Frauen bekommen, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Die Rente wird von 80 Prozent auf 60 Prozent einer Altersrente gesenkt. Die Witwenrente für Geschiedene kürzte der Nationalrat auf den Betrag eines allfälligen Unterhaltsbeitrags. Kinderrenten für Eltern im Pensionsalter werden gestrichen. Renten für Pflegekinder werden nicht ins Ausland ausgezahlt. Der Ständerat will beim heutigen System bleiben.

– Der Nationalrat erhöht den Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 20 Prozent. Das sind rund 270 Millionen Franken mehr als heute. Der Ständerat will den Anteil unverändert lassen.

– Selbständigerwerbende zahlen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin nur 7,8 Prozent AHV-Beiträge. Auch die sinkende Beitragsskala wird beibehalten.

– Der Nationalrat lehnt Massnahmen für mehr Transparenz in der beruflichen Vorsorge ab. Der Ständerat hatte den Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt. Die Räte sind sich jedoch einig, dass die Versicherer in der beruflichen Vorsorge weiterhin nur 90 Prozent der Erträge weitergeben müssen. Der Bundesrat hatte 92 Prozent vorgeschlagen.

  TA