Die NZZ stellt die stark divergierenden Kostenschätzungen für die Folgen des vom Nationalrat beschlossenen “dritten Wegs” vor. Dieser beruht auf der Abschaffung des Koordinationsabzugs und neu nur noch zwei Stufen für die Altersgutschriften von 9% für die 25 (18) bis 44jährigen und von 13,5% für die 45 bis 65jährigen.
BSV und Arbeitgeber gehen vom gleichen Datenmaterial aus. Die Unterschiede konzentrieren sich auf die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen. Ihre Lohnsumme beträgt im Jahr 2030 schätzungsweise 75 Milliarden Franken. Auf dieses Volumen betragen die Altersgutschriften in der Variante Bundesrat 5 Prozent und beim Modell Nationalrat 9 Prozent. Die Differenz von 4 Prozentpunkten ergibt Mehrkosten von 3 Milliarden Franken.
Dabei handelt es sich aber nicht um die effektiven Mehrkosten. Grund dafür ist, dass viele Vorsorgeeinrichtungen heute bereits höhere Beiträge vorsehen, als das BVG-Minimum vorschreibt. In diesen Fällen sind die Anpassungen der Gutschriften geringer und die effektiven Kosten damit tiefer. Dies führt laut BSV unter dem Strich dazu, dass die langfristigen Ausgleichsmassnahmen das Modell des Nationalrats um 1,85 Milliarden Franken verteuern. Bei der Herleitung des Arbeitgeberverbands sind die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der auf 9 Prozent erhöhten Altersgutschriften auf 360 Millionen Franken veranschlagt. Dies erklärt die Differenz zur Kostenberechnung der Bundesverwaltung.
Nun stellt sich die Frage, wer näher bei der Realität liegt. Laut dem Arbeitgeberverband fehlen genaue Daten über die effektiven Altersgutschriften. Ebenso wenig liessen sich genaue Aussagen machen über die Zahl der Versicherten, die bereits heute keinen Koordinationsabzug haben oder deren Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad gebunden ist. Dieser Abzug (derzeit 24 675 Franken), der im Modell Nationalrat vollständig wegfällt, ist der nicht versicherte Anteil am Lohn. Umgekehrt formuliert: Je präziser diese Informationen zu den Versicherten sind, desto näher an der Realität sind die Kostenschätzungen.
Nach den Vorgaben des Arbeitgeberverbands gerechnet, würden beim Modell Bundesrat die langfristigen Ausgleichsmassnahmen tiefer ausfallen als in der Tabelle angegeben.