In ihrer Stellungnahme zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 schreibt der Arbeitgeberverband:

In der Reform der Altersvorsorge 2020 sind sich National- und Ständerat in wichtigen Punkten einig. Das Referenzalter zur Pensionierung soll für Frau und Mann auf 65 Jahre angesetzt und der Rentenbezug flexibilisiert werden. Zurecht will der Nationalrat zur Finanzierung der strukturellen Deckungslücke in der AHV die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte erhöhen.

Falls die zudem verabschiedete Stabilisierungsregel dereinst zur Anwendung kommt, sind zum einen weitere 0,4 Prozentpunkte vorgesehen. Zum andern könnte der Bundesrat das Referenzalter schrittweise um maximal 24 Monate anheben. Beide Massnahmen setzen voraus, dass die Politik zuvor keine Reformmassnahmen beschliesst. Das Referenzalter und die Mehrwertsteuer würden aufgrund der aktuellen Projektionen des Bundesrats nicht vor 2033 ansteigen. Bis 2036 – heute in zwanzig Jahren – könnte sich das Referenzalter für Frau und Mann schrittweise auf 66 Jahre erhöhen.

Der Nationalrat hat somit ein schlüssiges Konzept einer Stabilisierungsregel für die AHV beschlossen, mit der sich die kleine Kammer nun vertieft beschäftigen wird. Da der Nationalrat die Stabilisierungsregel in einem separaten Beschluss gefasst hat, könnte der Ständerat auf diese Linie einschwenken. Ein solcher Schritt würde aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nicht erstaunen, da der Ständerat in seinem unfertigen Modell einer Stabilisierungsregel auf halber Strecke stehen geblieben war. (…)

Im Urteil der Arbeitgeber zeichnet der Nationalrat den Weg zu einer ausgewogenen Lösung vor. Im Differenzbereinigungsverfahren gilt es nun auszumarchen, wie diese Kompensation ausgestaltet sein soll und wie viel sie kosten wird. Beiden Räten bleibt dabei genügend Spielraum, sich auf ein tragfähiges Kompensationsmodell zu einigen.

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