Institutionelle Schweizer Investoren – besonders Versicherungen, Immobilienfonds, Anlagestiftungen und Pensionskassen – möchten seit Jahren mehr Anlegergelder am Immobilienmarkt placieren und Gewinne reinvestieren, finden aber nicht genügend Anlagemöglichkeiten. Die direkte Folge dieses Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage sind sinkende Renditen. So hat sich die Bruttorendite der von Wüest & Partner (W&P) beobachteten Transaktionen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlichen Liegenschaften um rund 1% und bei Topliegenschaften um rund 1,5% reduziert. Für den stabilen Schweizer Immobilienmarkt ist das eine grosse Veränderung. Der Rückgang der Bruttorendite bei den besten Liegenschaften von 5,3% auf 3,8% entspricht einer Wertsteigerung von stattlichen 40%, wovon mehr oder weniger alle Nutzungen und Regionen profitierten.
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“Aktionärsrevolte gegen Hayek”
Der grösste US-Stimmrechtsberater ISS und die Schweizer Anlagestiftung Ethos empfehlen den Swatch-Aktionären, den gesamten Verwaltungsrat abzuwählen, wie die «Schweiz am Sonntag» schreibt. Dem Antrag schliessen sich der Zuger Vermögensverwalter Z-Capital und die Schweizer Aktionärsgruppe Actares an. «Wir lehnen die Wiederwahl des Verwaltungsrats ab», bestätigt Ethos-Direktor Dominique Biedermann. «ISS stimmt ebenfalls dagegen.»
Viele gewichtige institutionelle Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen stimmen jeweils gemäss den Empfehlungen von ISS und Ethos. Aber auch die Anlagefonds der Raiffeisen-Gruppe übernehmen jeweils automatisch die Parole von Ethos. Die Kritik der Aktionäre an der erfolgreichen Hayek-Familie entzündet sich an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und dem Wahlmodus. Ethos, ISS, Actares und Z-Capital stören sich daran, dass sich der Verwaltungsrat nicht einzeln, sondern nur als Ganzes der Wiederwahl stellt. Damit werde der Aktionärswille verfälscht. Wäre die Einzelwahl möglich, würden Ethos und Z-Capital Konzernchef Nick Hayek wegen seines Doppelmandats aus dem Verwaltungsrat abwählen. Ethos ist zudem gegen die Wiederwahl der Grossaktionärin Esther Grether und von Lindt-Chef Ernst Tanner.
BVV2: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert
Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge müssen gemäss Vorgaben der Strukturreform hohen Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität genügen. Externe Vermögensverwalter müssen darum bis Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich einer Aufsicht unterstellt sein oder über eine Zulassung verfügen. Der Bundesrat hat diese Umsetzungsbestimmungen mit einer Revision der BVV2 geregelt.
Mit der Vermögensverwaltung dürfen als externe Personen und Institutionen nur betraut werden:
a. registrierte Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 48 BVG;
b. Anlagestiftungen nach Artikel 53g BVG;
c. öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtungen nach Artikel 67 Absatz 1 BVG;
d. Banken nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934;
e. Effektenhändler nach dem Börsengesetz vom 24. März 1995;
f. Fondsleitungen, Vermögensverwalterinnen und -verwalter kollektiver Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006;
g. Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004;
h. im Ausland tätige Finanzintermediäre, die der Aufsicht einer ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen.
Keine Befähigungserklärung benötigen:
a. Arbeitgeber, die das Vermögen ihrer Vorsorgeeinrichtungen verwalten;
b. Arbeitgeberverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten;
c. Arbeitnehmerverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten.
Die Oberaufsichtskommission kann andere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin für die Vermögensverwaltung als befähigt erklären, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen. Sie befristet die Befähigungserklärung auf drei Jahre. In Abs. 2 wird festgehalten: Personen und Institutionen, die mit der Vermögensverwaltung betraut werden, müssen dazu befähigt sein und Gewähr bieten, dass sie insbesondere die Anforderungen nach Artikel 51b Absatz 1 BVG erfüllen und die Artikel 48g–48l einhalten.
Mitteilung BSV, Verordnungstext / Erläuterungen
Weisung OAK: Standardwortlaut für den Bericht der Revisionsstelle
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat eine Weisung zur Definition der Standardwortlaut für die Berichterstattung der Revisionsstellen. Sie soll
“zu einer verbesserten Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Revisionsstellenberichte beitragen und eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung darstellen”.
Die Berichterstattung zur Prüfung hat basierend auf dem Standardwortlaut der Treuhand-Kammer, Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten „Testate für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen“ (Version vom 26. Februar 2013) zu erfolgen.
Weisung OAK / Standardwortlaut
Was bei institutionellen Kunden noch zu holen ist
Grossanleger, wie Versicherungen, Pensionskassen oder Anlagestiftungen, verwalteten zum Jahresende 2012 eine Summe von ungefähr 1’200 Milliarden Franken. «Im Vergleich zur Grösse des Landes ist dieses Volumen beachtlich», schreibt Studienautor Richard Bruyere, Chief Executive Officer von der Researchfirma Image & Finance (I&F).
Mehr als 2’000 institutionelle Investoren gibt es auf dem Markt gemäss der Analyse. Aber: Der milliardenschwere Asset-Pool sei den Vermögensverwaltern nicht in vollem Umfang zugänglich. Gemäss der Erhebung «Institutional Investment Managemen Report», die finews.ch in Auszügen vorliegt, ist mit 300 Milliarden Franken lediglich ein Viertel der institutionellen Vermögen in den Händen von Vermögensverwaltern.
Das Herzstück des hart umkämpften und konzentrierten institutionellen Anlegermarktes bestehe hauptsächlich aus institutionellen Kunden, vorwiegend Pensionskassen, die mehr als 1 Milliarde ihren Vermögensverwaltern anvertrauen. Dort wittern die Autoren der Studie den überwiegenden Grossteil für Geschäftschancen im Bereich der Dienstleistungen im Asset Management Service.
Ein Hauptmerkmal des Schweizer Marktes sei der inländische Anteil am gesamten Vermögensvolumen. Fast ein Drittel entfallen auf Bonds, lautend auf Franken, Schweizer Aktien und lokale Immobilienwerte, die wiederum im grossen und ganzen in den Händen von inländischen Vermögensverwaltern liegen.
Der Sonntag: “Minder setzt die Pensionskassen unter Druck”
Noch rätselt die Vorsorgebranche darüber, was auf sie zukommen wird. Klar ist nur: Der Aufwand für Pensionskassen wird zunehmen, wenn die neuen Gesetze gemäss der Abzocker-Initiative von Thomas Minder in Kraft treten, schreibt der Sonntag.
Vor allem für kleine Pensionskassen wird die Zukunft teuer, haben sie doch denselben Aufwand für Analyse und Anweisungen, jedoch weniger Einnahmen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich viele von ihnen bei einem Stimmzwang an Empfehlungen von Beratungsunternehmen wie Ethos oder ISS ausrichten werden. Schon heute haben diese einen grossen Einfluss auf Pensionskassen, meint die Zeitung.
Viele Kassen aber können noch gar nicht mitbestimmen, da sie ihr Geld indirekt über Fonds oder Anlagestiftungen anlegen, die dann selber über die Stimmrechte der Aktien verfügen. Anbieter wie Credit Suisse, Swiss Life oder Helvetia lassen keine Mitbestimmung der angeschlossenen Pensionskassen zu.
Doch das muss nicht so bleiben. Einzelne grosse Anbieter machen bereits vor, wie es auch ginge. So räumt die UBS ihren institutionellen Kunden seit einigen Jahren indirekte Stimmrechte bei 19 Pensionskassen-Fonds und Anlagestiftungen ein. Über «UBS Voice» werden die Anleger über die Traktanden informiert und können dann ihre Abstimmungsanweisungen abgeben. Die Fondsverwaltung stimme gemäss diesen Vorgaben ab, sagt Projektleiter Theo Amacher.
Die UBS bezeichnet Voice gegenüber dem Sonntag als Erfolg. «Über alle Assets hinweg betrachtet, die in Schweizer Aktien investiert sind, wird bei 40 Prozent des Kapitals das Stimmrecht wahrgenommen.» Die Bank erwägt nun einen Ausbau des Programms.
Ähnliches bieten auch die Zürich-Anlagestiftung und die Aargauer Sammelstiftung Avadis an. «Bei Schweizer Aktien können Pensionskassen ihre Stimmen wahrnehmen», sagt Avadis-Managerin Maria Gumann. Grenzen sieht sie noch bei Geldern, die von Avadis wiederum indirekt über Fonds oder Index-Produkte getätigt werden.
Der Aufwand für das Abstimmen könnte bei kleineren Pensionskassen dazu führen, dass diese mehr Geld indirekt über Fonds und Anlagestiftungen anlegen, sagt Thomas Keller vom Fondsanbieter Swisscanto. Letztlich wären dann ausgerechnet Banken und Versicherer die Profiteure der Abzocker-Initiative.
Immobilien für 290 Mio. als Sacheinlage
Die Avadis Anlagestiftung hat per 1. Januar 2013 19 Immobilien der Pensionskasse Alcan Schweiz im Wert von über 286 Millionen Franken als Sacheinlage übernommen. Das Portfolio mit Schwergewicht Wohnungen wurde bisher im Direktbesitz verwaltet. Die Liegenschaften befinden sich in der Stadt Zürich und in Seegemeinden des Kantons Zürich. Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich nichts: Die Liegenschaften bleiben in ihrer heutigen Form erhalten.
Die Pensionskasse Alcan Schweiz zeichnete im Gegenzug Anteilscheine an den Anlagegruppen Immobilien Schweiz Wohnen beziehungsweise Immobilien Schweiz Geschäft von Avadis. Die Transaktion ist eine der grössten Sacheinlagen der letzten fünf Jahre in der Schweiz.
OAK plant Weisung zu Vermögensverwaltungskosten
Im Rahmen der Strukturreform wurde der Art. 48a der BVV2 betreffend Ausweis der Verwaltungskosten von Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Neu müssen diejenigen Vermögensteile, die in intransparenten Produkten angelegt sind, d. h. deren Vermögensverwaltungskosten nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen werden können, im Anhang separat ausgewiesen werden. Die OKA erarbeitet die Bedingungen, unter welchen Vermögensteile auch dann in der Jahresrechnung als transparent dargestellt werden können, die mit der Wertentwicklung verrechnet werden (Anlagestiftungen). Laut Darstellung OAK sind die Empfehlungen aus der c-alm Studie dabei eingeflossen.
Die Weisungen der OAK werden noch dieses Jahr zur Stellungnahme an die betroffenen Kreise geschickt. Ziel ist es, die Weisungen im ersten Quartal 2013 zu erlassen. Um den Vorsorgeeinrichtungen, aber auch den Anbietern von kollektiven Anlagen, genügend Zeit für deren Umsetzung zu geben, werden die Weisungen erstmals für Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2013 anwendbar sein.
Die regionalen Aufsichtsbehörden werden deshalb angehalten, die konkrete Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2 ebenfalls erstmals für die Jahresberichte 2013 zu überprüfen.
Mitteilung OAK / Art. 48a BVV2
KGAST Performancevergleich 2011
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen hat ihren Performancevergleich 2011 in der gewohnten Detaillierung und sehr übersichtlichen Darstellung publiziert. Die nunmehr 30 in der KGAST versammelten Anbieter weisen bei den Anlagestiftungen ein Gesamtvermögen von 71,4 Mrd. Franken auf, die Immobilienanlagestiftungen von 9,1 Mrd. gesamthaft 80,6 Mrd. Franken.
Die besonders aussagekräftigen Ergebnisse der Mischvermögen ergaben bei 10-19% Aktien ein Maximum von 3,5% (Swisscanto) und ein Minimum von 0,7% Rendite für 2011, bei 20-30% Aktienanteil beträgt das beste Ergebnis noch 2,9% (Zurich), resp. –3,1% als schlechtestes. Für 31-40% Aktien lauten die entsprechenden Zahlen 1,3% (Zurich) und –1,4%.
Towers Watson: “Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen”
Towers Watson hat die Gesetzesänderung aufgrund der Strukturreform sowie der Finanzierungsvorschriften für öffentlich-rechtliche Kassen per 1. Januar 2012 in einer detaillierten, synoptischen Darstellung zusammen gefasst. Betroffen sind u.a. BVG, BVV 1 und 2, FZG und FZV, die Verordnungen für Anlagestiftungen und den Sicherheitsfonds sowie das ZGB. Neben der Darstellung von altem (falls vorhanden) und neuem Recht werden jeweils auch die offiziellen Erläuterungen gemäss bundesrätlicher Botschaft oder des BSV eingefügt. Der Text füllt nicht weniger als 154 (sic!) Seiten. Keine Feierabendlektüre, aber ein höchst wertvolles Hilfsmittel für die Arbeit.
Operativer Start der OAK
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat per 1. Januar 2012 ihre Tätigkeit aufgenommen, vermeldet diese in einer Medienmitteilung.
Die Strukturreform wurde vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Sie stellt strengere Anforderungen an Transparenz, Governance und Unabhängigkeit der involvierten Akteure der Zweiten Säule und hat zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten im Aufsichtssystem geführt.
Für die Direktaufsicht sind neu ausschliesslich die kantonalen respektive interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt neu ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden die BVG-Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Rechtzeitig zum operativen Start der OAK BV wurde eine eigene Internetseite aufgeschaltet. Diese enthält die wichtigsten Informationen über die OAK BV und wird nun laufend ausgebaut. Bereits abonniert werden kann ein periodisch erscheinender Newsletter .
AST Swiss Life: Erfolgreiche Lancierung einer Immobiliengruppe
Die Emission der Anlagegruppe Geschäftsimmobilien der Anlagestiftung Swiss Life konnte am 25. Oktober 2011 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Anlagestiftung Swiss Life vergrössert damit ihren Kundenstamm im Geschäftssegment der halbautonomen und autonomen Vorsorgeeinrichtungen, wie es in einer Mitteilung der Swiss Life heisst.
Das Portfolio bestehend aus Schweizer Geschäftsimmobilien ist bei den Investoren erwartungsgemäss auf grosses Interesse gestossen. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aus dem privaten wie auch öffentlichen Bereich haben Investitionszusagen im Umfang von rund 890 Mio. geleistet. Damit wurde das Erstemissionsvolumen von 500 Mio. deutlich überzeichnet. Die Überzeichnung führte bei der Zuteilung teilweise zu Kürzungen, es konnten jedoch alle Anleger mit Anteilen bedient werden.
Seit Jahresbeginn verdoppelte die Anlagestiftung die verwalteten Vermögen von 1,2 auf 2,4 Milliarden Franken. Sie betreut mittlerweile rund 500 institutionelle Kunden.
Avadis teilt Immobilien-Anlagegruppe in Wohnen und Geschäft
Die Avadis Anlagestiftung teilt ihr rund 2 Milliarden Franken umfassendes Immobilien-Portfolio per 1. November in 2 Anlagegruppen auf: Immobilien Schweiz Wohnen und Immobilien Schweiz Geschäft. Diese Aufteilung ermöglicht gemäss Darstellung der Avadis Investoren künftig eine individuelle Gewichtung zwischen Wohnen und Geschäft und bietet ihnen daher grössere Flexibilität. Wohn- und Geschäftsliegenschaften verfügen über eine unterschiedliche Dynamik.
Swisscanto: Schweizer Pensionskassen 2011
Swisscanto hat die Studie "Schweizer Pensionskassen 2011" publiziert. Diese Studie zur aktuellen Situation der beruflichen Vorsorge und der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz ist in ihrer diesjährigen Ausgabe schwergewichtig den Themen Kapitalmarkt und Anlagen, Kosten sowie der Strukturreform gewidmet. Die Kommentare und Artikel prominenter Exponenten der 2. Säule werden ergänzt mit einer ausführlichen Analyse der wichtigsten Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Swisscanto.
Die von Swisscanto herausgegebene Studie gibt ein informatives und facettenreiches Bild der beruflichen Vorsorge. Die Daten, illustriert mit einer Vielzahl von Grafiken und Tabellen, beruhen auf den Angaben von 373 (Vorjahr 286) Pensionskassen mit einem Vermögen von über CHF 431 Mia. und 2,5 Mio. (Vorjahr 2,2 Mio.) Destinatären. An der Umfrage teilgenommen haben praktisch alle Pensionskassen von Bund, Kantonen und Städten sowie sämtlicher SMI-Gesellschaften mit eigener Vorsorgeeinrichtung. Die Angaben dürfen deshalb hohe Repräsentativität beanspruchen.
Von anhaltendem Interesse sind die Ereignisse auf den Kapitalmärkten und ihre Auswirkungen auf die Vorsorgeeinrichtungen. Peter Bänziger und Benno Weber von Swisscanto Asset Management skizzieren vor diesem Hintergrund Thesen zu einer Neustrukturierung festverzinslicher Papiere im Portfolio von Pensionskassen. Stephanie Spozio von Ecofin Investment Consulting beleuchtet gewisse Schwächen und Nachteile der Indizes, die beim Einsatz passiver Anlagen zu beachten sind. Der intensiv diskutierten Frage der Vermögensverwaltungskosten widmen sich Ueli Mettler, Partner c-alm, sowie Stephan Skaanes und Hansruedi Scherer, beide Partner PPCmetrics.
Mehrere Beiträge befassen sich mit den Konsequenzen der abgeschlossenen Strukturreform aus Sicht der unterschiedlichen Akteure in der beruflichen Vorsorge. Autoren sind Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, Kurt Brändle, Geschäftsführer der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen sowie Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung von Swisscanto. Dieter Stohler, PKBS und designierter Direktor der Publica, beschäftigt sich mit den neuen Regelungen für die öffentlich-rechtlichen Kassen. Martin Kaiser, stv. Direktor, beleuchtet die Reform aus Sicht des BSV.
Mit grundsätzlichen Fragen vor dem Hintergrund der Staatsschulden- und Währungskrise setzt sich Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe, auseinander. Die Ereignisse auf den Kapitalmärkten sowie die zunehmend unsicheren Aussichten von Dollar und Euro belasten die Pensionskassen in höchstem Masse und rufen für Neurentner nach einer verstärkten Flexibilität bei der Leistungserbringung. Renten über zwei und mehr Jahrzehnte zu garantieren wird in Zukunft zunehmend schwierig wenn nicht gar unmöglich. Ausgehend von dieser Tatsache entwickelt Fischer die Umrisse einer Rente, deren Komponenten sich verstärkt nach den schwer vorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten richten und unfaire Umverteilungen zwischen den einzelnen Versicherten vermeiden.
Pressemitteilung Swisscanto / Bestellung, Download Studie
Axa Winterthur lanciert “Flex Invest”
Axa Winterthur bietet neu ein Pensionskassenlösung an, bei der die Versicherten selber bestimmen können, ob sie ihr Erspartes in der beruflichen Vorsorge mit der Garantie eines Versicherers oder mit mehr Chancen auf einen höheren Ertrag anlegen wollen.
Die Möglichkeit besteht vom Gesetz her bereits seit 2006. Damals wurde das dritte Paket der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzt. In diesem steht, dass Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn (das entspricht heute 125’280 Franken) versichern, innerhalb des Vorsorgeplans verschiedene Anlagestrategien anbieten dürfen. Doch ein Widerspruch im Gesetz sprach lange gegen die Umsetzung dieser Möglichkeit.
Das Freizügigkeitsgesetz schreibt den Pensionskassen vor, sie hätten der versicherten Person bei einem Stellenwechsel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung mitzugeben. Die unerwünschte Folge: Wenn wegen der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie weniger Ertrag auf dessen Konto liegt, muss die Pensionskasse die Differenz auf Kosten der Versichertengemeinschaft ausgleichen. Dieser Widerspruch soll nun gemäss einer vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion (Motion Stahl) aufgehoben und das Freizügigkeitsgesetz entsprechend angepasst werden. Allerdings wurde die die geforderte Gesetzesänderung vom Parlament noch nicht behandelt deshalb auch nicht vollzogen. Es besteht deshalb auch noch ein erhebliches Mass an Unsicherheit.
Jene Vorsorgebeiträge, die aus den Lohnanteilen über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn stammen, können in diesem neuen Vorsorgewerk angelegt werden. Die Versicherten haben dann gemäss Darstellung der Axa Winterthur für dieses Kapital die Wahl zwischen vier vorgegebenen Anlagestrategien. Umgesetzt werden diese Strategien durch die Anlage des entsprechenden Sparkapitals in so genannte Mischvermögen, die von Schweizer Anlagestiftungen bereitgestellt werden. Die Versicherten können bei dieser Lösung nicht nur zwischen verschiedenen Anlagestrategien sowie Aktienanteilen zwischen 10 und 50 Prozent wählen, sie können – wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern – nach Wunsch auch zwei Mal jährlich von einem Mischvermögen in ein anderes wechseln.
Pressemitteilung /d / Motion Stahl