Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat per 1. Januar 2012 ihre Tätigkeit aufgenommen, vermeldet diese in einer Medienmitteilung.

Die Strukturreform wurde vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Sie stellt strengere Anforderungen an Transparenz, Governance und Unabhängigkeit der involvierten Akteure der Zweiten Säule und hat zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten im Aufsichtssystem geführt.

Für die Direktaufsicht sind neu ausschliesslich die kantonalen respektive interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt neu ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden die BVG-Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.

Rechtzeitig zum operativen Start der OAK BV wurde eine eigene Internetseite aufgeschaltet. Diese enthält die wichtigsten Informationen über die OAK BV und wird nun laufend ausgebaut. Bereits abonniert werden kann ein periodisch erscheinender Newsletter .

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