Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat eine Weisung zur Definition der Standardwortlaut für die Berichterstattung der Revisionsstellen. Sie soll
“zu einer verbesserten Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Revisionsstellenberichte beitragen und eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung darstellen”.

Die Berichterstattung zur Prüfung hat basierend auf dem Standardwortlaut der Treuhand-Kammer, Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten „Testate für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen“ (Version vom 26. Februar 2013) zu erfolgen.

  Weisung OAK / Standardwortlaut