UBS PK-Barometer Oktober 2012
Nach dem vergleichsweise guten September haben die Kapitalmärkte im Oktober einen Marschhalt eingelegt. Bei tiefen Zinsen und seitwärts tendierenden Aktienmärkten legte der CHF gegenüber den Hauptwährungen leicht zu. Das Jahresergebnis darf als erfreulich bezeichnet werden. Damit werden sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen wieder etwas verbessern, schreibt die UBS.
Migros PK als Mieterschreck?
Unter dem Titel “Migros-Pensionskasse zockt langjährige Mieter ab” berichtete die Handels-Zeitung über den Verkauf von Liegenschaften in Uitikon-Waldegg. Die Zeitung kritisiert das Verhalten der MPK und schreibt: “Wie «Handelszeitung Online» weiss, ist der Investitionsbedarf an den vier Mehrfamilienhäusern gross. Seit 1984 sei immer nur das Nötigste gemacht worden.”
Die MPK relativiert die Vorwürfe. Die Gesamtsanierung falle erst in einigen Jahren an, Heizungsdefekte und undichte Dächer seien behoben worden. Die PK hält fest: “Wir sind deshalb nicht der Ansicht, dass wir die Mieter unfair behandeln. Die offerierten Kaufpreise basieren auf einer Schätzung eines externen Bewerters, welcher die Liegenschaft speziell unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes Mitte Jahr vor Ort besichtigt hat.”
Roger Tischhauser neuer Direktor der Zürcher Aufsicht, neues Gebührenreglement
Der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat Roger Tischhauser zum neuen Direktor gewählt. Roger Tischhauser wird seine neue Funktion anfangs 2013 übernehmen, heisst es in einer Mitteilung des BVS. Er tritt die Nachfolge von Dr. Erich Peter an. Roger Tischhauser (50) war als Jurist seit 2008 Mitglied der Geschäftsleitung sowie Head of Management Services bei einer international tätigen Lebensversicherungs-Gesellschaft (Zürich) und verfügt über langjährige Management- sowie Führungserfahrung.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 das neue Gebührenreglement genehmigt. Die neue Gebührenordnung BVS hat ab 2013 Rechtskraft. Die
Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich erfolgte am 2. November 2012.
British company pension deficits soar past 230 billion pounds
The total deficit of British final-salary linked company pension schemes more than doubled to 231 billion pounds in the space of a year, the Purple Report said, highlighting the impact of rock-bottom bond yields.
"Things have got much worse for defined benefit (DB) final salary pensions," said Mel Duffield, head of research at the National Association of Pension Funds (NAPF). "Our fear is that the firms might decide to close these pensions altogether, further undermining the UK’s ability to save for its old age," Duffield said.
Benefits under these DB schemes are pre-determined using a formula based on salary and duration of employment. Repeated rounds of central bank easing have contributed to a sharp drop in the yield on British government gilts – a staple investment for pension funds – making it more expensive for funds to match income to liabilities unless they add riskier, higher-yielding assets to portfolios.
"Pension funds urgently need help to deal with this difficult environment. The Government should encourage the Pensions Regulator to allow them to make a temporary uplift to discount rates based on gilt yields," said Duffield.
BE: «Jeder soll seine Rente selber finanzieren»
Die Berner Zeitung hat sich mit Jérôme Cosanday über die Situation und Sanierung der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen unterhalten und insbesondere über die Situation im Kanton Bern.
Die Zeitung schreibt: “Grosse Lücken im Westen, kleine bis keine Lücken im Osten: Die Karte mit den Deckungsgraden der kantonalen Pensionskassen zeigt einerseits, dass es auch in der Vorsorge einen Röstigraben gibt, und andererseits, dass der Kanton Bern mit seinen Problemen nicht alleine dasteht. In Bern sei die Ausgangslage ähnlich schwierig wie in Zürich, aber nicht so schwierig wie in der Romandie: Dies konstatiert Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist von Avenir Suisse, der Denkfabrik der Schweizer Wirtschaft. Er hat die Pläne der Berner Regierung zur Sanierung der beiden kantonalen Pensionskassen BPK (Staatspersonal) und BLVK (Lehrpersonen) studiert. Sein Fazit: Die Pläne seien grundsätzlich vernünftig, in der Tendenz aber etwas zu personalfreundlich.
Blick: SGB fordert höheren Mindestzins
Der Bundesrat wird in Kürze den BVG-Mindestzins 2013 verkünden. Die BVG-Kommission hat sich mehrheitlich für 1,5% ausgesprochen, den Gewerkschaften ist das zu wenig. Im Blick fordert nun der SGB-Oekonom Daniel Lampart einen Satz von 3 bis 3,5%. Der Grund liegt in der guten Performance des laufenden Jahres. Ausserdem kritisiert er die verwendeten Grundlagen mit den siebenjährigen Bundesanleihen plus dem gemischten Pictet-Index und einem Immobilienindex.
“Lampart sagt: «Es geht nicht, dass den Versicherten der Zinsgewinn vorenthalten wird.» Ausserdem würden in der Formel Aktien und Immobilien zu wenig gewichtet, die renditeschwachen Bundesobligationen viel zu stark. Wenn für die Aktien statt des Pictet-BVG-93-Index der Swiss Performance Index berücksichtigt würde, dann läge der Mindestzins zwischen 3 und 3,5 Prozent.
Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen, findet die Berechnung der Gewerkschaft nicht sinnvoll. Im Jahr 2008 hätte sich daraus ein Mindestzins zwischen 0 und 3,5 Prozent ergeben. Die Formel der BVG-Kommission garantiere, dass der Mindestzinssatz auch in schlechten Jahren nicht negativ sei. Man könne die Berechnung nicht einfach beliebig nach dem Zinsumfeld ändern.”
Anzufügen wäre pro memoria, dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten frei steht, einen höheren Zins festzusetzen. Unseren Lesern dürfte das bekannt sein; zu wünschen wäre, dass auch im Blick darauf hingewiesen würde.
UK eyes pension fund billions for infrastructure
Swiss pension funds ‚miscalculating‘ liabilities
Technical assumptions in Switzerland’s second-pillar pension system are blurring the funding picture, but more "honesty" in its calculation could shrink the number of pension funds even further, Towers Watson Switzerland has warned.
The so-called ‚technische Referenzzinssatz‘, a guideline for Pensionskassen on the discount rate to be used to calculate liabilities, is currently set at 3.5%. In the meantime, the return on Swiss government bonds has dropped to 0.5%.
Peter Zanella, managing director at Towers Watson Switzerland, told IPE the spread was currently too wide. He added that liabilities were being "miscalculated", as "we already know that the bond yields will stay low until 2015", and that a lower discount rate would "show a more realistic picture of the liabilities".
Zanella suggested linking the discount rate to the risk-free rate without simply using the latter as the discount rate. "The IAS19 discount rate is not such a bad benchmark, currently at 1.4-1.9%," he said.
Mindestzinsdebatte in Österreich
Der “Börse – Express” schreibt über die aktuelle Debatte in Österreich über die Minimalverzinsung der Betriebspensionen. "Zu niedrig!" kritisiert die Arbeiterkammer den Rechnungszinssatz für Betriebspensionen, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) entsprechend der Novelle zum Pensionskassengesetz vorschlägt. Das Gesetz bringe zwar mehr Sicherheit, anstelle des Zinssatzes von 1,75 Prozent hält die AK aber mindestens 2 Prozent für notwendig. "Ein derartig niedriger Zinssatz führt das System etwas ad absurdum. Warum sollten ArbeitnehmerInnen ihr Geld dann noch einer Versicherung geben und nicht einfach aufs Sparbuch legen?", so Otto Farny, Steuerexperte der Arbeiterkammer, in Bezug auf einen Verordnungsentwurf der FMA zur Pensionskassengesetzesnovelle, die am 1.1.2013 in Kraft tritt.”
BLPK: Liestal will sich nicht an Sanierung beteiligen, beruft sich auf Bund
«Ausschliesslich der Kanton ist für die Fehlbeträge der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) zuständig», erklärt der Liestaler Stadtpräsident Lukas Ott. Damit wären die Gemeinden und Landeskirchen, denen vor der Finanzlast durch das Stopfen der 2,3-Milliarden-Deckungslücke graut, aus dem Schneider. Für Liestal selbst geht es immerhin um einen Beitrag von 60 Millionen Franken. Dies ist einer von drei Gründen, weshalb die Stadt Liestal die Finanzkommission dazu auffordert, sie solle dem Landrat beantragen, das Geschäft zurückzuweisen, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung.
Liestal beruft sich dabei auf die OAK mit ihrer Weisung betr. öffentlich-rechtliche Kassen, welche wiederum die Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung zitiert. „Angesichts dessen, dass die Versicherten in der Vergangenheit weder beitrags- noch leistungsseitig mitbestimmen konnten, weil dem paritätischen Organ bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen lediglich ein Anhörungs- und kein Mitbestimmungsrecht (Art. 51 Abs. 5 BVG) zukam, rechtfertigt es sich, die als Folge der Teilkapitalisierung entstandenen Fehlbeträge unabhängig von ihren konkreten Ursachen ausschliesslich dem Garantiegeber und nicht auch den Versicherten anzulasten“. Bei der BLPK interpretiert man die Botschaft allerdings etwas anders. Als Alternative fordert Ott, dass der Kanton auf dem Kapitalmarkt zu günstigen Konditionen Geld aufnimmt und dieses den Gemeinden zur Finanzierung ihrer Vorsorge zur Verfügung stellt.
TA: “Pensionskassen könnten viel mehr herausholen”
“Auch nach dem Urteil des Bundesgerichts werden Banken die einkassierten Provisionen nicht automatisch an ihre Kunden weitergeben. Mit Schweigemauern und Halbwahrheiten vernebeln Banken selbst den Anlageprofis der Pensionskassen die Sicht”, schreibt der Tages-Anzeiger. Weiter heisst es dort:
«Die Banken müssen jetzt endlich offenlegen, welche Summen sie sich gegenseitig zuschieben», sagt VI-Vorsorge-Invest-Partner Jürg Schiller. «Bisher meinten die Grossbanken, das Obligationenrecht gelte für sie nicht», erklärt Schiller gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Das Bundesgerichtsurteil hat jetzt eindeutig klargestellt, dass diese Position nicht zu halten ist.» Als ehemaliger Fondsmanager einer Bank weiss Schiller, wie die Institute untereinander abrechnen. «Selbst Banken, die nur als Depotbank fungieren, fordern von Fondsverwaltern Bestandes- und Vertriebsentschädigungen. So als sei es ihr Verdienst, dass die Fonds von der PK ausgesucht wurden.»
Solche Praktiken bestätigt auch Marco Bagutti, der die Versichertengelder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet. «Depotbanken schauen sich an, welche Fonds bei ihnen liegen und verhandeln dann mit den Fondsverwaltern über Vertriebsgebühren. Obwohl sie selbst keinerlei Vertriebsleistung erbracht haben.»
Da die Banken wussten, dass das Thema Retrozessionen auf sie zukommt, liessen sie in den vergangenen Jahren auch Pensionskassen unterschreiben, dass sie auf die Retrozessionen verzichten. «Sie haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und selbst bei Depotverträgen hereingeschrieben, dass die Bestandes- und Vertriebsentschädigungen der Bank gehören», sagt Schiller. «Die Pensionskassen müssen diese Verträge jetzt bereinigen und von den Banken die Offenlegung ihrer verdeckten Einnahmen fordern», so Schiller.
OAK plant Weisung zu Vermögensverwaltungskosten
Im Rahmen der Strukturreform wurde der Art. 48a der BVV2 betreffend Ausweis der Verwaltungskosten von Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Neu müssen diejenigen Vermögensteile, die in intransparenten Produkten angelegt sind, d. h. deren Vermögensverwaltungskosten nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen werden können, im Anhang separat ausgewiesen werden. Die OKA erarbeitet die Bedingungen, unter welchen Vermögensteile auch dann in der Jahresrechnung als transparent dargestellt werden können, die mit der Wertentwicklung verrechnet werden (Anlagestiftungen). Laut Darstellung OAK sind die Empfehlungen aus der c-alm Studie dabei eingeflossen.
Die Weisungen der OAK werden noch dieses Jahr zur Stellungnahme an die betroffenen Kreise geschickt. Ziel ist es, die Weisungen im ersten Quartal 2013 zu erlassen. Um den Vorsorgeeinrichtungen, aber auch den Anbietern von kollektiven Anlagen, genügend Zeit für deren Umsetzung zu geben, werden die Weisungen erstmals für Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2013 anwendbar sein.
Die regionalen Aufsichtsbehörden werden deshalb angehalten, die konkrete Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2 ebenfalls erstmals für die Jahresberichte 2013 zu überprüfen.
Liste der provisorisch zugelassenen Experten
Zusammen mit den Weisungen hat die OAK auch die Liste der provisorisch zugelassenen Experten publiziert. Sie kann von der Website der OAK herunter geladen werden.
OAK BV erlässt Weisung zu den Experten
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihre erste Weisung erlassen. Sie betrifft die Zulassung von Experten. Umschrieben werden die fachlichen Voraussetzungen für natürliche und juristische Personen und das Verfahren. Für natürliche Personen gelten das Diplom als PK-Experte, die kontinuierliche Weiterbildung sowie die Einhaltung von fachlichen Mindeststandards als Voraussetzung. In einem dritten Teil der Weisung werden unter dem Titel “Erläuterungen” nochmals alle Details ausführlich dargestellt. Die Weisung ist am 1. November in Kraft getreten.
Die Experten sind gehalten, ihr Gesuch für Zulassung bis zum 1. Februar 2013 einzureichen. Der Entscheid wird in Form einer Verfügung eröffnet; die Zugelassenen werden in das im Internet publizierte Register aufgenommen. Ein späteres Gesuch ist möglich, allerdings erlischt die provisorische Zulassung ohne Gesuch bis zum 1.2.
Weisung OAK / Brief der OAK an die Experten /
Expertenseite bei der OAK
NZZ: “Ungeduldig erwartete Reform der Altersvorsorge”
Die NZZ beschäftigt sich eingehend mit den Positionen des Arbeitgeberverbands. “Das bundesrätliche Reformpaket zur Altersvorsorge soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Kommt das Vorhaben nicht zügig voran, wollen die Arbeitgeber Einzelpunkte wie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorziehen” heisst es in der NZZ. “Den dringendsten Handlungsbedarf sieht der SAV beim Mindestumwandlungssatz in der zweiten Säule. Dieser müsse rasch von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden – den Gewerkschaften wirft er diesbezüglich eine unverantwortliche Verzögerungspolitik vor. Um die AHV sowie die zweite Säule finanziell zu entlasten, schlagen die Arbeitgeber weiter eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. 67 Jahre sei eine realistische Grenze, auch mit Blick auf die Arbeitsmarktchancen und Erwerbsmöglichkeiten der älteren Arbeitnehmer, sagte SAV-Vizepräsident Wolfgang Martz” schreibt die NZZ.


