bl«Ausschliesslich der Kanton ist für die Fehlbeträge der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) zuständig», erklärt der Liestaler Stadtpräsident Lukas Ott. Damit wären die Gemeinden und Landeskirchen, denen vor der Finanzlast durch das Stopfen der 2,3-Milliarden-Deckungslücke graut, aus dem Schneider. Für Liestal selbst geht es immerhin um einen Beitrag von 60 Millionen Franken. Dies ist einer von drei Gründen, weshalb die Stadt Liestal die Finanzkommission dazu auffordert, sie solle dem Landrat beantragen, das Geschäft zurückzuweisen, schreibt die Basellandschaftliche Zeitung.

Liestal beruft sich dabei auf die OAK mit ihrer Weisung betr. öffentlich-rechtliche Kassen, welche wiederum die Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung zitiert. „Angesichts dessen, dass die Versicherten in der Vergangenheit weder beitrags- noch leistungsseitig mitbestimmen konnten, weil dem paritätischen Organ bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen lediglich ein Anhörungs- und kein Mitbestimmungsrecht (Art. 51 Abs. 5 BVG) zukam, rechtfertigt es sich, die als Folge der Teilkapitalisierung entstandenen Fehlbeträge unabhängig von ihren konkreten Ursachen ausschliesslich dem Garantiegeber und nicht auch den Versicherten anzulasten“. Bei der BLPK interpretiert man die Botschaft allerdings etwas anders. Als Alternative fordert Ott, dass der Kanton auf dem Kapitalmarkt zu günstigen Konditionen Geld aufnimmt und dieses den Gemeinden zur Finanzierung ihrer Vorsorge zur Verfügung stellt.

 bz / Mitteilung OAK