“Auch nach dem Urteil des Bundesgerichts werden Banken die einkassierten Provisionen nicht automatisch an ihre Kunden weitergeben. Mit Schweigemauern und Halbwahrheiten vernebeln Banken selbst den Anlageprofis der Pensionskassen die Sicht”, schreibt der Tages-Anzeiger. Weiter heisst es dort:

«Die Banken müssen jetzt endlich offenlegen, welche Summen sie sich gegenseitig zuschieben», sagt VI-Vorsorge-Invest-Partner Jürg Schiller. «Bisher meinten die Grossbanken, das Obligationenrecht gelte für sie nicht», erklärt Schiller gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Das Bundesgerichtsurteil hat jetzt eindeutig klargestellt, dass diese Position nicht zu halten ist.» Als ehemaliger Fondsmanager einer Bank weiss Schiller, wie die Institute untereinander abrechnen. «Selbst Banken, die nur als Depotbank fungieren, fordern von Fondsverwaltern Bestandes- und Vertriebsentschädigungen. So als sei es ihr Verdienst, dass die Fonds von der PK ausgesucht wurden.»

Solche Praktiken bestätigt auch Marco Bagutti, der die Versichertengelder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwaltet. «Depotbanken schauen sich an, welche Fonds bei ihnen liegen und verhandeln dann mit den Fondsverwaltern über Vertriebsgebühren. Obwohl sie selbst keinerlei Vertriebsleistung erbracht haben.»

Da die Banken wussten, dass das Thema Retrozessionen auf sie zukommt, liessen sie in den vergangenen Jahren auch Pensionskassen unterschreiben, dass sie auf die Retrozessionen verzichten. «Sie haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und selbst bei Depotverträgen hereingeschrieben, dass die Bestandes- und Vertriebsentschädigungen der Bank gehören», sagt Schiller. «Die Pensionskassen müssen diese Verträge jetzt bereinigen und von den Banken die Offenlegung ihrer verdeckten Einnahmen fordern», so Schiller.

  TA / BG-Urteil